02.04.2025
Erfreulich ist, dass die maximalen Fördersätze gegenüber 2018 um zehn Prozent erhöht wurden. Den Anstoß dazu gab dazu in der jüngsten Ratssitzung ein CDU-Antrag
Jetzt ist der Weg frei. Die vom Land Baden-Württemberg genehmigte Neuauflage des Sanierungsgebiets kann anlaufen. Der Gemeinderat stimmte der Sanierungssatzung, der Abgrenzung und den Förderrichtlinien zu. Erfreulich ist, dass die maximalen Fördersätze gegenüber 2018 um zehn Prozent erhöht wurden. Den Anstoß dazu gab dazu in der jüngsten Ratssitzung ein CDU-Antrag. Unsere Begründung: In den vergangenen sieben Jahren liefen die Baukosten den Sanierungsgeldern davon. Wir wollten wertmäßig auf das Niveau von 2018, die Verwaltung wollte gar keine Anhebung, doch der Gemeinderat verständigte sich, zehn Prozent draufzulegen. Manchmal ist der Spatz in der Hand mehr als die Taube auf dem Dach.
Im Sanierungsgebiet Ortskern II Lienzingen wohnen zirka 258 Einwohner auf einer Fläche von rund 10,3 Hektar. Das neue Sanierungsprogramm (aus dem Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt) läuft bis 2033. Zunächst liegen 1,6 Millionen Euro im Fördertopf (60 Prozent vom Land und 40 Prozent von der Stadt). Doch schon jetzt rechnet die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg (KE), von der Stadt beauftragter Sanierungsträger, im 93-seitigen Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchungen vor: 4,4 Millionen Euro werden in den nächsten sieben Jahren notwendig sein. Wenn der Topf leer ist, wird vom Land auf Antrag der Kommune aufgestockt, was meist in Ein-Millionen-Schritten geschieht. Zudem laufen die Sanierungsgebiete länger als zunächst formal festgelegt (Ortskern I Lienzingen, von 2006 bis 2022, ursprünglich bis 2014).
Was dieses Sanierungsgebiet so einmalig macht: Lienzingen verfügt über eine Vielzahl von sehenswerten Fachwerkbauten aus dem 16. bis 18. Jahrhundert. Der historische Ortskern ist umrahmt von Hausgärten, die eine ortsnahe Grünzone bilden. Zusammen mit dem Scherbentalbach und dem Schmiebach stellen sie eine Zäsur zu der südlich und östlich angrenzenden neueren Bebauung dar. Mit 40 Prozent ist der Anteil der Kulturdenkmale außergewöhnlich hoch, gilt als Markenzeichen des Dorfkerns, der als Etterdorf unter Schutz steht.
Um die Mitwirkungsbereitschaft sowie Wünsche und Anregungen der Gebäudeeigentümer im Untersuchungsgebiet zu erfragen, wurden im August 2024 insgesamt 119 Fragebögen an die Eigentümer verschickt. Außerdem durfte auch online an der Befragung teilgenommen werden. 42 konnten ausgewertet werden
Bei der Frage nach den verschiedenen Nutzungsarten der Gebäude ergibt sich eine klare Dominanz der Wohnnutzung im Gebiet (87 Prozent). Etwa zehn Prozent der Befragten gaben an, dass ihr Gebäude landwirtschaftlich genutzt wird. Neuen Wohnraum schaffen wollen ungefähr 18 Prozent der Befragten im Gebiet. Weitere 21 Prozent meldeten (teilweise) Leerstand im Gebäude an. Schlussfolgerung des Sanierungsträgers Kommunalentwicklung: Es besteht ein nicht zu vernachlässigendes Potenzial zur Wohnraumschaffung. Neben 21 Wohneinheiten durch Modernisierung im Bestand lassen sich noch zusätzlich 22 Wohneinheiten durch Nachverdichtung, im Rahmen der Wohnraumbereitstellung aktivieren.
