Erschließung des neuen Lienzinger Wohngebietes „Pferchäcker“ verzögert sich weiter

16.05.2022

„Und in der Chefetage des Rathauses bekommt man nicht mal rote Köpfe“ - – Wenn es personell eng wird, soll der Ziegelei-B-Plan Vorrang erhalten, kündigt Bürgermeister in der Antwort auf Anfrage der CDU-Fraktion mit und erntet Kritik des Fraktionsvorsitzenden: „Seit sechs Jahren wird geplant und nun das“ – Keiner braucht länger

Mühlacker-Lienzingen. Die Erschließung des geplanten Wohngebiets „Pferchäcker“ in Lienzingen mit etwa 60 zusätzlichen Wohnungen verzögert sich weiter – auch, weil die Stadtverwaltung dem Bebauungsplanverfahren „alte Ziegelei“ dann den Vorrang einräumt, wenn die personellen Kapazitäten im zuständigen Amt knapp werden. Das räumte Bürgermeister Winfried Abicht in einer Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, ein. Statt Herbst 2022 werde es Frühjahr 2023 werden. Die „Pferchäcker“ dienten dem Eigenbedarf des Stadtteiles, erinnerte das Ratsmitglied. Sie wegen der Ziegelei zeitweise auszubremsen, lehne er klar ab.

„Wie stabil ist nun diese neue Terminansage?“ So der Christdemokraten, der von einem Trauerspiel spricht. Er habe auf Fragen von potenziellem Häuslebauer, wann mit der Erschließung gestartet werde, nach Rückfrage bei der Verwaltung immer aus Überzeugung „Herbst 2022“ genannt, lässt er in einer Mitteilung der Unionsfraktion wissen. Nach diesen Erfahrungen sei er künftig vorsichtig, Angaben der Verwaltungen zu übernehmen.

So als habe er dies vermutet, so Günter Bächle, habe er seine Anfrage mit der Feststellung eingeleitet: „Zunehmend werden Zweifel in Lienzingen laut, ob die Erschließung des Wohngebiets Pferchäcker wirklich noch 2022 beginnen wird.“ Nicht eingehaltene Terminankündigungen wie bei der Planung des Kindergartenbaus in Lienzingen hätten zum Verlust an Glaubwürdigkeit der Kommune geführt. „Es mutet einer Never Ending Story an, denn der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Pferchäcker wurde in 2016 gefasst.“ In den Einwohnerversammlungen im Stadtteil in den Jahren 2015 und 2019 sei derselbe Vorentwurf präsentiert worden. So heiße es im Protokoll der Einwohnerversammlung vom März 2015, das Thema „Neues Baugebiet Pferchäcker“ werde in der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2015 beraten. Bächle: So lange Verfahrensdauern seien, bei allen Schwierigkeiten, nicht akzeptabel.

Der Entwurf des Bebauungsplans sei im Entwurf vorbereitet, die Zuteilung der Grundstücke im Umlegungsverfahren stehe - mit den Eigentümern verhandelt - im Entwurf ebenfalls fest, heißt es in der Antwort von Bürgermeister Abicht. Das Baugebiet werde durch einen Erschließungsträger entwickelt. Dieser müsse mit den Grundstückseigentümern eine Vereinbarung zur Kostentragung abschließen, bevor der Stand der Planreife erreicht ist. „Dies ist der Fall, wenn nach dem Entwurfsbeschluss und der anschließenden Auslegung des Bebauungsplans davon auszugehen ist, dass ein Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.“ Ist dieser Stand einmal erreicht, dann bestehe für die Grundstückseigentümer Baurecht.

Da sich also eine automatische Abfolge Entwurfsbeschluss > Auslegung > Planreife ergebe, so Abicht weiter, dürfe der Entwurfsbeschluss erst dann gefasst werden, wenn die Unterschriften aller Eigentümer vorliegen. Aufgrund der erheblichen Preissteigerungen im Baubereich sehe sich der Erschließungsträger nicht in der Lage, belastbare Aussagen zur tatsächlichen Höhe der Erschließungskosten zu treffen. Es sei zu befürchten, dass einzelne Grundstückseigentümer in die Situation kämen, in der Bauphase steigende Erschließungskosten nicht aufbringen zu können. Dies, so kommentierte der CDU-Fraktionschef, habe er noch nie als Argument gehört, sei wohl eher der Versuch, ein Schlupfloch zu finden.

