⁥Kinder und Jugendliche sollen gesund, sicher und eigenständig zur Schule gelangen können

01.09.2025

Schulstraßen und -zonen - CDU: Wie nutzen Enzkreis und Mühlacker neue Instrumente des Landes für die Kommunen ?

Mühlacker/Enzkreis. Das Verkehrsministerium erleichtert Kommunen in Baden-Württemberg die Einfüh-rung von Schulstraßen und Schulzonen. Das Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche sicher und eigenstän-dig zur Schule gelangen können. "Das ist ein Ziel, das wir alle anstreben", sagte Günter Bächle, CDU-Frak-tionsvorsitzender im Kreistag und Gemeinderat von Mühlacker. Die Frage ist nun, wie die Straßenver-kehrsbehörden im Landratsamt Enzkreis und in der Stadtverwaltung Mühlacker damit umgehen. Das soll eine Anfrage klären.

Mit dem Landesprogramm "Movers – Aktiv zur Schule" und dem Erlass will das Ministerium die Bedingun-gen schaffen, damit Kinder sicher zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Es bietet den Kommunen klare rechtliche Grundlagen und praktische Hinweise zur Umsetzung. Schulstra-ßen können so schnell und unkompliziert realisiert werden, so der CDU-Fraktionssprecher. Es sei sinnvoll, gerade noch vor Ende der Schulferien zu klären, was wo umgesetzt werden kann.

Was ist möglich? Die CDU zitiert das Ministerium: Schulstraßen sind für begrenzte Zeiträume zu Schulbe-ginn und -ende für den motorisierten Verkehr gesperrt, wobei Ausnahmen möglich sind. Schulzonen hin-gegen sind dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt und dienen als Begegnungsorte für Jung und Alt. Diese Maßnahmen ermöglichen sichere Schulwege und reduzieren gefährliche Situationen vor den Schultoren mit Elterntaxis.

Der veröffentlichte Erlass "Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen" beschreibt die rechtlichen Grundlagen für die Einführung. Er geht über Regelungen anderer Bundesländer hinaus und zeigt konkret auf, wie Schulstraßen und Schulzonen rechts-sicher umgesetzt werden können.

Schulstraßen und Schulzonen werden vor Ort durch entsprechende Beschilderung umgesetzt und können auf Straßen mit entsprechender Verkehrsbedeutung eingerichtet werden. Eine erfolgreiche Einführung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommune, Straßenverkehrsbehörde und Schule, wobei bürokratische Gutachten nicht notwendig sind. Als sinnvolle Ergänzung können Kommunen Hol- und Bringzonen einrichten, um Kindern eine sichere Ab-setzstelle zu bieten, falls ein eigenständiger Schulweg nicht möglich ist.

Die CDU-Fraktion fragt nach der Bewertung und dem Umgang des Enzkreises und der Stadt Mühlacker mit dieser neuen Möglichkeit. Es wird geklärt, ob das Landratsamt die Städte und Gemeinden über die Regelung informiert hat sowie ob konkrete Vorschläge oder Anträge zur Nutzung vorliegen. Ist die Nut-zung von "Movers – aktiv zur Schule" im Enzkreis, den Gemeinden und der Stadt Mühlacker geplant, falls sie bisher nicht umgesetzt wird?

 

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