Andere Nutzungsarten, wie Gewerbe, Handwerk, Ladengeschäfte oder Dienstleistungen kommen nicht, oder nur vereinzelt vor.
Besonders erfreulich: 65 Prozent der Befragten wohnen gerne oder sehr gerne im Gebiet. Dies ist ein sehr guter Wert, den es gilt, weiter zu erhöhen, so die KE. Der Ortskern ist jedoch nicht frei von Mängeln, ergaben die Untersuchungen (sonst bräuchte es auch keines Sanierungsprogramms mehr). So listet die KE im Abschlussbericht ihrer Untersuchung auf:
▪ teilweise vernachlässigte private Gebäudesubstanz im gesamten Untersuchungsgebiet mit hohem Sanierungsbedarf (zum Beispiel ehemalige Gasthäuser Ochsen und Krone)
▪ teilweise hoher energetischer Aufwertungsbedarf des Gebäudebestandes ▪ Gestaltungspotential von teilweise denkmalgeschützten, ortsbildprägenden Gebäuden im Ortskern, vor allem an der Gebäudehülle
▪ große, ungenutzte und leerstehende Nebengebäude zum Teil in schlechtem Zustand an ortsbildprägenden Standorten
▪ Aktivierungs- und Umnutzungspotenzial mit vereinzelt leerstehenden Haupt- und Nebengebäuden
▪ vereinzelt leerstehende Erdgeschosszonen mit ehemaligen betrieblichen oder gastronomischen Nutzungen
▪ eine stark frequentierte Ortsdurchfahrt (Teil Friedenstraße) bildet Zäsur und eine erhebliche negative Auswirkung auf die Erlebbarkeit des öffentlichen Raumes
▪ unzureichende Anzahl grüner Infrastrukturelemente im Straßenraum – vor allem in der Friedenstraße
▪ eine mangelhafte Verkehrssicherheit für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer statt sanfter Mobilität – vor allem in der Ortsdurchfahrt und auf Schulwegen
▪ ein zum Teil mangelhafter Zustand von Straßen und Wegen, unter anderem der Bachweg, Herzenbühlstraße
▪ Gestaltungsmängel bei Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer sowie in Wegeverbindungen
▪ Mangelhafte räumliche Verknüpfung für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Sportplatz, der Festhalle und der Schule in den Ortskern
▪ Große Flächen- und Entwicklungspotentiale im Areal Festhalle-Schule-Kindergärten mit teilweise unzureichender Funktionsübernahme
▪ größtenteils fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
▪ teilweise ungestaltete Bushaltestellenbereiche, auch in Hinblick auf die Barrierefreiheit.
Daraus entwickelte die KE einen so genannten Maßnahmenkatalog, dem der Gemeinderat jetzt zustimmte. Hier die ganze Liste:
Aufwertung der bestehenden Gebäudesubstanz, ortsbildgerechte Aufwertung privater Gebäudesubstanz, Instandsetzung und Modernisierung, energetische Verbesserungen zur Steigerung der Energieeffizienz, Erhalt der historischen Ortsanlage durch Anpassung von Baumaßnahmen an ortstypischen Merkmalen und Details, Sicherung des Gebäudebestands durch Anpassung von Grundrissen an individuelle, moderne Wohnbedürfnisse, Unterstützung der Sanierung von denkmalgeschützten, ortsbildprägenden Gebäuden in besonderer Form - Fokussierung über Rahmenbedingungen in den Förderrichtlinien (Bildung von Schwerpunkten mit Abstufung der Fördersätze, zum Beispiel auch blaue und grüne Infrastrukturelemente, Umgang mit PV-Anlagen auf Dachflächen denkmalgeschützter Gebäude)
Behutsame Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum
