30.04.2023
CDU: Stadt soll prüfen, ob in der Phase der zeitlichen Lücke zwischen Ende altem Programm und Jahr X Beginn neuem Programm wenigstens die Stadt ihren Anteil (40 Prozent) leisten kann für Sanierungsobjekte (eine Als-ob-Regelung) und wie hoch der notwendige Betrag wäre
Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen II
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Stadtverwaltung wird beauftragt,
Über das weitere Verfahren beim Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen II zu berichten, nachdem der Antrag der Stadt Mühlacker auf Aufnahme ins Landessanierungsprogramm für 2023 vom Land abgelehnt wurde,
insbesondere
1. zu prüfen, ob in der Phase der zeitlichen Lücke zwischen Ende altem Programm und Jahr X Beginn neuem Programm wenigstens die Stadt ihren Anteil (40 Prozent) leisten kann für Sanierungsobjekte (eine Als-ob-Regelung) und wie hoch der notwendige Betrag wäre
2. zu berichten, welche Auswirkungen die Nichtaufnahme für den Bedarf von Liebfrauenkirche und Bierkeller (hier insbesondere Auftrag für Statik) hat
3. einen neuen Antrag für 2024 zu stellen.