04.07.2021
Bisher geht sie noch davon aus, dass trotz Lieferengpässen und Verteuerungen bei Baumaterialien die meisten Projekte im Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen bis April 2022 abgerechnet werden können
Mühlacker-Lienzingen. Die Sanierungsbehörde der Stadt stehe mit den Eigentümern der laufenden Projekte im ständigen Kontakt. Bisher gehe sie noch davon aus, dass trotz Lieferengpässen und Verteuerungen bei den Baumaterialien die meisten Projekte im Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen bis April 2022 zu einem Abschluss gebracht werden können, antwortet Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. In den nächsten zwei Monaten seien bereits einige Schlussabnahmen terminiert.
Die Eigentümer der übrigen Projekte seien darüber informiert, dass sie bis Ende des Jahres zumindest ausreichend Rechnungen einreichen müssen, um den Maximalzuschuss aus dem Sanierungsprogramm von Land und Stadt erhalten zu können. Alle anderen Rechnungen könnten zur Steuerabschreibung auch noch Monate nach Abschluss der Sanierung eingereicht und bescheinigt werden, so dass es hier nicht zu Problemen kommen sollte, zitiert Bächle aus der Antwort des OB.
Sollte die Sanierungsstelle Ende des Jahres feststellen müssen, dass innerhalb der jetzigen Frist nicht alle Fälle ohne finanzielle Einbußen durch die Bauherren abgewickelt werden können, werde sie versuchen, eine kurze Verlängerung für die Einreichung der Abrechnung zu bekommen.
In einer zweiten Anfrage erkundigte sich der CDU-Fraktionssprecher über die Inanspruchnahme des inzwischen ausgelaufenen Sonderförderprogramms des Landes „Instandsetzung leerstehender Kulturdenkmale in dörflichen und kleinstädtischen Ortskernen“. Da der Stadtverwaltung keine Fälle bekannt waren, so Schneider, die von diesem Programm Gebrauch gemacht haben, sei diese Frage an das Landesamt für Denkmalpflege weitergeleitet worden. Ob auch Objekte aus Mühlacker dabei waren, sei dort auch nicht bekannt und lasse sich aus den dortigen Akten auch nicht recherchieren. Da das Programm nicht wieder aufgelegt worden sei, komme es weder für die Kirchenburggasse 5 noch für andere Kulturdenkmale in der Stadt in Betracht.
Grundsätzlich ist laut Stadtverwaltung eine Kombination der Städtebaufördermittel mit Mitteln der Denkmalpflege möglich. Bei der baulichen Erneuerung eines Gebäudes sei ein Denkmalpflegezuschuss von den berücksichtigungsfähigen Kosten abzusetzen. Im Ergebnis bedeute dies, dass aus den nach Abzug der Denkmalförderung beim Bauherrn verbleibenden Kosten die Sanierungsförderung (also 40 Prozent, maximal 75.000 Euro) gezahlt werde.