Landesgelder für Brückensanierungen?

17.07.2020

OB auf CDU-Anfrage: Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sei im Juli 2020 veröffentlicht worden. Die Verwaltungsvorschrift diene als Handhabe für die Vorgehensweise zum Fördermittelantrag.

Mühlacker. Werden von der Stadt Mühlacker Zuschussanträge ans Land Baden-Württemberg gestellt für die kostenaufwendige Sanierung kommunaler Brücken im Stadtgebiet? Das werde derzeit geprüft, antwortete Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine entsprechende Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Aus den Brückenprüfungen der Jahre 2018/2019 ergebe sich teilweise Handlungsbedarf, so der OB. Die Brückenprüfungen würden auch zukünftig erfolgen, so dass davon auszugehen sei, dass für weitere Brücken Sanierungsbedarf angemeldet werden müsse. Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sei im Juli 2020 veröffentlicht worden. Die Verwaltungsvorschrift diene als Handhabe für die Vorgehensweise zum Fördermittelantrag.

Hier unterscheide das Förderprogramm zwischen Unterhaltung, Sanierung, Ertüchtigung und Ersatzneubau. Für Unterhaltung und Sanierung seien dem Grunde nach keine Fördermittel zu erwarten. In der ersten Phase sollen den Angaben aus dem Rathaus zufolge die verkehrswichtigen Brücken Lienzinger Straße, Friedrichstraße und Roßwager Straße hinsichtlich einer Förderung geprüft werden. Weitere Bauwerke würden folgen.

Sanierungsbedürftig: Alte Bahnbrücke in Fortsetzung der Friedrichstraßezoom
Sanierungsbedürftig: Alte Bahnbrücke in Fortsetzung der Friedrichstraße
 

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