Friedhofmauer muss bis 2025 wieder aufgebaut sein

19.01.2023

Stadtverwaltung antwortet auf Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion zu Großglattbacher Themen - Ein Punkt der Anfrage von Günter Bächle betraf auch die Kriegsgräber in

Mühlacker-Großglattbach. Die Genehmigung zum kontrollierten Abbau der westlichen und südlichen Friedhofsmauer wurde Ende Oktober 2022 durch das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) erteilt. Sie ist an die Bedingung zum Wiederaufbau bis 2025 geknüpft, heißt es in einer Antwort der Stadtverwaltung Mühlacker an den Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, der in einer Anfrage verschiedene Anliegen aus der Bürgerschaft des Stadtteils aufgenommen hatte.

Der Wiederaufbau bedeute ein gesondertes Verfahren, so die Stadtverwaltung. Das beauftragte Fachbüro bereite derzeit die Ausschreibung des Mauerabtrags vor. Die Kosten seien im Haushalt 2023 und der darauffolgenden Jahre berücksichtigt. Eine Beratung im Gemeinderat vor der Umsetzung weiterer Schritte sei Anfang 2023 vorgesehen. Die Mauer war Anfang vorigen Jahres teilweise eingestürzt, die Stadt verhängte ein Betreuungsverbot für die angrenzenden Gräberreihen.

Ein weiterer Punkt der Anfrage von Günter Bächle betraf die Kriegsgräber in Großglattbach, die sich in einem fürchterlichen Zustand befänden. Entweder man habe beschlossen, hier eine Wildblumenwiese, die jedoch nur aus Disteln bestehe, wachsen zu lassen oder man habe diese Fläche aus dem Mähdienst herausgenommen. „Es sieht für mich jedenfalls völlig verwahrlost aus“, zitiert der Stadtrat aus einer Beschwerde aus dem Stadtteil.

Aus ökologischer Sicht sei vor den Kriegsgräbern eine Wildblumenwiese angesät worden, antwortet die Stadtverwaltung. „Diese Mischungen enthalten verschiedene Kräuter und auch Blumensamen. Diese hatte eine hübsche, wenn auch kurze Blütezeit.“ Hier werde noch die optimale Mischung mit nicht zu hohen Gräsern und Kräutern und einem möglichst langen Blühaspekt gesucht. In der Woche vor der Mahd sei keine Wildblumenwiese mehr ein Augenschmaus, Insekten würden dies allerdings ganz anders sehen.

Ein weiterer Punkt in der Anfrage: Die Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab. Die Entscheidung, ob eine Urne noch mit in ein Erdgrab beigesetzt werden kann oder nicht, werde sehr individuell entschieden, schreibt die Verwaltung. Dabei gehe es nicht um bloße Bürokratie. „Die zuständigen Mitarbeitenden der Stadt versuchen immer eine möglichst gute Lösung für Angehörige, aber auch für den Friedhofsbetrieb zu finden.“ Im Friedhofsbetrieb müsse immer in sehr langen Zeitabschnitten gedacht werden. In diesem in der Anfrage erwähnten Fall habe dem Wunsch leider nicht entsprochen werden können, da das Reihengrabfeld von den Ruhezeiten bald ende. Reihengräber seien für die Beisetzung von einer Person vorgesehen. Die Laufzeit eines Reihengrabes betrage 20 Jahre. Im Anschluss würden die Grabstätten geräumt. Eine Verlängerung sei nicht möglich, so die Antwort aus dem Rathaus.


 

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