Erschließung rückwärtiger Flächen durch ergänzende Bebauung - Nutzungsintensivierung im Gebäudebestand, beispielsweise durch Dachausbauten oder Anbauten, gegebenenfalls durch Teilung von zu groß gewordenen Wohnungen - Aktivierung von Leerständen in Wohngebäuden und EG-Zonen - Umnutzung von funktionslosen Nebengebäuden - Abbruch nicht mehr benötigter Bausubstanz und anschließende Neubebauung - Etablierung neuer Wohnformen (vor allem in Hinsicht auf barrierefreie, altersgerechte und betreute Wohnformen für Aufwertung und Gestaltung des öffentlichen Raums und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Stärkung der Identität und des Dorfcharakters - Sicherung von Fußwegeverbindungen und Querungsmöglichkeiten - Aufwertung von Begegnungszonen im öffentlichen Raum und Schaffung von attraktiven innerörtlichen Freiräumen (unter anderem Treffpunkte, Spielräume) - Schaffung eines Kinderspielplatzes
Kommunale Infrastruktur und Funktionsfähigkeit des Ortskerns
Sicherung der Funktionsfähigkeit des Ortskerns - Erhalt und Stärkung der vorhandenen Versorgungsstrukturen - Umnutzung oder Abbruch und Neubebauung des jetzigen Kindergartenstandorts in der Ringstraße (Prüfung des Entwicklungspotenzials für altersgerechte Wohnformen und/oder einer Arztpraxis)
Neuordnung von Verkehrsflächen und Flächen des ÖPNV - Herstellung erhöhter Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit für Fußgänger und Radfahrer (vor allem auf der Friedenstraße und Kreuzung Friedenstraße/Knittlinger Straße) - Neuorganisation der Flächen des ruhenden Verkehrs zwischen Festhalle und Sportplatz - Aufwertung und barrierefreier Umbau der Bushaltestellen
Ökologische Maßnahmen und Klimaschutz
Unterstützung privater Eigentümer bei energetischer Sanierung ihrer Gebäude und Energieeinsparmaßnahmen - Fokussierung bei Privatmaßnahmen über Förderrichtlinien (Holzbau, blaue und grüne Elemente) - Aus der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auf Dachflächen kommunaler Gebäude - Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität - Ergänzung von Elementen grüner Infrastruktur im Straßenraum, vor allem in der Haupt-straße auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit - Aufwertung sonstiger kleinflächiger Grünstrukturen im Sinne des Artenschutzes - Aufwertung bestehender Grünflächen und -strukturen - Sicherung mikroklimatischer Kühlungsflächen durch Verschattungselemente
Fazit der KE: Im Sinne der dringend erforderlichen Bereitstellung von zentrumsnahem und auch bezahlbarem Wohnraum, mit guter Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz und eingebunden in die vorhandene öffentliche Infrastruktur, erfüllt das Untersuchungsgebiet „Ortskern II Lienzingen“ wesentliche Kriterien einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung.
Ein Schwerpunkt ist die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen. Aber die To-do-Liste zeigt: Es geht um mehr. Wer setzt sie um? Darauf Antworten zu finden, wird Aufgabe der nächsten Monate sein.
Jedenfalls förderte die Umfrage auch manche interessanten Vorschläge zutage. Zum Beispiel dieser:
Es sollte ermöglicht werden, dass die Bäckerei sich vergrößern kann, um gegebenenfalls noch ein Café zu implementieren. Gegebenenfalls könnte auch die historische Kelter entsprechend ausgebaut werden. Die Stadt sollte mehr unter Denkmalschutz stehende Gebäude aufkaufen und sanieren und dann vermieten. Dies könnte sowohl dazu dienen attraktiver für Fachkräfte wie zum Beispiel Lehrer*in-nen, Erzieher*innen zu werden, in dem diese vergünstigter wohnen können. Zum anderen könnte Wohnraum für junge Familien geschaffen und so der Ortskern wiederbelebt werden.
