MdB Gunther Krichbaum interveniert beim Eisenbahnbundesamt

14.07.2021

Regelungen zur nächtlichen Lärmvermeidung auf dem Bahngelände von Mühlacker einhalten - CDU-Fraktionsvorsitzender Günter Bächle gab Beschwerden weiter

Nach Beschwerden über erneute Lärmbelästigungen rund um das Stellwerk Mühlacker hatte der CDU Stadtverband Mühlacker den regionalen Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum gebeten, bei der Bahn um Aufklärung zu bitten: „Das Hin und Her zwischen dem Landratsamt und dem Eisenbahnbundesamt hatte bislang zu keinen befriedigenden Antworten geführt. Deshalb wollten wir jetzt direkt von der Bahn Antworten“, so CDU-Stadt- und Kreisrat Günter Bächle.

Inzwischen hat Gunther Krichbaum eine Antwort der Niederlassung Südwest der DB Netz AG aus Stuttgart erhalten. Demnach fanden in der fraglichen Nacht vom 18.06. auf den 19.06. keine von der DB Netz oder durch Vertragsunternehmen durchgeführten Arbeiten in Mühlacker statt. Auch eine Maschinenabstellung für Baumaßnahmen konnte die Bahn im Nachhinein nicht bestätigen.

Allerdings lasse die Aussage, dass Blechbehältnisse aus Containern entnommen bzw. geworfen wurden, nach Auskunft der Bahn einen Rückschluss auf den Verursacher zu. Auf dem Gelände befindet sich ein Container, der von einer Baufirma genutzt wird und in dem nach Informationen der Bahn Material für deren Schweißer gelagert wird. Bei den Blechbehältnissen handele es sich vermutlich um Schweißportionen, die am Morgen des 19.06. entnommen wurden. „Die Bahn hat mir zugesichert, mit der fraglichen Firma Kontakt aufzunehmen und diese nochmals auf die geltenden Regelungen zur nächtlichen Lärmvermeidung hinweisen“, so Krichbaum.

Zudem habe die Bahn berichtet, dass zur Reduzierung der Lärm- und Staubbelastung der Anwohner bereits in den vergangenen Jahren umfangreiche Vorkehrungen getroffen wurden, so Krichbaum weiter. So seien beispielsweise feste Zeiten für den Umschlag und den Maschineneinsatz bei der Abwicklung von Baumaßnahmen vorgeschrieben. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr seien Umschlag und Dauerbetrieb von Maschineneinsätzen grundsätzlich untersagt und auch Vertragsunternehmen der Bahn seien verpflichtet, diese Auflagen zu erfüllen.

„Diese Auflagen müssen von den Beschäftigten der verschiedenen Firmen im Arbeitsalltag auch tatsächlich eingehalten werden“, so Krichbaum und Bächle. Es sei nie ausgeschlossen, dass dies im Einzelfall nicht mit der notwendigen Konsequenz geschehe. Daher sei es weiterhin wichtig, außergewöhnlichen Lärm, der von den Bahnanlagen ausgeht, zu melden. Nur so könnten alle Beteiligten immer wieder für den Lärmschutz sensibilisiert werden.

 

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