07.10.2019
Stadt: Privilegierte Vorhaben – Versuch der Landwirtschaft, Produktion vermehrt an Tierwohlerfordernisse auszurichten
Mühlacker. Die Stadtverwaltung hält mobile Hühnerställe für ein Phänomen erst der vergangenen Jahre. „In Mühlacker gibt es derzeit fünf Anlagen, vorrangig um Lomersheim, aber auch in Lienzingen auf von Vollerwerbslandwirten bewirtschafteten Flächen“, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Baurechtlich handle es sich um Außenbereichsvorhaben mit landwirtschaftlicher Privilegierung.
Es gebe umfangreiche Auflagen des Landwirtschaftsamtes, des Veterinäramtes und der unteren
Naturschutzbehörde. Baurechtliche Vorgaben beschränkten sich auf die zulässige Größe von Werbeflächen auf den Ställen, so der OB. Baurechtlich bestehe keine verbindliche Maximalgröße für mobile Hühnerställe. Aus dem konzeptbedingten Mobilitätserfordernis würden sich aber sicherlich praktische Grenzen ableiten lassen.
„Mobile Hühnerställe sind keine Zierde für das Landschaftsbild“, schreibt die Verwaltung in ihrer Antwort. Als privilegierte Vorhaben seien sie aber baurechtlich zulässig, weshalb Belange des Landschaftsbildes rechtlich zurücktreten würden. Dies gelte grundsätzlich für alle privilegierten Vorhaben, wobei anders als bei anderen privilegierten Vorhaben aufgrund des Mobilitätserfordernisses der Ställe keine Minimierung des Eingriffs durch Eingrünung
erfolgen könne.
Auch die Haltung von Hühnern diene der Nahrungsmittelproduktion. Dies sei jedoch nicht zwingend auf besten Böden erforderlich – auf diese Diskrepanz der tatsächlichen Bewirtschaftung zu den Stellungnahmen der Landwirtschaft bei Fragen der Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen für Bauzwecke weise der Stadtrat zurecht hin. Allerdings befinde sich die überwiegende Zahl der mobilen Hühnerställe auch nicht im Bereich bester Böden.
Letztlich sind nach Meinung der Stadtverwaltung mobile Hühnerställe der Versuch, die landwirtschaftliche Produktion – wohl resultierend aus einem veränderten Nachfrageverhalten der Verbraucher - vermehrt an Tierwohlerfordernissen auszurichten. Vor dem Hintergrund der Alternativen - Verzicht auf Eier einerseits, Bodenhaltung in einem geschlossenen Stall oder gar Käfighaltung andererseits) - sei der Eingriff ins Landschaftsbild bei Einhaltung der fachlichen Rahmenbedingungen und landschaftsangepasster Farbgebung aus Sicht der Verwaltung in der Gesamtabwägung hinnehmbar, heißt es in der OB-Antwort.