Mit 30, 50 oder 100 Stundenkilometer zum Sengacher Friedhof?

04.10.2021

Stadtverwaltung: Hier müsse mit angemessener Geschwindigkeit gefahren werden, speziell auch im Bereich des Friedhofs. Im Ortsteil Sengach selbst gilt durch die Zonenanordnung Tempo 30

Mühlacker-Enzberg. Welches Tempo gilt eigentlich vom Ende der Bebauung der Spitzäcker von Enzberg auf der Höhe und dem Friedhof seines Weilers Sengach? Diese Frage aus der Bürgerschaft trug die Spitze des CDU-Ortsverbandes Enzberg, Daniela Steudle und Sascha Werner, an die CDU-Gemeinderatsfraktion heran. Es geht um den Charakter der Straße ab Wasserhochbehälter vorbei am Friedhof Sengach, an der kein Ortsschild steht – wo beginnt, wo endet Sengach? Gelte 30, 50 oder 100 km/h? Die Antwort aus dem Rathaus: Außerhalb der geschlossenen Ortschaft, die durch die Ortstafeln gekennzeichnet ist, wäre - unter Missachtung des Paragrafen 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Landstraßentempo möglich, also maximal 100 km/h. „Das lassen weder die Sichtverhältnisse noch der Straßenzustand und die Fahrbahnbreite zu“. Daher müsse mit angemessener Geschwindigkeit gefahren werden, speziell auch im Bereich des Friedhofs. Im Ortsteil Sengach selbst gilt durch die Zonenanordnung Tempo 30.

Bei der Straße von den Spitzäckern zum Sengach handelt es sich, schrieb die Straßenverkehrsbehörde de Stadt im Detail dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle, um eine kommunale Ortsverbindungsstraße. Hier, zwischen den Ortsschildern, sei das Fahrverhalten und die Geschwindigkeit den äußeren Umständen wie zum Beispiel Fahrzeugzustand, Fahrbahnbreite, Sicht- und Wetterverhältnissen und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrzeugführers anzupassen. Das Ortsschild sei am Beginn der geschlossenen Bebauung aufgestellt, wie es die einschlägigen Regeln vorschreibe. Da der Friedhof Sengach zirka 150 Meter außerhalb der geschlossenen Bebauung liege, sei eine Einbeziehung in die geschlossene Bebauung kaum rechtlich nachvollziehbar möglich.





 

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