Lienzinger Straße - Der Wunsch nach Tempo-30-Limit in den Nachtstunden

21.09.2019

Tempolimit auf der Lienzinger Straße – Stadtverwaltung will das Thema bei der anstehenden Überarbeitung des Lärmaktionsplans abarbeiten - Mit täglich mehr als 14.000 Fahrzeugen hat die Lienzinger Straße durchaus den Charakter einer Hauptverkehrsstraße, so die CDU-Fraktion

Mühlacker. Die vom Gemeinderat erhoffte Schützenhilfe des baden-württembergischen Verkehrsministeriums für sein Bemühen, auf der Lienzinger Straße nachts Tempo 30 wenigstens bis zum Ausbau der Fahrbahn einzuführen, wird es nicht geben. Das geht aus dem Schreiben der Stadtverwaltung an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle hervor, der nach der Reaktion der Stuttgarter Behörde gefragt hatte. Die Einbeziehung der Lienzinger Straße in die Überarbeitung des Lärmaktionsplans werde vom Ministerium für sinnvoll erachtet, heißt es aus dem Mühlacker Rathaus.
Im Rahmen der Zuständigkeit der Stadt Mühlacker sei bereits vor längerer Zeit geprüft worden, ob aus Sicherheitsgründen – schlechter Straßenbelag - eine Tempobeschränkung auf der Lienzinger Straße möglich ist. Hierfür liegen jedoch die Voraussetzungen nicht vor, schreibt Ordnungsamtsleiter Ulrich Saur laut Mitteilung der CDU-Fraktion.
Der Amtsleiter schildert die Vorgehensweise bei nicht-kartierungspflichtigen Straßenabschnitten wie der Lienzinger Straße. Werden im Lärmaktionsplan auf freiwilliger Basis weitere Straßen einbezogen, die nicht unter die gesetzliche Definition einer Hauptverkehrsstraße fallen, obliege die Ermessensausübung für hierauf abzielende Maßnahmen der zuständigen Verkehrsbehörde. Diese habe unter besonderer Würdigung der Ausführungen des Lärmaktionsplans zu erfolgen. Für die Anordnung gebe es einen Zustimmungsvorbehalt des Regierungspräsidiums. Das bedeute, dass die Straßenverkehrsbehörde bei nicht-kartierungspflichtigen Straßenabschnitten wie der Lienzinger Straße durch den Lärmaktionsplan nicht gebunden sei, sich die im Lärmaktionsplan dargelegte Abwägung der Gemeinde jedoch zu eigen machen könne. In Baden-Württemberg seien mit dem Kooperationserlass „Lärmaktionsplanung“ weitere, für die Landesbehörden verbindliche, ermessenslenkende Festlegungen erlassen worden.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen dürfen laut Stadtverwaltung kein Ersatz für notwendige, technisch und finanziell tragbare, sonstige Maßnahmen sein. Sofern bauliche Maßnahmen in der Lienzinger Straße nicht jetzt schon früher erfolgen können, läge es im Ermessen und der Zuständigkeit der Stadt Mühlacker, gegebenenfalls auch eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung aus Verkehrssicherungsgründen zu prüfen und anzuordnen, bis die Sanierung erfolgt ist, sofern die tatbestandlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür vorlägen. Die Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde wäre hierzu nicht erforderlich.
Da aber die Voraussetzungen für ein 30-km/h-Limit nicht vorlägen, werde das Thema einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplans überprüft und geklärt. Ein entsprechendes Büro sei jetzt vom Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik (UTA) beauftragt worden. Saur: „Das Thema wird abgearbeitet.“
Mit täglich mehr als 14.000 Fahrzeugen habe die Lienzinger Straße durchaus den Charakter einer Hauptverkehrsstraße, so die CDU-Fraktion. Bächle verweist auf die für den 6. November 2019 geplante Einwohnerversammlung der Stadt für Eckenweiher, Bannholz, Lienzinger Straße und Heidenwäldle.





 

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