Bürgermeister Abicht weiter: Um eine hinreichende Liquidität des Projekts in der Bauphase sicherzustellen, sei deshalb eine ergänzende vertragliche Regelung ausgearbeitet worden, um dieses Risiko abzudecken. Dies soll im Mai 2022 im Gemeinderat beraten und beschlossen werden. Danach sollen die – im Übrigen ausverhandelten – Kostentragungsvereinbarungen mit den Eigentümern im Juni geschlossen werden. Doch, so der Fraktionsvorsitzende, im Mai gebe es nur noch eine Sitzung und da stehe das Thema nicht auf der Tagesordnung.

Die amtliche Umlegung kann erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens durch Beschluss des Umlegungsausschusses in Kraft treten, stehe zudem in der Antwort. Die Erschließungsarbeiten sollen schnellstmöglich nach Rechtskraft der Umlegung beginnen. Mit dem Hausbau kann nach Herstellung und Abnahme der Erschließungsanlagen begonnen werden, zitiert Bächle aus der Antwort des Bürgermeisters.

Nach Abschluss der Kostentragungsvereinbarungen im Juni könne nicht vor Juli der Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans gefasst werden. Die Auslegung des Bebauungsplans solle nicht vollständig in den Sommerferien erfolgen, sondern wohl bis Ende September/Anfang Oktober. Mit umfangreichen Stellungnahmen auch aus der Öffentlichkeit sei wie in der frühzeitigen Beteiligung zu rechnen. Der Satzungsbeschluss werde deshalb kaum vor November möglich sein. Da parallel die Bebauungspläne in der Ziegelei zur Rechtskraft gebracht werden sollen, könnten sich im einen oder anderen Projekt - aus Sicht der Verwaltung wohl bei den Pferchäckern - Verzögerungen in den Dezember/Januar hinein ergeben.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans könne der Umlegungsplanbeschluss gefasst werden, an den sich eine sechswöchige Rechtsmittelfrist anschließe. Mit einem Beginn der Tiefbauarbeiten sei deshalb realistisch im zeitigen Frühjahr 2023 zu rechnen. Abicht: „Der ursprünglich geplante Baubeginn der Tiefbauarbeiten im zweiten Halbjahr 2022 wird also nicht zu halten sein. Das ist vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Bauland zwar zu bedauern, allerdings waren die aktuellen geopolitischen Umwälzungen und ihre Auswirkungen auch auf den Baumarkt nicht vorherzusehen.“

Letztlich sei auch ein Nachlassen der Nachfrage nach Bauland ein denkbares Szenario. Aus Sicht der Verwaltung ist die entstehende Verzögerung deshalb nicht nur von Nachteil: Mit einem Verkauf von Grundstücken an Interessenten, die kurz darauf feststellen, dass sie unter den gegebenen Umständen (Baukosten, Zinsentwicklung) nicht mehr in der Lage sind zu bauen, wäre wenig gewonnen, so der Bürgermeister.

Ob denn eine solche Fürsorge denn auch potenziellen Käufern in der Ziegelei gelte, fragt Stadtrat Günter Bächle. Seit wann bevormunde die Stadt denn eigenverantwortlich handelnde Menschen. Das sei nicht zu akzeptieren. Der CDU-Stadtrat: „Die Rechtfertigungsversuche greifen nicht: Die Baulandnachfrage war und ist groß und eine diesbezügliche Änderung ist reine Spekulation. Das Bereitstellen von Bauland ist der einzige Schlüssel zur Überwindung der eklatanten Wohnungsnot!

Sechs Jahre für ein Baugebiet zu brauchen, bevor die erste Baugrube ausgehoben werden könne – da sei die Zeit der bei fast Null Zinsen liegenden Wohnungsbaukredite vorbei. Stadtrat Günter Bächle: „Es ist schon ein wundersames Timing - die Stadt schiebt ein Neubaugebiet jahrelang vor sich her und kommt dann erst mit den Baugebieten auf den Markt, als erstmals die Darlehenszinsen steigen, ebenso die Baukosten und der Bauland-Preis. Das muss man wirklich hinbringen. Und in der Chefetage des Rathauses bekommt man nicht mal rote Köpfe.“

 

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