Bürgeranliegen aus Enzberg aufgegriffen: Straßenzustand und Sauberkeit der Bahnunterführung

19.07.2020

Jetzt liegen die Antworten aus dem Rathaus an die CDU-Gemeinderatsfraktion vor

Mühlacker-Enzberg. Der bauliche Zustand des Wegs Kleines Steigle entlang des Schulsportplatzes der Hartfeldschule sowie der Fahrbahn der Außenstrecke, die aus Richtung Hartfeldschule in Richtung Werkstraße als Verlängerung der Schreineräckerstraße führt, griff in einer Anfrage der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle auf. Eine weitere Eingabe galt der Sauberkeit und Beleuchtung des Durchgangswegs von der Dr.-Simons-Straße zur Ludwig-Thoma-Straße, der Bahnunterführung in Enzberg. Jetzt liegen die Antworten aus dem Rathaus vor.

Die bauliche Substanz des asphaltierten Feldweges Kleines Steigle entlang des Schulsportplatzes befinde sich in einem schlechten, jedoch entsprechend der Klassifizierung noch ausreichenden Zustand, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider an den CDU-Fraktionssprecher. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung des Feldweges, als Entlastungsanbindung an die Höhenstraße, ließen sich die Schäden infolge der Verkehrsbelastung erklären. „Es ist anzunehmen, dass der asphaltierte Oberbau sowie die tragenden Schichten des Wegeunterbaus nicht auf die Verkehrsbelastung ausgelegt sind.“ Bei weiterer intensiver Nutzung, zum Beispiel durch Fahrzeug der Müllbeseitigung, sei eine weiterschreitende Beschädigung des Feldweges, im Besonderen im Bereich der Fahrbahnränder, nicht auszuschließen.

Zum schlechten Zustand des Straßenabschnittes der Steinwerkstraße antwortete der OB, notwendige Maßnahmen zur Sanierung der Fahrbahndecke seien bereits in den zurückliegenden Jahren ermittelt, jedoch zugunsten anderer kritischerer Straßenabschnitte zurückgestellt worden. Die Maßnahme könne in den Sanierungsplan 2021 mit aufgenommen werden.

Die Bahnunterführung wird nach Angaben der Verwaltung durch den Bauhof überprüft. Reparaturen an der Beleuchtung sind laut Mitteilung des OB beauftragt worden. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst seien keine Verschmutzung festgestellt worden. Anlieger des Weges hätten deshalb zum Säubern des Weges im Rahmen der Räum- und Streupflichtsatzung nicht aufgefordert werden können. Wie es in der Pressemitteilung der CDU-Fraktion heißt, seien alle Anliegen von Bürgern an CDU-Stadträte herangetragen worden.

 

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