Etterdorf Lienzingen: Eine Lücke, die jetzt gefüllt werden müsste

05.12.2024

Doch für die abgeräumte Fläche Friedenstraße 12 fand sich noch kein Käufer - Stadtverwaltung beantwortet Anfrage von Stadtrat Günter Bächle

Mühlacker-Lienzingen. Seit fast drei Jahren bestehe in Lienzingen eine Baulücke neben dem Rathaus, entstanden durch den von der Stadt vorgenommenen Abbruch des Gebäudes Friedenstraße 12. Das Landesdenkmal habe einen Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren vorgeschrieben. „Der Termin ist nicht mehr zu halten - was geschieht denn nun?“, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, in einer Anfrage. Die Antwort aus dem Mühlacker Rathaus liegt nun vor.

„Bei der Einwohnerversammlung im Oktober gab es für die Frage nach Friedenstraße 12 von der Verwaltung nur ein Schulterzucken, haben manche der Zuhörer empfunden“, berichtete das Ratsmitglied. Die Aussage, man sei in Abstimmung mit dem Denkmalamt, ob die denkmalrechtlichen Vorschriften gelockert werden könnten, hätten manche als ein Schlag ins Gesicht empfunden für alle, die ihr Objekt nicht von der Stadt Mühlacker erworben und daher keine Lockerung von denkmalrechtlichen Genehmigungen bekommen hätten. Dieser Kurs des Denkmalamtes, so Bächle, sei auch richtig, denn so wer-de geschützt, was das Etterdorf unter anderem so schützenswert mache - die Gesamtanlage des historischen Ortskerns, so der Stadtrat.

Im Januar 2025 hätte nach den Vorgaben des Landesdenkmalamtes zumindest der Rohbau stehen müssen, aber damit sei wohl nicht mehr zu rechnen, heißt es in einer Mitteilung der CDU-Fraktion. Wie ge-he es nun konkret weiter, wenn sich kein Käufer finde. Die Antwort der Verwaltung: Der Bauplatz in der Friedenstraße 12 habe wesentliche Einschränkungen, die eine Vermarktung bisher nicht ermöglicht hätten. Die Verwaltung listet die ihrer Ansicht nach erschwerenden Punkte auf: Die Lage an der vielbefahrenen Hauptstraße, die Größe des Grundstücks mit gerade einmal 295 Quadratmeter, die denkmal-rechtlichen Bebauungsvorschriften sowie der allgemeine Einbruch des Wohnungsbaus aufgrund zu hoher Zins- und Baukosten.

Wie in der Einwohnerversammlung bereits mitgeteilt, sei die Vermarktung des Bauplatzes an die Sparkasse Pforzheim Calw übertragen werden. Da dort ein großer Kundenstamm vorhanden sei, erhoffe sich die Verwaltung, dass hier ein Käufer/in gefunden werden kann. Aus städtebaulicher und denkmal-fachlicher Sicht sei es erforderlich, die Baulücke zu schließen. Um die Einschränkungen des Grundstücks zu kompensieren, gebe es zwei Optionen: Die Verringerung des Kaufpreises oder die Anpassung denkmalrechtlichen Bebauungsvorschriften.

Hinsichtlich einer Anpassung der denkmalrechtlichen Vorgaben für den Wiederaufbau strebe die Verwaltung keineswegs eine „Sonderbehandlung“ der Stadt Mühlacker an, bekundet die Stadtverwaltung in der Antwort. „Ohnehin würde diese durch die für die denkmalrechtliche Entscheidung zuständige obere Denkmalschutzbehörde zurecht nicht gewährt werden. Schließlich erfüllt die Stadt in diesem Fall nicht zuletzt auch eine Vorbildfunktion“, zitiert Bächle aus der Antwort auf seine Anfrage. Allerdings habe die Verwaltung eine abweichende Auffassung zu einer städtebaulich- und denkmalfachlich verträglichen Wiederbebauung. Nach den Auflagen zur denkmalschutzrechtlichen Genehmigung müsse ein Neubau die Kubatur des Vorgängerbaus abbilden. Dieser habe eine trauf- als auch durch das Zwerchhaus gebildete giebelständige Bauweise aufgewiesen. Die übrigen Gebäude an der Friedenstraße stünden aber entweder trauf- oder giebelständig. In der Kombination der beiden Bauweisen stellte der Vorgängerbau ein Unikat dar, anerkennt die Verwaltung.

Insofern ist die Verwaltung der Auffassung, dass sich eine giebelständige Bauweise, wie sie im Verlauf der Friedenstraße häufig vorkommt (zum Beispiel beim benachbarten Rathaus), besser in das Etterdorf einfügen würde. Weiterhin fordere die denkmalschutzrechtliche Genehmigung die Aufnahme der Ge-staltung des Vorgängerbaus, welcher eine Klinkerfassade aufgewiesen habe. Auch dies sei für das Etterdorf untypisch. Dort fänden sich vorwiegend Fachwerk- und Putzfassaden. Bislang ließ sich das Landesamt für Denkmalpflege – es hat die denkmalfachliche Zuständigkeit - und die obere Denkmal-schutzbehörde – die denkmalrechtliche Zuständigkeit - nicht von dieser Argumentation überzeugen, räumt die Verwaltung ein. Stattdessen sei angeregt worden, einen Architekturwettbewerb für die Wiederbebauung vorzunehmen

 Im Rückblick: Friedenstraße 12 (links) vor dem Abbruch im Januar 2022.zoom

Im Rückblick: Friedenstraße 12 (links) vor dem Abbruch im Januar 2022.
 

Termine

Keine Einträge vorhanden

Anmeldung zum Newsletter