⁥CDU zur Pleite mit der Tiefgarage⁥

01.07.2026

Wir stellen hiermit Antrag auf Akteneinsicht nach § 24, Absatz III, Satz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Unterlagen des Komplexes „Tiefgarage Stadtmitte/Rathaus“.

Antrag der CDU-Fraktion nach § 24, Absatz 3, Satz 2 GemO B-W
Tiefgarage Stadtmitte/Rathaus

Wir stellen hiermit Antrag auf Akteneinsicht nach § 24, Absatz III, Satz 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Unterlagen des Komplexes „Tiefgarage Stadtmitte/Rathaus“.

Grundsätzlich stellt sich auch am Beispiel Tiefgarage die Frage, in welchem Maß der ehrenamtlich tätige Gemeinderat die Umsetzung seiner Beschlüsse kontrollieren kann, ohne den bürokratischen Aufwand für die Verwaltung weiter zu erhöhen in Form von Anträgen und Anfragen. Das seit Jahren vom Gemeinderat geforderte Berichtstool über die Umsetzung von Beschlüssen als Teil des auch öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystems ist von der Verwaltung mehrmals angekündigt, aber bis jetzt nicht realisiert worden. Das gilt auch bei der Tiefgarage. So gab es unter anderem auf Antrag der Verwaltung den Auftrag des Gemeinderates an die Kirn Ingenieure Pforzheim auf der Basis des vorhandenen Bauwerksgutachtens des Büros Sancon in Möglingen, das dem Gemeinderat vorgestellt worden war, mögliche Instandsetzungsarbeiten, die kostengünstiger sind, zu erarbeiten und gleichzeitig den Grad der Dringlichkeit zu benennen.

Kirn legte ein Konzept nach dem Prinzip des Kathodischen Korrossionsschutzes (KKSD) vor - dabei wird die Eisenauflösung durch einen entgegengesetzt gerichteten Gleichstrom unterbunden. Kosten: 4,8 Millionen Euro. Dagegen schlug Scancon vor, die Chlorid-Bereiche der Tiefgarage abzutragen, sowie die abgebrochene mit einem PCC-Mörtel wieder aufzubauen. Kosten: 5,44 Millionen Euro, also 733.000 Euro mehr. Während der Sanierungsarbeiten mit KKSD sei jeweils nur ein Geschoss zu schließen, beim Verfahren Sancon zwei Geschosse. Die Bauabschnitte 0, 1 und 2 sollten kurzfristig – in den folgenden fünf Jahren mit gleichzeitiger gutachterlicher Begleitung die anderen Abschnitte danach saniert werden. Das war vor der Gartenschau. Der Gemeinderat nahm von den Berichten des Pforzheimer Ingenieurbüros Kenntnis und stimmte dem dargestellten weiteren Vorgehen einstimmig zu.

Wir als Gemeinderäte haben nur Zugriff auf die Sitzungsvorlagen und die Ratsprotokolle, nicht auf die damit im Zusammenhang stehenden Akten. Das Fiasko mit der Tiefgarage zeigt, dass auf jeden Fall auch das Kontrollsystem für den Gemeinderat verstärkt werden muss. In welcher Form soll nach Durchsicht der Unterlagen herausgearbeitet werden. Schlussfolgerungen aus dem Fall Tiefgarage müssen gezogen werden. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um eine Wiederholung offensichtlich ausgebliebener Sanierungsmaßnahmen künftig zu verhindern.

Akteneinsicht ist Teil des gesetzlich verankerten Kontrollrechts des Gemeinderates. Ein Viertel der Gemeinderäte kann in Angelegenheiten verlangen, dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.

Die CDU-Fraktion unterstützt - unabhängig von der Einsichtnahme - die am Dienstag gefassten Beschlüsse des Gemeinderats und die weiteren, vom Oberbürgermeister angekündigten Schritte.


Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender

 

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