Baupreise laufen den Sanierungszuschüssen in den Ortskernen Lienzingen, Lomersheim und Mühlhausen davon

21.03.2025

Die letzte Änderung der städtischen Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen habe im Jahr 2018 stattgefunden. Der Baukostenindex für Wohngebäude habe in diesem Jahr laut Statistischem Landesamt 87,4 betragen und sei bis 2024 auf 126,9 angestiegen (Basisjahr 2021 gleich 100)

Mühlacker-Lienzingen. Finanzspritzen für die Sanierung privater Gebäude in den historischen Ortskernen von Lienzingen, Lomersheim und Mühlhausen geben das Land zu 60 und die Stadt zu 40 Prozent, zusammen maximal 75.000 Euro im Einzelfall. Doch die Baukosten würden den Fördergeldern davonlaufen, so der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, in einer Gemeinderatsanfrage In welcher Höhe hier nachgebessert werden kann, wollte er damit klären. Jetzt liegt die von Bürgermeister Armin Dauner unterzeichnete Antwort aus dem Rathaus vor.
Daraus zitiert Bächle: Die letzte Änderung der städtischen Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen habe im Jahr 2018 stattgefunden. Der Baukostenindex für Wohngebäude habe in diesem Jahr laut Statistischem Landesamt 87,4 betragen und sei bis 2024 auf 126,9 angestiegen (Basisjahr 2021 gleich 100). Um auf gleichem Niveau zu bleiben wie vor sieben Jahren , so Stadtrat Johannes Bächle, müssten etwa 108.000 Euro pro Fall gewährt werden.
Weil seiner Meinung nach die Erhöhung des Zuschusses sich nicht sofort auf den Haushaltsplan der Stadt auswirke, wollte der Fraktionsvorsitzende wissen, in welchen Zeiträumen diese Gelder abfließen. Erst ab Vertragsabschluss seien Aufträge beziehungsweise Handwerkerleistungen möglich, so Dauner. Abschlagszahlungen auf Zuschüsse könnten beantragt werden, sobald mindestens 10.000 Euro an Baukosten angefallen und nachweislich auch bezahlt wurden.
„Wie oft Abschlagszahlungen geleistet werden, hängt somit ganz von den Privaten selbst ab. In den vergangenen Jahren gab es sowohl Sanierungen, für die während der gesamten Bauzeit nur eine oder zwei Abschlagszahlungen beantragt wurden, aber auch Bauherren, die zehn und mehr Abschlagszahlungen beantragt und auch erhalten haben“, schreibt die Sanierungsstelle der Stadtverwaltung. Zwischen Zuschussantrag und der tatsächlichen Zuschusszahlung würden in der Regel nur vier Wochen liegen. Haushaltswirksam werde dieser Zuschuss mit der Auszahlung. Die Stadt gehe damit in Vorleistung bis zum nächsten Auszahlungsantrag an das Land. Im Durchschnitt würden zwei Auszahlungsanträge pro Jahr und pro Sanierungsgebiet ans Land gestellt. Die Zahlung des 60-prozentigen Zuschussanteils von Bund und Land an die Stadt erfolge bestenfalls nach einer Woche, könne aber auch erst nach mehreren Monaten eingehen. Damit sei aber klar, so der Christdemokrat, dass die Zuschüsse nicht sofort haushaltswirksam werden mit dem Abschluss der Sanierungsvereinbarung zwischen Stadt und Privatem.
Lienzingen: 40 Prozent Kulturdenkmale
Der Anteil der denkmalgeschützten Gebäude in den aktuellen Sanierungsgebieten Ortskern Lomersheim beträgt sechs Prozent, Mühlhausen 30 und Lienzingen 40 Prozent, gibt die Verwaltung an. Bei sehr hohen Sanierungsaufwendungen beziehungsweise sehr umfangreichen Sanierungsmaßnahmen sei die ausnahmsweise Gewährung von Förderungen bis zu einer Obergrenze von 200.000 Euro möglich. „Wir würden vorschlagen, dies auch in Zukunft so zu handhaben, um die Eigentümer mit entsprechend umfangreichen Maßnahmen unterstützen zu können“, sind sich Dauner und die CDU-Fraktion einig. Dies sei von 2013 bis 2022 in vier Fällen vorgekommen - drei in Mühlhausen, einer in Lienzingen. Bei allen Objekten handle es sich um Kulturdenkmäler. Voraussichtlich 2025 kämen zwei weitere in Mühlhausen dazu.
