05.12.2021
Landratsamt hat keine Übersicht wie diese Vorschrift des SGB angewandt wird – Sozialdezernentin: Wird Thema im Jugendhilfeausschuss
Enzkreis/Mühlacker. Eine Übersicht, welche Eigenmittel und in welcher Form diese die im Auftrag des Enzkreises tätigen freien Träger der Jugendhilfe einbringen, liege dem Landratsamt nicht vor. Die Daten würden seitens der Behörde nicht erfasst. Dies räumte die Sozialdezernentin des Enzkreises, Katja Kreeb, in einer schriftlichen Antwort auf die Anfrage des Mühlacker Stadt- und Kreisrates Günter Bächle (CDU) in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages ein. Hintergrund ist, so die Unionsfraktion in einer Pressemitteilung, die Debatte um das Subsidiaritätsprinzip und die damit verbundene strittige Frage, ob die Stadt Mühlacker die Jugendsozialarbeit selbst übernehmen darf oder sich freier Träger bedienen muss.
Einzelne Träger stellten in den Abrechnungen auch Spendeneingang und -verwendung dar, so Kreeb. Hierbei handle es sich aber um einen rein informatorischen Zusatz. Eingeworbene Spendengelder würden meist für Zusatzangebote, welche nicht über die Regelfinanzierung abgedeckt seien, eingesetzt. Üblicherweise würden die Angebote in der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII durch die öffentliche Hand im Rahmen von Entgelt- und Vergütungsvereinbarungen auskömmlich finanziert.
Die Sozialdezernentin verweist aber auch auf die Bestimmung im SGB VIII, wonach die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bedinge, dass die freien Träger bei den Projekten auch Eigenmittel einsetzen – eine von fünf Anforderungen des Gesetzgebers. Bei der Festsetzung der Eigenanteile an der Finanzierung seien die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Im Frühjahr 2022 soll das Gesamtthema „Benchmark und Trägerfinanzierung inklusive Eigenmittelbeteiligung“ im Jugendhilfeausschusses, eventuell auch im Sozial- und Kulturausschuss behandelt werden. Denn, so Kreeb, im Zuge der Haushaltsberatungen seien in den Gremien unter anderem Fragen zu Trägerfinanzierung, Vergabe und überörtlichem Vergleich gestellt worden.
„Wer als freier Träger die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips fordert, muss auch Eigenmittel für die Projekte beisteuern“, zieht Fraktionsvorsitzender Günter Bächle sein Fazit aus der Antwort von Kreeb. Er reagierte damit auch auf Kritik der Liga der freien Wohlfahrtsverbände an dem angeblichen Trend der Kommunen, soziale Aufgaben an sich zu ziehen, obwohl nach ihrer Auffassung freie Träger der Jugendhilfe den Vorrang hätten (wir berichteten). „Tatsächlich stützt sich die Liga auf den allgemeinen Grundsatz, klammert aber die Anforderung auf Eigenmittel elegant aus“, bemängelt Bächle.
Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips solle nach der reinen Lehre den Kommunen die Erledigung sozialer Aufgaben mit einem geringeren finanziellen Einsatz ermöglichen, als wenn sie es selbst tun und gleichzeitig Vielfalt in den Angeboten sichern. Das Beispiel Mühlacker zeige aber, dass die von der Stadt mit der mobilen Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit beauftragten Träger – Plan B und der Verein miteinander leben – sich die Kosten nicht nur zu 100 Prozent und damit voll ersetzen lassen, sondern auch zusätzlich noch 15 Prozent für den allgemeinen Verwaltungsaufwand der Träger in ihrer jeweiligen Pforzheimer Zentrale abrechnen. „Das sind 115 Prozent und das hat nichts mehr mit Subsidiarität zu tun.“
Es sei deshalb richtig, das Thema in den zuständigen Ausschüssen des Kreistages im Grundsätzlichen zu behandeln und damit Rosinenpickerei zu verhindern. Inzwischen seien freie Träger zu Wirtschaftsunternehmen geworden. Überlegungen von Kommunen, soziale Aufgaben selbst zu erledigen, seien kein Angriff auf freie Träger wie die Liga behaupte, sondern die Antwort auf die Frage, wie Steuergelder am wirksamsten eingesetzt werden können.