Gute Noten stellten die Befragten jedenfalls ihrem Wohnquartier aus. Was mich besonders freut, dass eine der städtischen Maßnahmen aus dem ersten Sanierungsgebiet allgemein gelobt wird: Der Dorfplatz vor der Kelter - sehr schön gestalteter Ort der Zusammenkunft. Der Bach davor und das Grün der Ziegelwiese (einmalig unversiegelte Fläche innerhalb des Ortskerns, die als natürlicher Hochwasserschutz für den gegenüberliegende unter Denkmalschutz stehende Scheunenring dient und deshalb auch unbedingt so erhalten bleiben sollte).
Die Pluspunkte-Liste (gekürzt) aus dem Abschlussbericht
Und das gefällt den Menschen im Ortskern besonders:
Alter Ortskern, wegen der teilweise schönen Häuser. Bäcker Schmid, der alles hat, Gelegenheit abends spontan auszugehen
Die Knittlinger Straße (taucht mehrfach als Pluspunkt auf, historisches Fachwerk, Gastronomie
Der Etterdorfweg ist nach wie vor schön. Die Kelter ebenfalls
Herzenbühlstraße, Kirchenburg mit Gaden, Kelter, Etterweg, Frauenkirche mit Friedhof
Kirchenburg, Kelter, Fußballplatz
Rund um die Peterskirche, Kirchen-Café, natürlich unsere gemütliche Spindelgasse, aufgrund der schönen Häuser und unseres traumhaften Gartens, der Ruhe und guten Nachbarn, außerdem die Kelter, aufgrund der schönen Optik und der tollen Feste im Rahmen der Dorfgemeinschaft.
Liebeserklärung an unser Dorf
Insgesamt ist Lienzingen ein ganz toller Ort zum Leben. Wir sind froh, dass wir hier sein können.
Eigener Garten
Lienzingen: historischer (einzigartiger) Ortskern, Infrastruktur, Bäckerei, KiGa, Sportvereine, Vereine.
Café zur Kirchenburg
- Kirchenburg, weil es eine einmalige Kulisse bietet. So stellt man sich das Mittelalter vor. - Der westliche Teil der Herzenbühlgasse, weil diese eine besondere 'Ruhe' ausstrahlt. Insbesondere durch den Anblick der alten Fachwerkhäuser
Die andere Seite
Und wenn das Etterdorf noch so schön ist, manches bleibt noch zu tun. Städtebauliche Mängel und Konflikte nennen das die Fachleute.
Einige Stimmen dazu:
Außen rum ist echt Bedarf nach „Aufhübschen“.
Türkische Plastikplanen-Anlagen und sonstige Nationalitäten
Ortseinfahrt
Brücke zur Kirchenburg, Bushaltestelle Friedenstraße
Die Baulücke links neben dem Rathaus.
Ins neue Sanierungsgebiet einbezogen wurden auch die Frauenkirche sowie der Bereich Gemeindehalle. Für den Neubau der Kindertagesstätte in den Ziegelwiesen und die Innensanierung der benachbarten Gemeindehalle winken deshalb Zuschüsse.
Die Quelle: Vorbereitende Untersuchungen (VU) Ortskern Lienzingen II. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH).
