Dringend bezahlbare Mietwohnungen notwendig

27.03.2021

CDU-Fraktion fragt öffentliche Förderung von Wohnungsbau durch die L-Bank im Enzkreis und in Mühlacker ab - Volumen gilt als ausbaufähig - Der Markt allein richtet es nicht

Mühlacker. Die L-Bank, Förderbank des Landes Baden-Württemberg, gibt für den Enzkreis ein bewilligtes Volumen in der Wohnraumförderung von 24,73 Millionen Euro im Jahr 2020 an - pro Einwohner entspricht dies einer Förderung von zirka 124 Euro. In einer Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktionen im Gemeinderat von Mühlacker und im Kreistag des Enzkreises, Günter Bächle., heißt es, diese Förderungen auf die einzelnen der 28 Kommunen herunterzubrechen, scheitere am Datenschutz. „Für 2020 war dies in der Wohnraumförderung eine Hand voll, Daten würden damit unmittelbar Rückschlüsse auf die Einzelvorhaben zulassen“, begründet die L-Bank ihre Entscheidung, es bei den Zahlen auf Landkreisebene zu belassen. Insgesamt seien im vorigen Jahr 176 Wohneinheiten im Enzkreis gefördert worden, davon 94 Wohneinheiten in der sozialen Wohnraumförderung des Landes.

Nach den von der L-Bank dem Fraktionsvorsitzenden vorgelegten Zahlen für die 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreise liegt laut Angaben Bächles der Enzkreis mit einer öffentlichen Förderung des Wohnungsbaues von 124 Euro je Einwohner durch die L-Bank nur auf dem 35. Rang. Spitzenreiter sei mit 347 Euro pro Kopf der Kreis Lörrach, Schlusslicht der Kreis Tuttlingen mit 96 Euro je Einwohner. Pforzheim bleibe mit 114 Euro noch um vier Plätze hinter dem Enzkreis. Beide bleiben deutlich hinter dem Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg von 179 Euro pro Einwohner.

„Das zeigt, dass wir im Enzkreis nicht genügend Anstrengungen unternehmen, öffentlich geförderten, damit subventionierten bezahlbaren Mietwohnraum zu schaffen“, zieht Bächle das Fazit. Er hatte sich mit diesen Zahlen der L-Bank an Landrat Bastian Rosenau gewandt mit der Bemerkung, das Thema Sozialwohnungen habe sich in den Kreisgremien etwas verloren. In seiner Stellungnahme formuliert es der Landrat anders: Das Thema sei gezielt nicht weiterverfolgt worden. Hintergrund sei damals der auf Wunsch des Kreistags initiierte Vernetzungsprozess mit den Städten und Gemeinden zu diesem Thema gewesen. Mangels eigener Gemarkung und Möglichkeiten des Landkreises, sei das Interesse und Potential mit den Städten und Gemeinden sowie möglicher Bauträger eruiert worden.

„Schlussendlich war das Votum der Städte und Gemeinden, dass überwiegend kein Interesse an einer Projektierung durch den Landkreis bestand, maßgeblich, dieses Thema nicht weiter zu verfolgen. Was aber nicht heißt, dass man nicht zu gegebener Zeit nicht einen erneuten Anlauf unternehmen könnte“, schreibt Rosenau. Mit dem Ausscheiden des Ersten Landesbeamten Wolfgang Herz Ende Mai 2021 werde der Bereich Kreisentwicklung direkt beim Landrat angesiedelt. Er persönlich, so Rosenau, sehe das Thema nach wie vor als entsprechend virulent an, um zu gegebener Zeit nochmals einen Anlauf unternehmen zu wollen. „Die Interpretation der Zahlen lässt sich mit einem Blick zusammenfassen: ausbaufähig.“

Nach Ansicht des Fraktionssprechers Günter Bächle zeigt aber die Antwort auf seine Datenerhebung bei der L-Bank, dass jene falsch liegen, die ständig behaupten würden, der Markt werde das alles schon richten. Die tägliche Erfahrung der Menschen, die günstige Wohnungen suchen, lehre das Gegenteil. Ohne kommunales und staatliches Engagement passiere gar nichts bis zu wenig für entscheidende Fortschritte. Das bestätige auch die Richtigkeit des gemeinsamen Vorstoßes der Gemeinderatsfraktionen von CDU, LMU und SPD für den weiteren Aufbau der Stadtbau Mühlacker GmbH und eine zeitnahe Lösung der Geschäftsführerfrage. Sie müsse jetzt vollends auf feste Beine gestellt werden, wofür Aufsichtsrat und Gemeinderat nun die Weichen gestellt hätten. Zudem seien zehn Prozent der Wohnungen auf dem Areal alte Ziegelei als öffentlich geförderte, das heiße vergünstigte Mietwohnungen geplant. „Auch das bringt uns einen großen Schritt weiter.“ In den anstehenden Beratungen müsse geklärt werden, in welcher Form sich die Stadtbau hier einbringen könne.

Wohnraumförderung: Bezahlbares Wohnen sei und bleibe ein wichtiges Thema, so die L-Bank. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei in Baden-Württemberg nicht nur ein städtisches Problem, er habe auch ländliche Regionen erreicht. Nach der 2017 von der Wohnraum-Allianz angeregten und von der L-Bank in Auftrag gegebenen Prognos-Studie müssten bis 2025 in Baden-Württemberg 410.000 bis 485.000 Wohnungen gebaut werden.

Die Förderung von neuem, bedarfsgerechtem und gleichzeitig bezahlbarem Wohnraum und die Sanierung bzw. Modernisierung bestehenden Wohnraums gehöre daher zu den Förderschwerpunkten der L-Bank. „Ein besonderes Augenmerk haben wir dabei auf die soziale Mietwohnraumförderung gelegt. Sie kommt besonders einkommensschwächeren Haushalten zugute und ergänzt so das Angebot des freien Wohnungsmarkts.“





 

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