19.02.2021
Baulücke im Innenbereich, die innerhalb des HQ100 – Hochwasser, das einmal in 100 Jahren vorkommt - genau genommen auch einmal in 50 Jahren (HQ50), liegt. Sie sei dann bebaubar, wenn die Voraussetzungen nach dem Wasserhaushaltsgesetzes vorliegen, so die Antwortaus dem Rathaus auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion
Mühlacker-Lienzingen. Die Stadtverwaltung sieht keine Gefahren für die Standorte eines Arzthauses an der Ringstraße und eines neuen Kindergartens hinter der Gemeindehalle durch Hochwasser in Schmiebach beziehungsweise Scherbentalbach, heißt es in einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Zur Frage speziell der baulichen Nutzbarkeit des heutigen Kinderspielplatz-Grundstücks an der Ringstraße für eine Arztpraxis unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes, schreibt die Verwaltung, es handle sich um eine Baulücke im Innenbereich, die innerhalb des HQ100 – Hochwasser, das einmal in 100 Jahren vorkommt - genau genommen auch einmal in 50 Jahren (HQ50) liegt. Sie sei dann bebaubar, wenn die Voraussetzungen nach dem Wasserhaushaltsgesetzes vorliegen.
Die zuständige Behörde kann abweichend, so die Stadtverwaltung, die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall genehmigen, wenn das Vorhaben die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und hochwasserangepasst ausgeführt wird oder die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Bei der Prüfung der Voraussetzungen seien auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen.
Mit der Wasserbehörde beim Landratsamt Enzkreis wurde laut Stadtverwaltung die Möglichkeit einer wasserrechtlichen Einzelfallgenehmigung abgestimmt. Im Ergebnis bestünden keine Bedenken, soweit das Vorhaben hochwasserangepasst gebaut werde – „das heißt möglichst kein Keller, kein Heizöltank, keine Aufenthaltsräume im Hochwasserbereich und das Erdgeschoss durch eine geringfügige Geländeanhebung gegen Hochwasser gesichert wird“. Und wenn das durch das Bauvorhaben verlorengehende Retentionsvolumen an geeigneter Stelle ausgeglichen werden könne.
Zur Frage des Hochwasserschutzes für den neuen Kindergarten hinter der Turn- und Festhalle steht in der Antwort aus dem Rathaus an Stadtrat Günter Bächle, das Gelände liege mit Ausnahme eines kleinen Bereichs am Scherbentalbach außerhalb des HQ100. Unabhängig davon könne der Hochwasserschutz durch eine leichte Niveauanhebung des Geländes am Gebäude nochmals verbessert werden, um auch gegen HQ100 plus geschützt zu sein.