17.04.2019
„Welsche Wiesen“: Artenschutzrechtliches Gutachten von 2016 erst jetzt auf CDU-Anfrage von der Stadtverwaltung vorgelegt
Mühlacker. Für einen Teilbereich der „Welschen Wiesen“ zwischen dem Wohngebiet Eckenweiher und der Osttangente gibt es bereits seit 2016 ein von der Stadtverwaltung beauftragtes artenschutzrechtliches Gutachten, das aber dem Gemeinderat nicht vorgelegt wurde, schreibt die CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Pressemitteilung. Erst auf eine Anfrage ihres Vorsitzenden Günter Bächle habe die Verwaltung am vergangenen Dienstag die Untersuchung den Stadträten überlassen.
Da noch kein Aufstellungsbeschluss für den Bereich „Welsche Wiesen“ gefasst worden sei, „wurde auch das Artenschutzgutachten dem Gemeinderat noch nicht bekannt gemacht“, schreibt Bürgermeister Winfried Abicht an Stadtrat Bächle. Dieses sei aber Voraussetzung für eine Einschätzung der Entwicklungsmöglichkeit des Gebiets. Aufgrund der Vielzahl der Projekte und der Unklarheiten bezüglich einer möglichen Verlagerung von Gewerbebetrieben sei, so Abicht, der Entwicklung des Baugebiets „Welschen Wiesen“ in der Vergangenheit keine hohe Dringlichkeitsstufe zugestanden worden. Inzwischen seien jedoch einige Grundstücke von der Stadt erworben worden, so dass man die Realisierung des Baugebiets anstreben könnte. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung komme zu dem Ergebnis, dass sich mit der Ergreifung von entsprechenden Kompensationsmaßnahmen mögliche Beeinträchtigungen des Artenschutzes ausschließen ließen.
Vor diesem Hintergrund habe die CDU-Fraktion erst recht kein Verständnis für die Kritik eines kleinen Teils des Gemeinderats wegen der Vertagung der Vergabe der artenschutzrechtlichen Untersuchung für ein größeres Gebiet „Welsche Wiesen“. Die Absetzung der Vergabe sei im Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen worden, um die Bürgerinformation für den Eckenweiher am 29. April um 19 Uhr im Uhlandbau abzuwarten. Bächle: „Wir stehen zu dieser Zurückstellung der Entscheidung, kritisieren aber, dass die Stadtverwaltung die Ergebnisse des Gutachtens von 2016 dem Gemeinderat nicht zeitnah vorgelegt hat. Da wurde nicht mit offenen Karten gespielt.“