Radverkehr-Experte räumt Aufklärungsbedarf ein

01.11.2020

Schutzstreifen endet etwa acht Meter vor der Mittelinsel, sogar bereits 25 Meter vor dem Kreisverkehr – Fachmann antwortet auf Bedenken von Stadtrat Matthias Trück (CDU) – Ratsmitglied macht die Probe aufs Exempel


Mühlacker. Der an der südlichen Zufahrt der Lienzinger Straße in den Kreisverkehr nördlich der Bahnstrecke markierte Schutzstreifen endet etwa acht Meter vor der Mittelinsel, sogar bereits 25 Meter vor dem Kreisverkehr. Das führte jüngst zu Diskussionen im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats, weil Stadtrat Matthias Trück für die CDU-Gemeinderatsfraktion beklagte, Radfahrer seien hier verunsichert. Die Stadtverwaltung bat das vom Land beauftragte Fachbüro um eine Überprüfung. Jetzt liegt die Antwort von Geograf Günter Bendias von Brenner Bernard Ingenieure GmbH aus Aalen vor, die die Verwaltung jetzt an die Fraktion weiterleitete. Er räumt Aufklärungsbedarf ein.

Diese Lösung entspreche den technischen Regelwerken und den Musterlösungen des Landes Baden-Württemberg, so Bendias laut Mitteilung der CDU-Fraktion. Sie stelle eine objektiv sichere Lösung dar. Dabei sei das frühzeitige Ende der Markierung des Schutzstreifens gewollt: Vor der Einfahrt solle eine Verflechtung der Verkehrsteilnehmer erfolgen. „Der Radfahrer soll hier nicht überholt werden können. Dazu ist es erforderlich, dass die Breite der Fahrspur im Bereich der Verflechtung weniger als 3,75 Meter beträgt und keine Spurtrennung durch die Markierung eines Schutzstreifens erfolgt“, schreibt der Experte. Auf Höhe der Schutzstreifenmarkierung könnten Radfahrer grundsätzlich überholt werden, dies sei am Ende der Schutzstreifenmarkierung aufgrund der durchgezogenen Leitlinie und der Mittelinsel nicht mehr möglich. Würde man an dieser Stelle einen schmalen Schutzstreifen durchmarkieren, so bestünde die Gefahr, dass Pkw-Fahrer daneben auf ihrem eigenen Streifen vorbeifahren. Das könne kritisch sein und den Radverkehr gefährden, dieser könne dann auch bei der Einfahrt in den Kreisverkehr geschnitten werden.

„Weil der Schutzstreifen noch weit vor der Kreisfahrbahn endet, fühlen sich dann Radfahrer häufig irritiert oder sogar unsicher“, gibt der Verkehrsplan dem Ratsmitglied Trück recht. Tatsächlich bestehe hier noch Aufklärungsbedarf. Mit der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn sei eine gute Erkennbarkeit des Radverkehrs gegeben und alle Abbiegebeziehungen ließen sich für den Radverkehr leicht und sicher realisieren. Das Geschwindigkeitsniveau im Kreisverkehr sei zudem für den Radverkehr verträglich. Eine Führung des Radverkehrs über die Gehwege im Seitenraum berge hingegen Gefahren beim Queren der Ein- und Ausfahrten. Dort werde oft nicht mit Radverkehr gerechnet, auch sei vielen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrtsregelung nicht bekannt. Besonders gefährdet sind nach Meinung von Bendias Radler, die im Seitenraum nach links fahren. „Diese Gefährdungen lassen sich mit einer Führung des Radverkehrs im Blickfeld des Kfz-Verkehrs vermeiden.“

Die Markierung der Schutzstreifen habe dazu geführt, dass Radfahrer in diesem Bereich nun häufiger die Fahrbahn nutzen. Ein Großteil der Radfahrer akzeptiere dieses neue Angebot und fühle sich damit offensichtlich auch sicher. Gleichzeitig könnten Konflikte mit Fußgängern auf dem Gehweg vermieden werden. Matthias Trück machte die Probe aufs Exempel und radelte in die Lienzinger Straße. Sein Fazit: „Das funktioniert, wenn Autofahrer die Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer ansehen und nicht als Hindernis.“

 

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