Gemeinsames Ziel: Eltern und Kindern zumindest schrittweise wieder eine Perspektive in der KiTa–Betreuung zu bieten

16.05.2020

Conora und die Folgen bei den Kindertagesstätten. Zur Notbetreuung antwortete Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dem Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker, Günter Bächle

Conora und die Folgen bei den Kindertagesstätten. Zur Notbetreuung antwortete Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dem Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker, Günter Bächle:

"Das Land hat bezogen auf unsere etwa 9.000 KiTas weder Rechtsträger noch besitzt es Personalhoheit. Wir erlassen den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Einrichtungen und finanzieren über das Finanzausgleichsgesetz knapp 70 % der anfallenden Kosten. Art der Betreuung, deren zugrunde liegende Pädagogik oder Auswahl des Personals obliegt ausschließlich dem jeweiligen Träger. Und auf genau diese Aufgabenteilung legen sowohl kommunale wie freie Träger – verständlicherweise – stets auch großen Wert.

Deshalb war und ist es Aufgabe des Landes, jeweils den rechtlichen Rahmen für die Notbetreuung ( seit 27. April ), die erweiterte Notbetreuung ( gibt es seit 04. Mai ) sowie nun für den „eingeschränkten Regelbetrieb“ ( möglich ab 18. Mai ) zu erlassen. Dies erfolgte selbstverständlich durch das Land – alles übrigens immer in enger Abstimmung mit den Trägern. Den Kommunalen Landesverbänden und den freien Trägern ( Kirchen etc ). Gestern gab es dazu ja auch eine gemeinsame Pressemitteilung von mir und den Spitzen der kommunalen Landesverbänden. Erkennbar wurde somit alles abgestimmt.

Welche Vorgaben brauchen die Einrichtungen darüber hinaus :

Zum einen Vorgaben zur Umsetzung der Hygienevorschriften. Diese erlassen aber bei den KiTas ( im Gegensatz zu den Schulen ) nicht wir als KM, sondern der KVJS zusammen mit der Unfallkasse und dem Landesgesundheitsamt. Deren Vorgaben liegen seit dem 27.04. vor. Sollte es dazu Fragen geben, müssten sich die KiTas dorthin wenden.

Zum anderen wie denn ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ mit max. 50 % der, in der Betriebserlaubnis zugelassenen Anzahl von Kindern umgesetzt werden kann. Hierfür hat die Familienminister–Konferenz und der KiTa–Bund Deutschland bereits vor Wochen Kriterien für ganz Deutschland entwickelt und veröffentlicht. Auf die natürlich auch in Baden-Württemberg Bezug genommen wird. Und: in den meisten Bundesländern läuft diese Umsetzung ja auch bereits !! Dort scheint somit zu gelingen, was in Baden-Württemberg offensichtlich zu großer Verwirrung führt...

Deshalb möchte ich gerne nochmals darauf verweisen, dass mir nicht klar ist, was eigentlich an Vorgaben noch fehlt. Dass es unser gemeinsames Ziel ist, Eltern und Kindern zumindest schrittweise wieder eine Perspektive in der KiTa–Betreuung zu bieten, setze ich dabei voraus.

Mir ist natürlich bewusst, dass es immer einfach und durchaus bequem ist, dem Land irgendein Versäumnis zuzuweisen. In diesem Falle allerdings leider zu Unrecht!"


 

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