„Elternbeiträge auszusetzen, war sozial verträglicher“

29.06.2021

Stadtverwaltung antwortet auf Anfrage der CDU-Fraktion – Corona-Folgen und Buchungssystem vertragen sich nicht

Mühlacker. Beschwerden von Eltern wegen dem von der Stadt pro Stunde Notbetreuung in Corona-Zeiten verlangten einen Euro griff der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, auf. Beklagt werde, den Eltern sei nicht vorher kommuniziert worden, dass hierfür im Nachhinein Gebühren anfallen könnten. In ihrer Antwort räumt die Stadtverwaltung dies ein, erläutert aber auch ihr Vorgehen.

In seiner öffentlichen Sitzung am 27. April 2021 habe der Gemeinderat beschlossen, zitiert die CDU-Fraktion aus der Antwort der Stadtverwaltung, dass für Kinder, die während des Lockdowns die städtischen Notbetreuungsangebote besuchen, für die Monate Januar und Februar 2021 ein Beitrag von einem Euro pro Betreuungsstunde erhoben wird, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider. Die Rechnungsstellung sei erst nach Beschlussfassung im Gemeinderat auf der Grundlage der Meldung der Betreuungsstunden durch das städtische Betreuungspersonal an das Fachamt erfolgt. Für die Beschlussfassung habe zunächst jeweils das Ende des Lockdowns abgewartet werden müssen.

Das Fachamt habe es in der Tat versäumt, die Eltern im Vorfeld des Versands der Bescheide über die Beschlussfassung als Abrechnungsgrundlage zu informieren. Es bedauere dies. Man habe allerdings auch nicht damit gerechnet, dass Eltern von einer Gebührenfreiheit ausgehen, wenn ihr Kind das städtische Betreuungsangebot während eines Lockdowns im Rahmen der ersatzweise angebotenen Notbetreuung nach wie vor besuchen kann.

„Das Fachamt hatte für die Beiträge für die Notbetreuungswochen gezielt eine für die Eltern im Vergleich zur normalen Betreuung günstigeren Lösung gesucht, die allen Betreuungsumfängen gerecht werden sollte und die Eltern entlastet“, so der OB. Die Mitteilung an die Eltern erfolgte über ein von Hand dem Bescheid beigelegten Infoblatt mit folgendem Text: „Sehr geehrte Eltern, die Kinder, die während des Lockdowns die Einrichtungen in Form von Notbetreuung besucht haben, wird für die Monate Januar und Februar 2021 ein Beitrag von 1€ pro Betreuungsstunde erhoben.“

Der OB: „Es gab von Dezember 2020 bis Mai 2021 keinen Monat, in dem die Schulen normal geöffnet waren und eine uneingeschränkte Schulkindbetreuung stattfand.“ Die Dauer des jeweiligen Lockdowns sei nie im Vorfeld abzusehen gewesen. Die Beiträge für die übliche Schulkindbetreuung seien ausgesetzt worden, damit die Eltern nicht für etwas zur Kasse gebeten würden, was nicht als Leistung abrufbar gewesen sei. Die Stadtverwaltung habe keine Möglichkeit gesehen, unter diesen Rahmenbedingungen den Eltern eine monatliche Abrechnung der Beiträge für Betreuung und Essen zu bieten. Das Buchungssystem sehe nur monatliche Beiträge vor, die nur rückwirkend durch Erlass und Nachberechnung beziehungsweise Erstattung korrigiert werden könnten. Um die Eltern nicht für nicht erbrachte Leistungen zur Kasse zu bitten, erschien dem Fachamt das Aussetzen der Beiträge in den Lockdown-Monaten als sozial verträglicher, verbunden mit der rückwirkenden Berechnung der Beiträge.

„Es wurden von den Eltern keine Beiträge für das Essen erhoben. Die Beiträge waren ausgesetzt und wurden/werden mit Beschluss des Gemeinderats auch erlassen“, steht weiter in der Antwort an den CDU-Fraktionsvorsitzenden. Bei den Kosten für Mittagessen, die den Eltern abgebucht wurden, obwohl kein Mittagessen angeboten werden konnte, handle es sich um 8 von 19 Essenstagen im März, für die die Kosten erst am Schuljahresende erstattet würden, weil das Buchungssystem nur monatliche Beiträge vorsehe. Diese könnten nur rückwirkend durch Erlass und Nachberechnung bzw. Erstattung korrigiert werden.



 

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