12.01.2026
Insgesamt geht es dabei derzeit generell um den Stadtbus-Betrieb - CDU-Fraktion initiativ - Schreiben an OB und Landrat - Erste Antwort
Mühlacker. Die Mühlacker Wohnsiedlungen Heidenwäldle und Eckenweiher müssen auch an den Sonntagen wieder ans Nahverkehrsnetz angeschlossen werden. Dafür setzt sich der Vorsitzende der CDU-Fraktionen in Gemeinderat von Mühlacker und Kreistag, Günter Bächle, in einem Schreiben an Oberbür-germeister Stephan Retter ein. Dies könne per Stadtbus oder durch ein System, das als Anruf-Sammeltaxi geläufig sei, erfolgen. Inzwischen arbeitet der Enzkreis an der Ausschreibung des Stadtbusnetzes, wie unabhängig von dem Schreiben an den OB der Landrat des Enzkreises, Bastian Rosenau, in einer Mail an Günter Bächle mitteilte.
Ihn erreichen immer wieder Beschwerden, weil sowohl das Heidenwäldle als auch die Eckenweiher-Siedlung sonntags vom Stadtbusverkehr abgehängt sind, so Stadt- und Kreisrat Günter Bächle. Zum Bei-spiel von einer älteren Dame an, die in der Louise-Schroeder-Straße wohnt und die aus Altersgründen ihr Auto abgegeben hat, weshalb somit ihre Mobilität eh schon stark eingeschränkt ist. Sonntags müsse sie zur Haltestelle an der Lienzinger Straße (gegenüber Mahle) – für Ältere ein durchaus anstrengender Fuß-marsch. „Die Stadtwerke strichen vor Monaten den Bus an den Sonntagen, weil es teilweise zu erheblichen Verspätungen gekommen war. Zudem korrespondiert damit auch die Anbindung der Enzkreis-Kliniken. Zusätzliche Buskapazitäten wollten die Stadtwerke offensichtlich nicht bereitstellen.“
Alternative ÖPNV-Konzepte, insbesondere so genannte On-Demand-Verkehre, seien schon länger im Ge-spräch und es würden Überlegungen hierzu angestellt, heißt es in dem Schreiben an den OB. Der Gemein-derat habe in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 auf CDU-Antrag beschlossen, dass die Verwaltung beauf-tragt wird, beim Enzkreis vorstellig zu werden mit dem Ziel, das On-Demand-Verkehrssystem „MyShuttle“ nach den guten Erfahrungen in Remchingen und Kelter auch in Mühlacker, eventuell zusammen mit Nach-bargemeinden, einzurichten. Der Enzkreis soll hierbei darum gebeten werden, die Planungsleistungen zu übernehmen, auch für Mühlacker. Es soll geklärt werde, ob Nachbargemeinden wie Illingen und Ötisheim mit aufgenommen werden können. Eine Variante wäre auch ein ÖPNV-Taxi wie im Kreis Freudenstadt, gegen das allerdings wiederum die Enzkreis-Verwaltung rechtliche Bedenken hat. Bächle beklagt: „Doch zieht sich das alles hin. “Zuerst hieß es, die Einstellung des Sonntagsverkehrs ins Heidenwäldle und ins Eckenweiher sei befristet, ohne dass die Dauer dieser Befristung genannt worden sei.
Das Landratsamt indessen ist, so Landrat Bastian Rosenau an die CDU-Fraktion, derzeit in der langfristi-gen Vorbereitung der Ausschreibung für den Stadtverkehr Mühlacker von 2029 an. Von 2026/Anfang 2027 an werde hierzu ein umfassendes Gesamtkonzept erarbeitet, in das selbstverständlich auch On Demand Elemente in Mühlacker einfließen könnten. Erst auf dieser Grundlage könne entschieden wer-den, ob und in welcher Form ein On Demand Verkehr – gegebenenfalls auch vorzeitig von 2028/2029 an – sinnvoll und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Ein isoliertes Vorgehen bereits jetzt, losgelöst vom künftigen Gesamtkonzept, wäre aus Sicht des Landkreises, so Rosenau weiter, nach wie vor weder zielfüh-rend noch kompatibel mit den Anforderungen der kommenden Ausschreibung erfolgen.
Zum im Landkreis Freudenstadt erfolgreichen ÖPNV-Taxi vertritt nach Angaben von Rosenau das Regie-rungspräsidium Karlsruhe (RPK) die rechtliche Auffassung, dass sich das im Kreis Freudenstadt praktizier-te Modell eines ÖPNV-Taxiverkehrs insbesondere wegen der Vermischung von Linien und Gelegenheits-verkehr und der Subventionierung von privaten Taxi- und Mietwagenunternehmen durch die kommunale Hand außerhalb der geltenden Vorgaben des Personenbeförderungsrechts bewege. Eine rechtssichere Umsetzung durch Kommunen auf Grundlage der derzeitigen Fassung des Personenbeförderungsgesetzes werde seitens des RPK als rechtlich unzulässig erachtet. Allerdings falle das Modell in FDS nicht in die Genehmigungshoheit des RP – wäre jedoch eine Genehmigung erforderlich, würde diese nach aktueller Aussage des RP bei unveränderter Gesetzeslage nicht erteilt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende hatte darauf hingewiesen, Freudenstadt lasse sich auch durch Juristen-Bedenken nicht beirren: „Derzeit 18.000 Kunden-konten, täglich 300 Fahrten. Ist doch was!“
Vor diesem Hintergrund sehen wir weiterhin keine Möglichkeit, ein solches ÖPNV-Taxi-Modell kurzfristig und rechtssicher im Kreisgebiet beziehungsweise in Mühlacker umzusetzen. Der Landrat: „Wir schlagen daher vor, das Thema im Rahmen der von uns anstehenden Konzeptentwicklung für den Stadtverkehr Mühlacker strukturiert aufzugreifen. Dort können wir alle Optionen – einschließlich On Demand Lösungen – fachlich fundiert prüfen und gegebenenfalls in ein tragfähiges, rechtssicheres und wirtschaftliches Ge-samtsystem integrieren.“
In diesem Zusammenhang teilt Rosenau mit, dass hinsichtlich möglicher verkehrsplanerischer Elemente beim Stadtbusverkehr Mühlacker ein intensiver Austausch mit dem bisherigen Sachbearbeiter Stadtbus bei den Stadtwerken Mühlacker, Aichelberger, stattfand. Der Abschluss einer expliziten Vereinbarung mit den Stadtwerken Mühlacker für Leistungen, welche bislang dort Aichelberger erbrachte, sei jedoch deswegen noch nicht erforderlich. Der verkehrsplanerischen Rolle habe sich der Enzkreis bereits angenommen.
Dies alles ist für Günter Bächle der Grund, bis zur Klärung der neuen Konzepte und Ausschreibungen eine Zwischenlösung zu suchen und beharrt darauf: „Heidenwäldle und Eckenweiher gehören sonntags vom ÖPNV bedient.“