Stadtverwaltung zu Schwellen: „Ein moderner SUV nimmt die Schwelle kaum wahr, ein Sportwagen benötigt manchmal eine neue Ölwanne“

29.09.2024

Sammelantwort der Straßenverkehrsbehörde auf CDU-Anfragen zu Bürgeranliegen aus Dürrmenz

Mühlacker. „Wir bleiben an den Themen dran, auch wenn die Kommunalwahl vorbei ist“, betont der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, in einer Mitteilung der Fraktion. Denn inzwischen habe die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mühlacker die von der Fraktion nach Bürgergesprächen eingereichten Anfragen kompakt beantwortet. Thema unter anderem: Die von Anwohnern subjektiv als zu schnell fahrend wahrgenommenen Fahrzeuge in der Wiernsheimer Straße, der Brunnengasse und der Krummen Gasse in Dürrmenz. Über die zu den drei Themenkomplexen eingegangenen Antworten informierte jetzt die CDU-Fraktion in einer Pressemitteilung.

1. CDU-Anfrage: Anwohner der Wiernsheimer Straßer beklagen sich über zu schnell fahrende Autos und wünschen sich Tempokontrollen.

Antwort der Stadtverwaltung: „Wir sind dankbar darüber, wenn Bürgerinnen und Bürger uns unter anderem zu schnell fahrenden Personenkraftwagen melden, da wir dann gezielt dort Geschwindigkeitskontrollen durchführen lassen können“, so die Behörde. Da die Wiernsheimer Straße im Gesamten eine Länge von fast einem Kilometer aufweise, nehme die Verwaltung gerne formlos nähere Ortsangaben (wie ungefähre Hausnummer) entgegen, um den betroffenen Abschnitt der Wiernsheimer Straße möglichst genau lokalisieren zu können.

„Achtung, spielende Kinder“

2. Anwohner der Brunnengasse und Krummen Gasse verstünden nicht, weshalb vom Gemeinderat mehrheitlich an den beiden Gassen nicht einmal so genannte Berliner Kissen beschlossen worden seien als Tempobremse. Handelt es sich bei der Zufahrt zum Wohngebiet Senderhang von der Stuttgarter Straße her um ein Berliner Kissen? Wenn ja, welche Wirksamkeit hat dieses?

Antwort der Verwaltung: Die Verkehrssituation Brunnengasse/Krumme Gasse wird als Tagesordnungspunkt in die nächste Verkehrsschau aufgenommen. Bereits im April/Mai dieses Jahr habe die Stadtverwaltung in der Brunnengasse/Krumme Gasse drei Schilder VZ 136-10 („Achtung,
spielende Kinder“) aufgestellt. Seitdem seien bei der Stadtverwaltung keine weiteren Beschwerden über zu schnelles Fahren eingegangen. Mehrere Anwohner hätten berichtet, dass sich die Lage seit Aufstellung der Schilder verbessert habe, steht in der Antwort aus dem Rathaus.

Bei der Zufahrt zum Wohngebiet Senderhang von der Stuttgarter Straße her sei eine Fahrbahnschwelle eingebaut. Eine Fahrbahnschwelle werde in der Regel über die ganze Fahrbahnbreite gebaut, das Berliner Kissen wirke punktuell mit Ausmaßen je nach Anwendung von zirka drei auf zwei Meter. Die Wirksamkeit der Fahrbahnschwelle sei unterschiedlich. „Ein moderner SUV nimmt die Schwelle kaum wahr, ein Sportwagen benötigt manchmal eine neue Ölwanne. Gleiches gilt für das Berliner Kissen“, so die Straßenverkehrsbehörde. Unbestritten sei die optische Wirkung, welche eine Geschwindigkeitsanpassung/-überprüfung signalisieren solle. Beide Maßnahmen wirkten physikalisch nur punktuell.
Zudem würden sich weitere Nachteile ergeben, wobei die Verwaltung konkret benennt die Schaffung von Gefahrenstellen für mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollstühlen, Rollatoren sowie Familien mit Kinderwagen, die unvermeidbare erhöhte Lärmemission zum einen durch das Überfahren der Fahrbahnschwellen selbst, zum anderen aber auch durch das Bremsen und Anfahren motorisierter Fahrzeuge, die Erschwerung des Winterdienstes, die Ausbremsung und Behinderung von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) und die eventuell entstehenden Haftungsansprüche bei Beschädigungen an Fahrzeugen. Rechtlich sind beide Maßnahmen immer wieder Bestandteil öffentlicher Diskussionen, vom allem wenn bei Überfahrungen Schäden an den Fahrzeugen auftreten. Die Gerichtsbarkeit entscheide hier nicht einheitlich.

3. Welchen Handlungsspielraum hat die Stadt, wenn – wie einige Zeit lang in der unteren Königstraße - Mülltonnen zwischen Straße und Gebäude das Bild bestimmen. Kann die Verwaltung hier eingreifen?

Antwort der Verwaltung: Bei mehreren Kontrollen in den vergangenen Wochen konnten keine Mülltonnen an besagter Örtlichkeit zwischen Straße und Gebäude mehr festgestellt werden. Anzumerken sei, dass selbst, wenn dort Tonnen stehen würden, allein ästhetische Beeinträchtigungen keine Rechtsgrundlage zu einem ortspolizeibehördlichen beziehungsweise straßenverkehrsrechtlichen Einschreiten bieten.











 

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