CDU will Eigenentwicklung der Stadtteile sichern

01.09.2021

Folgen für die Richtlinien städtischer Bauplatzvergabe - In der Begründung schreibt Fraktionsvorsitzender Günter Bächle, die CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker habe vor der Entscheidung. diesen Antrag zu stellen, beim Regionalverband Nordschwarzwald angefragt, wie die Kategorie Eigenentwicklung zu verstehen sei

Mühlacker. Die Richtlinien für die Vergabe städtischer Bauplätze sollen überarbeitet werden mit dem Ziel einer deutlich höheren Punktezahl für Bewerber aus dem jeweiligen Stadtteil, ebenso für Bewerber, die aus dem Stadtteil stammen, inzwischen andernorts wohnen, aber „zurück“ wollen. Das beantragt die CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Mühlacker.

Gemeint sind Stadtteile, denen in der Regionalplanung und dem Flächennutzungsplan 2025 der Stadt Mühlacker bei der Ausweisung neuen Wohnbaulandes ein Bedarf nur für die Eigenentwicklung zugestanden wurde. Die Stadtverwaltung soll vom Gemeinderat beauftragt werden, entsprechend Vorschläge auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Zudem sei zu prüfen, ob eine zeitliche Streckung der Inanspruchnahme der neuen Wohngebiete generell möglich ist.

In der Begründung schreibt Fraktionsvorsitzender Günter Bächle, die CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker habe vor der Entscheidung. diesen Antrag zu stellen, beim Regionalverband Nordschwarzwald angefragt, wie die Kategorie Eigenentwicklung zu verstehen sei. Die Fraktion zitiert die Antwort von Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske:

Eigenentwicklung bedeutet bei der Bedarfserhebung und -begründung, dass darin keine Zuwanderungen berücksichtigt werden und sich der Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung ergibt. Wenn nun die Gemeinde ihre Bauplätze alle schnellstmöglich (und damit auch zu großen Teilen an Ortsfremde) verkauft, so dass für ihre eigene Bevölkerung wenig, bis nichts mehr übrigbleibt und es für den Bedarf aus dem Ort heraus dann neue Baugebiete braucht, ist dies nicht im Sinne der Zielsetzung von Gemeinden mit Eigenentwicklung. Die Gemeinde sollte also bei der Vergabe darauf achten, dass vorrangig Einheimische zum Zuge kommen. Dies ist über Vergabekriterienkataloge gut steuerbar.

Den Anstoß für die Anfrage war die Überlegung, dass bei einer raschen Vermarktung an Interessenten aus dem jeweiligen Stadtteil und außerhalb des Stadtteils die Ausweisung immer neuer Wohngebiete in immer kürzer werdenden Abständen notwendig sein wird. Das sei aber mit dem Ziel einer flächensparenden Entwicklung nicht vereinbar.

„Ziel muss es sein, Vorsorge zu treffen, dass künftige Wohngebiete wie Pferchäcker oder Bauerngewand länger für den Bedarf aus dem jeweiligen Stadtteil zur Verfügung stehen. Sie sind dann in der Baulücken-Statistik mit einem Sonderstatus zu versehen“, so die CDU.

Entsprechend der Regionalplanung und dem Stadtentwicklungsplan 2020 als Basis des gültigen Flächennutzungsplanes 2025 heiße es in dessen Begründungsteil (Seite 41). Entsprechend seiner mittelzentralen Funktion wird der Kernstadt Mühlackers ein Zuwachs zugestanden. Den Stadtteilen wird eine Eigenentwicklung gesichert. Dies künftig umzusetzen ist Ziel dieses Antrags, so Bächle.

Die Stadt biete mit dem Projekt alte Ziegelei ein interessantes Wohngebiet auch für Menschen, die zuziehen wollen. In den Stadtteilen habe in der Vergangenheit ein größeres Wohngebiet für 20 Jahre ausgereicht. Das Problem der Baulücken sei die Stadt in allerjüngster Zeit angegangen mit entsprechenden Bauverpflichtungen vor der Erschließung der Maßnahme. Im Interesse eines sparsamen Umgangs mit der Fläche solle an dieser Praxis des Vorrats weiter festgehalten werden. Dass ein Wohngebiet in einem Stadtteil sich innerhalb von zwei oder drei Jahren füllt, widerspreche auch dem Ziel, eigene Entwicklung so zu gestalten, dass auch neue Bauwünsche berücksichtigt werden können, ohne immer wieder nach neuen Baugebieten rufen zu müssen.



 

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