CDU-Fraktion fragt nach Klimaanpassung und Hallensanierung ⁥

26.12.2025

Wenn Fördergelder von Land und Bund winken – CDU-Fraktion fragt nach Klimaanpassung und Hallensanierung – Große Kreisstädte brauchen Klimaanpassungskonzept

Mühlacker. Nutzt die Stadtverwaltung zwei unterschiedliche neue Förderprogramme von Land und Bund? Es geht um Klimaanpassung von Kommunen und die Sanierung von Hallen. Jetzt antwortete Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine die Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Die Antwort: Derzeit erarbeite sie die Grundlagen.

Die Stadtverwaltung habe den Handlungsbedarf erkannt, um die Stadt Mühlacker widerstandsfähiger gegen die bereits spürbaren und zukünftig wachsenden Klimafolgen wie Hitze, Trockenheit und Stark-regen zu machen, zitiert die CDU in einer Mitteilung aus dem Schreiben des OB. „Wenn Anpassungs-prozesse frühzeitig und systematisch angegangen werden, lassen sich Schäden durch Überflutungen an Gebäuden und Infrastrukturen verringern, was auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützt.“

Hierbei könnten potenziell auch die Fördermittel des Programms KLIMOPASS eingesetzt werden. Durch eine Änderung in der Landesgesetzgebung seien Große Kreisstädte gemäß dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) verpflichtet, bis 2031 ein Klimaanpassungskonzept zu entwickeln. Die Stadtverwaltung plane, diesen Prozess zeitnah zu starten.

In Kombination mit der laufenden Starkregenrisikoanalyse - ein Gemeinschaftsprojekt mit anderen Kommunen und dem Regionalverband Nordschwarzwald - werde das Konzept dazu beitragen, lokale Gefahren-Hotspots und besondere Verwundbarkeiten zu identifizieren sowie erforderliche Maßnah-men in folgenden Handlungsfeldern abzuleiten: Bevölkerungsschutz, Gesundheit, Wasser, Boden und Wald- und Forstwirtschaft. Damit könne die Klimaanpassung als integraler Bestandteil der kommunalen Planung betrachtet werden. Zu den Einzelmaßnahmen der KLIOMPASS-Förderung, die bereits ohne strategischen Fahrplan in anstehende Projekte und aktuelle Themen eingebracht werden könnten, fänden bereits Abstimmungen mit den Fachämtern sowie Prüfungen zur Erfüllung der Fördervoraus-setzungen statt. Im Förderbaukasten KLIMOPASS Blau-Grün gehe es dabei unter anderem um die Nutzung von Zuschüssen für Trinkwasserbrunnen, Baumpflanzungen und Baumerhaltungsmaßnahmen, Zisternen sowie die Planung von Photovoltaikanlagen in Kombination mit der Umsetzung von Solar-Gründächern.

Zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten schreibt die Verwaltung: Zur Enztalsport-halle hatte die Verwaltung bereits im Jahr 2022/23 versucht, an der Förderung zu partizipieren. Im da-maligen Antrag seien für die Enztalsporthalle 8,3 Millionen Euro an Ausgaben bei einer Förderung von 6,2 Millionen Euro beantragt worden. Der Antrag sei erfolglos geblieben. Mit den Mitteln des Förder-programms solle eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden. Im Rahmen einer Komplett-sanierung werde ein Bündel aus Maßnahmen benannt, für die Zuschüsse denkbar wären: Wärme-dämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen; Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren; Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude; Einbau und die Erneue-rung einer Lüftungsanlage; Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungs-technik; Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme; Errichtung eines Wärmespeichers im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude; Herstellen der Barrierefreiheit. Des Wei-teren könnten Umfeldmaßnahmen und fachlich notwendige Maßnahmen (bei Sporthallen beispiels-weise der Einbau eines neuen Hallenbodens) gefördert werden. Die Projektskizzen müssten bis 15. Januar 2026 eingereicht werden, so der OB an den CDU-Fraktionsvorsitzenden.

 

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