Bierkeller: Zuerst die Nutzung definieren

15.02.2019

Um die künftige Nutzung und die baurechtlichen Anforderungen beim historischen Bierkeller an der Friedrich-Münch-Straße in Lienzingen ging es in einer Anfrage der örtlichen CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück

Bierkeller Lienzingenzoom
Bierkeller Lienzingen

Mühlacker-Lienzingen. Um die künftige Nutzung und die baurechtlichen Anforderungen beim historischen Bierkeller an der Friedrich-Münch-Straße in Lienzingen ging es in einer Anfrage der örtlichen CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück. „Die baurechtlichen Anforderungen folgen aus den Nutzungswünschen, wobei natürlich der Standsicherheitsnachweis für jede Form der Nutzung essenziell ist“, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider.

Wenn diese Frage abschließend positiv geklärt sei, könne die Stadtverwaltung auf Grundlage der vom Lienzinger Bierkeller- und Kulturverein e.V. genannten Nutzungswünsche die baurechtlichen Anforderungen definieren – gerne separat für jede Nutzungsart, um aufzuzeigen, welche Nutzungen besondere Aufwendungen erfordern, so der OB laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion.

Aktuell habe eine Begehung mit Statiker und Bauunternehmer stattgefunden. Sobald die Kosten vorlägen, könne das weitere Vorgehen beraten werden. Fest stehe bereits, dass Teile des Bierkellers vom Statiker gesperrt wurden und vor einer Instandsetzung nicht begangen werden dürfen. Es besteht laut OB erheblicher Sanierungsbedarf.

Die Stadt werde, analog zu gleichgelagerten Fällen, einen Mietvertrag mit dem Verein abschließen. Die Regelungen seien dann entsprechend der Nutzung individuell abzustimmen. Die vertragliche Regelung könne auch eine Aufgabenteilung zwischen Verein und Stadt abdecken.
Eine baurechtliche Genehmigung werde nicht im Einzelfall erteilt, sondern als dauerhafte
Baugenehmigung auf Grundlage des zu erarbeitenden Nutzungskonzepts.

 

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