Stadt kann Schottergärten unterbinden, aber wenig gegen eine vollflächige Pflasterung unternehmen

25.07.2021

Mühlackers OB Frank Schneider antwortet auf eine Anfrage von Stadtrat Johannes Bächle (CDU)

Mühlacker. „Leider ja“, antwortete die Stadtverwaltung auf den Hinweis von Stadtrat Johannes Bächle (CDU), in den vergangenen Monaten sei bei einem Neubau in der Lienzinger Straße beinahe die gesamte Fläche zwischen Gebäude und Straße zugepflastert worden und auf seine Frage, ob dieses Maß an Versiegelung der Grundstücksfläche zulässig sei.

Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorhabens - im Jahr 2018 - sei der nun gültige Be-
bauungsplan „Bannholz West“ noch nicht in Aufstellung gewesen. Zuvor sei das Grundstück im unbeplanten Innenbereich gelegen. Da seien die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Grad der Grundstücksversiegelung marginal bis gar nicht vorhanden, heißt es in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterschriebenen Antwort, aus der die CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Mitteilung zitiert.

Selbst bei Bebauungsplänen aus den Jahren vor 1990 bestünden keine Eingriffsmöglichkeiten, soweit nicht Pflanzgebote festgesetzt seien. Erst die Baunutzungsverordnung 1990 regele, dass Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen anzurechnen seien, so dass seither über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) der Versiegelungsgrad in begrenztem Umfang gesteuert werden kann. Die Grundflächenzahl bestimme den Flächenanteil eines Grundstücks, der bebaut werden darf. Da in Bebauungsplänen immer die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltende Baunutzungsverordnung anzuwenden sei, seien Nebenanlagen – und dazu gehörten auch Hofflächen – in Bebauungsplänen vor 1990 nicht reglementiert.

„Leider geht die Tendenz dahin, die Flächen zwischen Gebäude und Straße vollflächig zu versiegeln“ so der OB weiter. Dieses Phänomen beschränke sich nicht „nur“ auf die Vorgartenbereiche und auch nicht nur auf Grundstücke in Ortskernen, die häufig schon historisch weitgehend versiegelt seien. Ein – sogar zulässiges - Beispiel im Heidenwäldle illustriere den Extremfall: Auf einem Reihenhausgrundstück aus den 1970er Jahren mit 231 Quadratmetern sei der gesamte Vorgarten sowie der gesamte Garten bis auf eine Fläche von 3,5 auf 5,25 Meter gleich 18,375 Quadratmeter versiegelt. „Dies entspricht einem Versiegelungsgrad von 92 Prozent.“

Im Sinne einer möglichst hitzeresilienten Stadtentwicklung in Reaktion auf den Klimawandel,
aber auch angesichts einer ökologischen Wertigkeit von Null ist dies laut Stadtverwaltung äußerst kontraproduktiv. „Und es gibt den Kampf gegen Schottergärten ein Stück weit der Lächerlichkeit preis, wenn die Verwaltung zwar Schottergärten unterbinden soll, andererseits aber nichts gegen eine vollflächige Pflasterung oder gar Asphaltierung derselben Fläche unternehmen kann.“

Diese Schlussfolgerung teilt Stadtrat Johannes Bächle. Gemeinderat und Stadtverwaltung müssten gemeinsam überlegen, wie diese Lächerlichkeit beseitigt und der Grad der Versiegelung im Interesse des Klimaschutzes reduziert werden kann.






 

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