CDU-Kreistagsfraktion zu Buslinien-Ausschreibung: Nicht den billigen Jakob spielen

28.05.2021

Am 11. Mai hat der Enzkreis zusammen mit den Landkreisen Karlsruhe und Böblingen sowie der Stadt Pforzheim drei Vergabeverfahren mit einem Umfang von 2,3 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr veröffentlicht. Der Baden-Württemberg-Index werde damit bewusst umgangen, zitiert die Fraktion aus einem Schreiben des Verbandes baden-württembergischer Busunternehmen (WBO)

Enzkreis. Schützenhilfe für die mittelständischen Busunternehmen: Die CDU-Fraktion im Kreistag fordert, die Frist für die Angebotsabgabe derzeit ausgeschriebener Buslinien zu verlängern, damit die Vorwürfe geklärt werden können, der Enzkreis betreibe hier Sozialdumping. Am 11. Mai habe der Enzkreis zusammen mit den Landkreisen Karlsruhe und Böblingen sowie der Stadt Pforzheim drei Vergabeverfahren mit einem Umfang von 2,3 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr veröffentlicht. Der Baden-Württemberg-Index werde damit bewusst umgangen, zitiert die Fraktion aus einem Schreiben des Verbandes baden-württembergischer Busunternehmen (WBO). Gründe sehe der Verband, der die diesen echten Kostenfortschreibungsindex mitverhandelt habe, in der Sparwut und dem mangelnden sozialen Verantwortungsbewusstsein der kommunalen Aufgabenträger. Die öffentliche Hand kaufe Verkehrsleistungen ein und sei nicht bereit, den angemessenen Preis dafür zu bezahlen, so die Kritik der Busunternehmer. Vergeben werden solle ausschließlich nach dem Preis, nicht nach dem durch den Kosten-Nutzen-Aufwand wirtschaftlichsten Angebot.

„Der Landkreis darf nicht den billigen Jakob spielen, wir wollen auch Qualität im öffentlichen Personennahverkehr“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Günter Bächle (Mühlacker), der bemängelte, dass die Ausschreibung wieder am Kreistag vorbeigelaufen sei. Der vom Land mitentwickelte Baden-Württemberg-Index solle insbesondere die Bezahlung des Fahrpersonals über die lange Vertragslaufzeit – im konkreten Fall acht Jahre – nach Tarif gemäß Landestariftreuegesetz (LTMG-BaWü) sicherstellen, werde in diesen drei Fällen aber nicht angewandt. Wieso gesteht man den Fahrern keine Tarifentlohnung über die gesamte Vertragslaufzeit zu, die doch im Tariftreuegesetz festgeschrieben ist, übernimmt die CDU-Fraktion eine der Fragen des WBO. „In den Landratsämtern und Rathäusern erhält doch auch jeder Tariflohn samt Lohnerhöhungen bei Tarifveränderungen.“ Zudem hätten Landkreistag und Städtetag dem vom Landtag heraus beschlossenen Bündnis für den Mittelstand zugestimmt, aus dem auch der Kostenindex für Baden-Württemberg entwickelt worden sei. Dieser garantiere volle Kostenfortschreibung über den gesamten Vergabezeitraum hinweg.

 

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