Priorisierung der Planungsaufträge im Hinblick auf künftige Haushaltsjahre gefordert

20.01.2023

CDU: Rechtzeitig planen, um ein Projekt reif für den Etat oder auch für staatliche Zuschussprogramme zu machen - „Soziale Integration im Quartier“ - Genau 40 Städte und Gemeinden im Land erhielten demnach 2022 eine Förderung im Rahmen des neuen Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ)

Mühlacker. Die CDU-Fraktion im Gemeinderat bat die Stadtverwaltung um zeitnahe Prüfung, ob das Programm „Soziale Integration im Quartier“ auch für Mühlacker in Frage gekommen wäre, zum Beispiel für den Bau der dringend notwendigen Kindertagesstätte in Lienzingen. Denn in dem Investitionspaket des Landes für städtebauliche Erneuerung seien doch stattliche Beträge an Kommunen geflossen, so Fraktionsvorsitzender Günter Bächle mit Blick auf eine vierseitige Liste als Teil einer Mitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, die ihn zur Anfrage veranlasste.

Genau 40 Städte und Gemeinden im Land erhielten demnach 2022 eine Förderung im Rahmen des neuen Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ). Gefördert würden zum Beispiel die Erweiterung von Kindergärten, aber auch der Neubau und die Modernisierung von Bürgerzentren, Jugendtreffs, Mediatheken oder Spielplätzen und Parks. Insgesamt 30 Millionen Euro Landesfinanzhilfen stelle das Ministerium im Rahmen des neuen Förderprogramms dafür bereit, zitiert die Union die Ministerin Nicole Razavi. „Die Spanne reicht von 28.000 Euro bis 2,6 Millionen Euro – wir sind aber leider nicht dabei“, so der CDU-Sprecher.

Prinzipiell hätten laut der Programmausschreibung für 2022 sowohl beim Sanierungsgebiet in Mühlhausen als auch für das künftige Sanierungsgebiet in Lienzingen für die Kindergärten ein SIQ-Antrag gestellt werden können, sofern das Programm in den nächsten Jahren nochmals aufgelegt werde, so die Stadtverwaltung in der Antwort auf die Anfrage der Union. Vorrangig gefördert würden allerdings Modernisierungsmaßnahmen - Neubauten nur nachrangig.

Das SIQ-Programm sei nur als Ergänzung in vorhandenen Sanierungsgebieten nutzbar. Der Neuantrag Ortskern Lienzingen II müsste also zunächst eine Förderzusage erhalten und zudem die Sanierungssatzung in Kraft sein. Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsgebiet in Mühlhausen müsste vorab entsprechend ausreichend verlängert werden.

Problematisch bei diesen Sonderprogrammen sei zum einen die kurze Antragsfrist, zum anderen der kurze Ausführungszeitraum von nur vier Jahren (analog dem IVS-Programm für die Halle in Lomersheim). Voraussetzung für einen Förderantrag sei deshalb, dass bereits genaue Planunterlagen als auch die entsprechenden Kostenschätzungen vorliegen. „Wenn entsprechende Planungen vorliegen und die Voraussetzungen gegeben sind, werden von der Verwaltung die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Städtebauförderprogramme geprüft“, so Oberbürgermeister Frank Schneider.

„Wenn ich die Liste durchschaue, entfällt mindestens ein Dutzend der Zuschüsse auf neue Bauten“, wundert sich Bächle. Bis zum Ende der Antragsfrist am 20. Juni seien beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 95 Anträge von Städten und Gemeinden eingegangen. Das Landes-SIQ sei um rund das Dreifache überzeichnet. Damit sei es im ersten Jahr seines Bestehens ebenso gefragt wie die anderen Programme der Städtebauförderung des Landes. Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden, so das Ministerium laut Mitteilung der CDU-Fraktion. Sie sieht sich somit in ihrem Antrag für die Beratungen des städtischen Haushaltes 2023 bestätigt, ein stärkeres Augenmaß auf die Erarbeitung von Planungen zu konzentrieren, um gerade in solchen Fällen staatliche Programme nutzen zu können.

Die CDU-Fraktion will deshalb eine Bestandsaufnahme aller bisher erteilter Untersuchungs- und Planungsaufträge (an Intern oder Extern) und ihres jeweiligen Sachstandes, soweit die Maßnahmen nicht in den Haushaltsplan 2023 oder früher aufgenommen worden seien, so Stadtrat Matthias Trück. Zugleich solle die Verwaltung einen Vorschlag vorlegen zur Priorisierung der Planungsaufträge im Hinblick auf künftige Haushaltsjahre (Vorlaufzeit für Planung, um ein Projekt „reif“ für den Etat oder auch für staatliche Zuschussprogramme zu machen), so die Christdemokraten. „Bis wir aus den Startlöchern kommen, haben andere schon die Zuschussbescheide.“

 

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