09.06.2019
Nicht alle Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG), die der Bund den Kommunen eröffnet zur Förderung der E-Mobilität, werden für Mühlacker genutzt – Antwort auf Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion
Mühlacker. Die Stadtverwaltung will nicht alle Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG), die der Bund den Kommunen eröffnete, für Mühlacker nutzen. Das geht aus der Antwort von Bürgermeister Winfried Abicht auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle hervor. Teilweise fehlen die Voraussetzungen, so die Begründung im Rathaus.
Das Elektromobilitätsgesetz erlaube Kommunen für E-Fahrzeuge nach diesem Gesetz einige Bevorrechtigungen, so Abicht: für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen, durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten sowie im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Mögliche Bevorrechtigungen nach zwei dieser vier Punkte seien in Mühlacker nicht möglich, da es hier keine Busspuren oder passende Zufahrtsbeschränkungen gebe, die für E-Fahrzeuge freigegeben werden könnten.
An den öffentlichen Stromtankstellen an der Bahnhofstraße und im Wertle seien keine Parkgebühren zu entrichten, sondern die Kosten für den Strombezug. In Dürrmenz (Stromtankstelle St.-Andreas-Straße) würden überhaupt keine Parkgebühren verlangt, schreibt Abicht. Es würden nur noch Parkgebühren an der Stromtankstelle in der Tiefgarage Stadtmitte/Rathaus erhoben. „Dafür fallen dort keine Gebühren für den Strombezug an, da dort noch keine Abrechnungseinheit an der E-Tankstelle installiert ist. Sobald die Stromtankstelle entsprechend nachgerüstet wird, sind dort auch keine Parkgebühren mehr zu bezahlen.“
Eine gänzliche Befreiung der E-Fahrzeuge von den Parkgebühren in der Innenstadt hält die Stadtverwaltung laut Mitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion nicht für sinnvoll. Bei einer Befreiung von den Parkgebühren könnten die E-Fahrzeuge rund um die Uhr kostenlos ohne Zeitbegrenzung auf bewirtschafteten Parkplätzen abgestellt werden. Insbesondere an den Parkplätzen in der Bahnhofstraße sei dies im Interesse der Gewebetreibenden an freien Parkplätzen und an einer gewissen Fluktuation des Parkverkehrs nicht zu befürworten, so der Bürgermeister weiter. Eine zusätzliche Parkraumbewirtschaftung nur für E-Fahrzeuge mit einer Parkscheibenregelung wäre seiner Meinung nach für den Verkehrsteilnehmer kaum noch zu durchschauen beziehungsweise würde den Bedarf an einer Vielzahl zusätzlicher Verkehrsschilder auslösen, für die nicht ausreichende Befestigungsmöglichkeiten vorhanden seien.
Angesichts der niedrigen Parkgebühren in Mühlacker und der hohen Anzahl an Parkplätzen ohne Parkgebühren ist die Stadtverwaltung der Ansicht, dass eine Gebührenbefreiung für die öffentlichen Parkplätze in Mühlacker kein entscheidender Anreiz zum Kauf eines E-Autos sein werde. Insbesondere bei dem genannten Deckerparkplatz an der oberen Bahnhofstraße handle es sich jedoch um einen Teil des „Betriebs gewerblicher Art Parkierung“. Dieser sei im Rahmen der letzten Betriebsprüfung des Finanzamtes zu gründen gewesen. Für die entsprechenden Stellplätze auf diesem Areal müsse demnach steuerlich eine Einnahmenerzielungsabsicht vorliegen. Kostenloses Parken nur für E-Fahrzeuge (unter gleichzeitigem Ausschluss von nicht E-Fahrzeugen) auf diesen Stellplätzen wäre daher steuerschädlich, so Abicht.
Die CDU-Fraktion erinnert daran, dass Mühlacker seit 2018 aus dem von der Bundesregierung Ende 2017 aufgelegten „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ unter anderem auf vier Jahre befristete Personalstellen zu 50 Prozent von Berlin bezahlt erhält mit dem Ziel, durch eine massive, schnelle Förderung die Elektromobilität in den Städten voranzubringen und damit möglichst kurzfristig eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Die Stadträte der Union erwarten, dass der Gemeinderat in Zwischenberichten über die Arbeit informiert wird, ohne dass Anträge von Fraktionen gestellt werden müssen.
In diesem Zusammenhang könne, so Fraktionssprecher Günter Bächle, ein Förderprogramm für Kommunen genutzt werden, das die baden-württembergische Landesregierung dieser Tage auf den Weg gebracht habe. Mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ weite Baden-Württemberg die Förderung im Bereich der Elektromobilität weiter aus. Das Land ermögliche einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts einen einfachen Ein- bzw. Umstieg in die Elektromobilität. Das Ministerium für Verkehr habe sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehöre vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. Mit bis zu 80 Prozent der Kosten maximal 35.000 Euro beteilige sich das Land an Beratungsleistungen für Kommunen zur Umsetzung des Elektromobilitätsgesetzes vor Ort.