Wer alles noch genauer wissen will: Hier kann heruntergeladen werden:
Der CDU-Antrag zur Förderhöhe
Antwort der Stadtverwaltung auf meine Anfrage
Abschlussbericht VU der KE
Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege
Im Untersuchungsgebiet befinden sich einige Gebäude unter Kulturdenkmalschutz:
Bädergasse 3a Scheune § 2 DSchG
Bädergasse 5 Einhaus/Hofanlage § 2 DSchG
Bädergasse 7,9 Doppelhaus – ehemalige Schöpfe § 2 DSchG
Friedenstraße 3 Hofanlage § 2 DSchG
Friedenstraße 6 Hofanlage § 2 DSchG
Friedenstraße 7 Wohnhaus § 28 DSchG
Friedenstraße 9 Hofanlage § 28 DSchG
Friedenstraße 10 Rathaus § 28 DSchG
Friedenstraße 15 Hofanlage § 28 DSchG
Friedenstraße 17 Hofanlage § 2 DSchG
Friedenstraße 19 Wohnhaus § 28 DSchG
Friedenstraße 21 Ehemaliger Gasthof zum Ochsen § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 3 Hofanlage § 28 DSchG
Herzenbühlstraße 4 Hofanlage § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 10 Wohnhaus § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 14 Hofanlage § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 17 Hofanlage § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 18 Wohnhaus § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 22 Hofanlage § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 24 Hofanlage § 28 DSchG
Herzenbühlstraße 26 Hofanlage § 28 DSchG
Herzenbühlstraße 27 Ehemalige Zehntscheune § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 28 Hofanlage § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 30 Hofanlage § 2 DSchG
Herzenbühlstraße 36 Hofanlage § 28 DSchG
Kirchenburggasse 1 Wohnhaus § 2 DSchG
Kirchenburggasse 4 Evangelisches Pfarrhaus § 2 DSchG
Kirchenburggasse 5 Hofanlage § 28 DSchG
Kirchenburggasse 8 Doppelwohnhaus § 2 DSchG
Kirchenburggasse 9 Hofanlage § 2 DSchG
Kirchenburggasse 11 Einhaus § 28 DSchG
Kirchenburggasse 12 Ev. Wehrkirche mit Gaden § 28 DSchG
Kirchenburggasse 14 Altes Schulhaus § 28 DSchG
Kirchenburggasse 16 Hofanlage § 2 DSchG
Kirchenburggasse 20 Hofanlage „Altes Pfarrhaus“ § 28 DSchG
Kirchenburggasse 22 Hofanlage § 28 DSchG
Kirchenburggasse 23 Hofanlage § 28 DSchG
Kirchenburggasse 24/1 Wohnhaus & Scheune § 28 DSchG
Kirchenburggasse 28 Hofanlage § 28 DSchG
Knittlinger Straße 1 Wohnhaus § 28 DSchG
Knittlinger Straße 2 Wohnhaus § 2 DSchG
Knittlinger Straße 3 Hofanlage § 2 DSchG
Knittlinger Straße 4 Hofanlage § 2 DSchG
Knittlinger Straße 5 Hofanlage § 28 DSchG
Knittlinger Straße 7 Hofanlage § 28 DSchG
Knittlinger Straße 8 Hofanlage § 28 DSchG
Knittlinger Straße 9 Scheune § 2 DSchG
Knittlinger Straße 12 Wohnhaus einer ehem. Hofanlage § 28 DSchG
Knittlinger Straße 14 Wohnhaus § 2 DSchG
Knittlinger Straße 15 Hofanlage § 2 DSchG
Knittlinger Straße 16 Wohnhaus § 28 DSchG
Knittlinger Straße 18 Hofanlage § 2 DSchG
Knittlinger Straße 20 Hofanlage § 28 DSchG
Knittlinger Straße 21 Gasthof „Zum Nachtwächter“ § 28 DSchG
Knittlinger Straße 22 Hofanlage, Gasthaus „Hirsch“ § 28 DSchG
Knittlinger Straße 23 Hofanlage § 2 DSchG
Knittlinger Straße 25 Hofanlage § 2 DSchG
Knittlinger Straße 30 Scheune § 2 DSchG
Spindelgasse 2 Hofanlage § 28 DSchG
Spindelgasse 4 Hofanlage § 28 DSchG
Spindelgasse 6 Hofanlage § 28 DSchG
Spindelgasse 8 Hofanlage § 2 DSchG
Spindelgasse 10 Hofanlage § 28 DSchG
Spindelgasse 14 Hofanlage § 2 DSchG
Quelle: TÖBS-Beteiligung, Rückmeldung Landesamt für Denkmalpflege, Antwort vom 13.08.2024
https://bit.ly/3E0E30Q