Dass das Land ein Sanierungsgebiet mehr oder minder gleich über ein altes, schon abgerechnetes Sanierungsgebiet legt, ist die Ausnahme, schreibt Stadtrat Günter Bächle. Im Fall Lienzingen lägen zwischen Abrechnung und neuem Förderungsbeginn zwei Jahre. Weil Hauseigentümer nicht gewusst hätten, wann der neue Förderrahmen vom Land verbindlich genehmigt werde, hätten sie in einigen Fällen ohne Fördermaßnahmen begonnen, so Herzenbühlstraße 30, Knittlinger Straße 15, Friedenstraße 3. Seien Frage: „Wie könnte hier eine Härtefallregelung aussehen, weil die beiden Sanierungsprogramme nicht nahtlos ineinander übergegangen sind?“
Eine tatsächliche Härtefallregelung sehen die Richtlinien nicht vor, so die Stadtverwaltung. Es gebe aber bei jedem Sanierungsgebiet die Möglichkeit einer „Restmaßnahmenvereinbarung“ für alle Sanierungen, die nur wenige Jahre vor der Rechtskraft der Sanierungssatzung begonnen, und noch nicht zum Abschluss gebracht wurden. Berücksichtigt werden könnten dabei jedoch nur Gewerke, mit denen noch nicht begonnen wurde. Bereits angefallene Kosten könnten nicht nachträglich gefördert werden. Die Möglichkeit zum Abschluss einer solchen Restmaßnahmenvereinbarung werde in jedem Einzelfall geprüft.
Wie wirken sich Eigenarbeiten aus?
„Wie wird Eigenarbeit bei der Förderung berücksichtigt?“ So eine weitere Frage des Ratsmitglieds. Es müsse eine bestimmte Summe an Handwerkerrechnungen da sein, damit man Eigenleistung anrechnen könne. Er zitiert Betroffene: „Wir haben Handwerkerrechnungen für Gas, Wasser, Abwasser und Strom. Den Rest haben wir komplett selbst gemacht und das ist auch das, was auf uns noch zukommt: Dämmen, Verputzen, Spachteln, etc. Und dafür gibt es nichts.“
Die Stadtverwaltung: Eigenleistungen werden bis zu 15 Prozent der Handwerker- beziehungsweise Materialkosten gefördert. Ihr angeführtes Beispiel: „Handwerker- beziehungsweise Materialkosten betragen insgesamt 100.000 Euro. Dann dürfen 15.000 Euro an Eigenleistungen zur Förderung angemeldet werden. Bei einem Mindestlohnsatz von 12,50 Euro entspräche dies 1.200 Stunden an förderfähigen Eigenleistungen).“ In der Praxis würden Eigenleistungen jedoch nur selten eine Rolle spielen, da die meisten Bauherren den Maximalzuschuss auch ohne Eigenleistungen erreichen würden. Zudem könnten Eigenleistungen steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Kita und Gemeindehalle
Doch Mittel aus dem Sanierungsprogramm gibt es nicht nur für alte Gebäude. Da es sich beim geplanten Kindergarten zwischen Scherbentalbach und Gemeindehalle um einen Neubau handelt, könnten nur 30 Prozent der förderfähigen Kosten zur Förderung angemeldet werden. Zudem müssten - aufgrund spezieller Förderprogramme für unter Drei-Jährige - die anteilmäßigen Kosten für diese Altersgruppe in Abzug gebracht werden. Der tatsächliche Zuschuss liege dadurch vermutlich nicht höher als 15 Prozent. Die geplante Innensanierung der Mehrzweckhalle steht ebenfalls im Programm „Ortskern Lienzingen II“ enthalten und als Gemeinbedarfseinrichtung dürfe mit einem tatsächlichen Zuschuss von 21,6 Prozent gerechnet werden.


 

Termine

  • Stadtbus Mühlacker - wie weiter?

     Stadtbus Mühlacker - wie weiter?

    28.04.2025, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr, Höhners lokale Genüsse, untere Bahnhofstraße, Mühlacker

    Öffentliche Veranstaltung

    Gesprächsabend der CDU-Fraktionen in Gemeinderat und Kreistag: Vor über 20 Jahren wurde erfolgreich der Stadtbus Mühlacker im 30-Minuten-Takt samt Spät- und Wochenendverkehr eingeführt. In den vergangenen Jahren wurde das Angebot jedoch ausgedünnt, während im Enzkreis das Busangebot verdichtet wurde. Matthias Lieb vom ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD) gibt einen Rückblick über die Entwicklung des Stadtbus-Angebotes und präsentiert Vorschläge zur Fortentwicklung.

Anmeldung zum Newsletter