Ampel an der Fuchsensteige

03.04.2022

Was mögliche Schäden an der Umleitungsstrecke betrifft, sieht die Verwaltung keine Handhabe für Entschädigungsansprüche. Auf der Fuchsensteige gelte ohnehin eine Tonnagen-Begrenzung.

Mühlacker-Lomersheim. Die Fuchsensteige zwischen Lomersheim und der B10 wird nicht als offizielle Umleitungsstrecke während der Sperrung der Enzstraße in Mühlacker ausgewiesen. Das hat die Stadtverwaltung auf Anfrage des CDU-Fraktionschefs Günter Bächle mitgeteilt. Weil jedoch damit zu rechnen sei, dass ortskundige Autofahrer die Route benutzen, werde an der Einmündung zur B10 eine Ampel aufgestellt. Was mögliche Schäden an der Umleitungsstrecke betrifft, sieht die Verwaltung keine Handhabe für Entschädigungsansprüche. Auf der Fuchsensteige gelte ohnehin eine Tonnagen-Begrenzung.

 

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