11.09.2025
Stadtverwaltung auf Fragen der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Bewältigung der steigenden Wohnungsproblematik in der Stadt
Mühlacker. Die Stadtverwaltung Mühlacker äußert sich auf Fragen der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Bewältigung der steigenden Wohnungsproblematik in der Stadt. Hintergrund für diese Maßnahmen sind unter anderem die Ergebnisse der Wohnraumbedarfsanalyse für die Region Nordschwarzwald, die einen signifikanten Anstieg des Wohnungsbedarfs in Mühlacker prognostiziert. Der zentrale Punkt, so Fraktionsvorsitzender Günter Bächle, ist der Bedarf an neuen Wohnungen, einschließlich Mietwohnungen und öffentlich geförderten Wohnungen, sowohl kurz- als auch mittelfristig in Mühlacker.
Laut der Stadtverwaltung wird in ihrer Stellungnahme aus der Wohnraumbedarfsanalyse 2020 für die Region Nordschwarzwald ersichtlich, dass die Wohnraumversorgungsquote im Mittelbereich Mühlacker (Mühlacker, Illingen, Knittlingen, Maulbronn, Ötisheim und Sternenfels) bereits im Jahr 2017 deutlich abgenommen hat. Einem starken Zuzug stand eine gleichbleibende Bautätigkeit gegenüber. Damals lag die Wohnraumversorgungsquote bei 1.002 Wohneinheiten je 1.000 Haushalte, was bereits auf einen angespannten Wohnungsmarkt hinweist.
Seit Veröffentlichung der Wohnraumbedarfsanalyse 2020 des Regionalverbands Nordschwarzwald hat sich die Wohnraumversorgung weiter verschlechtert, da die Bautätigkeit infolge der Baukrise in den Jahren 2022 und 2023 auch in Mühlacker zurückgegangen ist, so die Stadtverwaltung. Gleichzeitig ist die Bevölkerung in Mühlacker weitergewachsen und beträgt mittlerweile 26.420 Einwohner. Die durchschnittliche Haushaltsgröße hat sich verringert und liegt derzeit im Stadtgebiet bei zirka 2,3 Personen pro Haushalt. Dieser Trend zu Single-Haushalten führt unabhängig von der Bevölkerungszunahme zu einem steigenden Wohnraumbedarf.
Es wird erwartet, dass sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen wird. Die aktuelle Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes geht davon aus, dass die Bevölkerung in Mühlacker von 2023 bis 2045 um 4,2 Prozent steigen wird. Gleichzeitig wird die durchschnittliche Haushaltsgröße im Mittelbereich Mühlacker bis 2040 auf 2,23 Personen je Haushalt sinken.
Laut der Wohnraumbedarfsanalyse 2020 wird für den Mittelbereich Mühlacker ein überdurchschnittlicher Anstieg der Haushalte und damit des Wohnungsbedarfs bis 2040 um 9,2 Prozent prognostiziert. Dies entspricht 2.159 Haushalten beziehungsweise Wohneinheiten. Bei der Übertragung dieser Entwicklung auf das Stadtgebiet von Mühlacker ergibt sich ein Bedarf von rund 1.000 zusätzlichen Wohneinheiten bis 2040, wobei vor allem ein dringender Bedarf an kurzfristig verfügbaren Wohneinheiten besteht.
Die Beauftragung eines Wohnmonitors für Mühlacker wird von der CDU-Gemeinderatsfraktion und der Stadtverwaltung als sinnvoll erachtet. Durch ein solches Gutachten könnten die Daten der Wohnraumbedarfsanalyse aktualisiert und spezifisch auf das Stadtgebiet von Mühlacker angewendet werden. Die differenten Wohnbedürfnisse wie Mietwohnraum, Eigentumswohnraum und soziales Wohnen könnten differenzierter untersucht werden. Es wird festgestellt, dass Mühlacker hinsichtlich der landesweiten Wohnungsmarktentwicklung keine Ausnahme darstellt. Der lokale Wohnungsmarkt ist aufgrund des Bevölkerungswachstums bei gleichzeitiger Bautätigkeitsverringerung angespannt, insbesondere hinsichtlich des Mangels an erschwinglichem Mietwohnraum.
Die Stadt Mühlacker plant im Rahmen des Stadtquartiers Ziegelhöhe die Schaffung von 600 Wohneinheiten nach der vollständigen Erschließung. Dies entspricht etwa 1.400 Einwohnern bei der aktuellen durchschnittlichen Haushaltsgröße. Die Umsetzung des Wohnungsbaus wird in Etappen erfolgen. Der Beginn des Wohnungsbaus wird voraussichtlich nicht vor 2026 stattfinden, und die gesamte Erschließung wird voraussichtlich frühestens in 15 Jahren abgeschlossen sein. Es wird davon ausgegangen, dass in den Baugebieten "Südlich der Hartfeldschule", "Pferchäcker" und "Bauerngewand" pauschal davon ausgegangen wird, dass in jedem dritten Gebäude zwei Wohneinheiten entstehen werden.
Der Bau der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Ziegelhöhe wird ebenfalls in Etappen erfolgen, wobei zehn Prozent der Wohnungen im Geschosswohnungsbau unter Sozialbindung gestellt werden. Dies entspricht 40 Wohnungen. Die Wohnungen werden nicht gemeinsam, sondern gleichmäßig im Geschosswohnungsbau verteilt, um soziale Durchmischung zu fördern. In den vergangenen fünf Jahren wurden in Mühlacker nur 18 neue geförderte Wohnungen geschaffen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums die Auswirkungen auf den Platzbedarf in Kindergärten und Schulen berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die möglichen Folgekosten im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassung in Bezug auf die Infrastruktur (z.B. KiTas, Schulen) mit einzubeziehen. Dies kann durch eine Ergänzung in der Tabelle zu den finanziellen Auswirkungen oder in verbindlichen Textpassagen in der Sachdarstellung erfolgen.