10-Jahres-Programm für Hochwasserschutz verzögert sich

01.01.2023

CDU: Hochwasserschutz vordringlich – Fraktion befürchtet Verzögerungen - „Der Riegeldamm ist zeitlich der Schlüssel auch zu den in Stadtteilen Enzberg, Lienzingen und Großglattbach geplanten Maßnahmen“

Mühlacker. Die Stadtverwaltung soll umgehend den Wasserrechtsantrag zum Bau des Riegeldammes im Enzvorland nahe der früheren Tennishalle in Mühlacker beim Umweltamt des Enzkreises einreichen, beantragt die CDU-Fraktion im Gemeinderat. In Verbindung damit sei dann der Antrag auf einen Landeszuschuss beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu stellen, wenn das Wasserrechtsverfahren laufe und kurz vor dem Abschluss stehe. Gleichzeitig müsse das Stadtparlament die Verwaltung verpflichten, die 10-Jahres-Planung für den Hochwasserschutz in der Gesamtstadt ohne weitere Verzögerung wie vorgesehen umzusetzen.

Der Vorsitzende der Fraktion, Günter Bächle, erinnerte in einer Pressemitteilung daran, dass er im Rahmen der Haushaltsberatungen des Gemeinderats für 2023 vor Weihnachten sich nach dem Stand der Umsetzung des 10-Jahres-Programmes für den Schutz vor Hochwasser und den Folgen von Starkregen erkundigt habe. „Weil die CDU-Fraktion danach den Eindruck hatte, dass die dringende Umsetzung der Schutzmaßnahmen sich verzögert, wandten wir uns an das Umweltamt des Enzkreises, das unsere Befürchtungen bestätigte“, so Stadt- und Kreisrat Günter Bächle in einer Mitteilung.

Der Schlüssel zum Schutz sei der Riegeldamm. Denn im Gemeinderat herrsche Übereinstimmung, dass erste Maßnahme der Bau des Riegeldammes in der Kernstadt sein müsse und danach die weiteren Maßnahmen in Enzberg, Lienzingen und Großglattbach folgen. Insgesamt sollen die Aufgaben innerhalb von zehn Jahren abgearbeitet werden.

„Die Stadt Mühlacker reichte 2021 beim Umweltamt des Enzkreises eine Vorplanung für den geplanten Riegeldamm ein, verbunden mit der Bitte um fachtechnische Prüfung“, heißt es in der Antwort der Ersten Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt an den Fraktionschef. Das Umweltamt habe daraufhin eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gestartet, da auch andere Fachbehörden von dem Vorhaben betroffen seien. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen und auch die Stellungnahme des Umweltamtes seien bis Ende 2021 sukzessive an die Stadtverwaltung weitergeleitet worden mit der Bitte um Berücksichtigung in den Antragsunterlagen. Zudem müssten auch die Ergebnisse der Anfang 2022 vorgenommenen Baugrunderkundung in die endgültige Planung einfließen.

Die Vize-Landrätin: „Bisher wurde von der Stadt Mühlacker noch kein Wasserrechtsantrag zum Bau des Riegeldammes eingereicht. Es wurde auch noch kein Zuschussantrag beim Regierungspräsidium gestellt. Dies macht aber auch erst Sinn, wenn das Wasserrechtsverfahren läuft und kurz vor dem Abschluss steht.“

Mit der Umsetzung des ersten Teilprojektes "Riegeldamm" aus dem Gesamt-Hochwasserschutz-Programm der Stadt Mühlacker beginne, so die Kenntnis des Enzkreises, das 10-Jahresprogramm. Das Umweltamt gehe daher davon aus, dass sich unter Beibehaltung des aktuellen Programms die anderen Hochwasserschutzplanungen entsprechend den Verzögerungen beim Vorhaben Riegeldamm zeitlich nach hinten verschieben. Genaue Kenntnisse dazu lägen dem Umweltamt jedoch nicht vor. Die einzelnen wasserrechtlichen Verfahren würden dann starten, wenn entsprechende Anträge vom Vorhabensträger, das heißt der Stadt Mühlacker beim Umweltamt eingereicht werden. Zuschussanträge beim Land machten erst Sinn, wenn die Genehmigungsfähigkeit der Einzelmaßnahmen in Aussicht gestellt werden könne.

Über die Chancen auf Förderung von Einzelprojekten könne derzeit keine Aussage getroffen werden. Neidhardt als zuständige Dezernentin im Landratsamt: „Eine positive Förderentscheidung ist auch immer davon abhängig, wie viel Geldmittel das Land für derartige Projekte im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stellt. Bisher hatten Hochwasser-Schutzmaßnahmen in der Regel eine hohe Förderpriorität.“

Der Hochwasserschutz liege in der Verantwortung der jeweiligen Kommune und es gebe keine rechtliche Verpflichtung für Kommunen zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, so Neidhardt weiter. Das Landratsamt als untere Wasserbehörde besitze daher keine rechtliche Möglichkeit, die Umsetzung der von der Stadt Mühlacker geplanten Schutzmaßnahmen zeitlich zu beschleunigen. „Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir als Genehmigungsbehörde bei eingehenden Wasserrechtsanträgen zeitnah das Wasserrechtsverfahren starten werden.“

Info:

In Summe ergeben sich (Stand: 2022) Gesamtkosten in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro, zitiert die CDU aus einer Vorlage der Verwaltung für den Gemeinderat. Aus der Maximalförderung resultiere ein Fördersatz von maximal 67,4 Prozent. Der von der Stadt Mühlacker zu tragende Eigenanteil liege somit bei 1,9 Millionen Euro. Die Priorisierung sei auf Basis der Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen erfolgt.

Der Terminplan:

Mühlacker, Riegeldamm: 2022/2023

Lomersheim, Ersatzdammbalken durch Hochwassertor 2021

Enzberg: 2023/2025

Lienzingen: 2024/2027

Großglattbach: 2025/2028

„Das alles braucht viel zu lange, schon gar bei Verzögerungen“, so das Fazit des CDU-Sprechers. Die Beratungen über die Starkregen und daraus entstandene Überschwemmungen im Juni 2013 in einzelnen Stadtteilen Mühlackers seien erstmals im Herbst 2013 im Gemeinderat geführt worden. Wellenartig seien Teilbereiche immer einmal wieder auf den Tagesordnungen aufgetaucht, eine Gesamtbetrachtung sei im März 2017 vorgelegt worden. Nach Untersuchungen eines Fachbüros sei ein auf 10 Jahre angelegtes Maßnahmenpaket gegen Hochwasser am 10. November 2020 vom Gemeinderat beschlossen worden - sieben Jahre später:

Gerade auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Grunderwerb befürchten die Stadträte der Union, so Günter Bächle in seiner Anfrage, weitere Verzögerungen – „bis das nächste Hochwasser zu hektischem Aktionismus führt, weil die Schutzmaßnahmen noch nicht umgesetzt worden sind. Und am Ende niemand schuld sein will.“


 

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