Bis 2025/26 eine neue Enzbrücke in Mühlhausen notwendig

12.01.2023

Stadtverwaltung antwortet auf Anfrage von Stadtrat Wolfgang Schreiber (CDU)

Mühlacker.-Mühlhausen. Von mehreren besorgten Bürgern sei er wegen der Herabstufung des zulässigen Gesamtgewichts an der Enzbrücke im Stadtteil Mühlhausen angesprochen worden, schrieb Stadtrat Wolfgang Schreiber der Stadtverwaltung. Besonders interessiere, wie es nun weitergehe. Das Thema sei seit dem Hochwasser 1993 immer wieder in der Diskussion und somit nicht ganz neu, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion weiter. In der Antwort zitiert die Verwaltung aus dem abschließenden Bericht zur Bauwerksprüfung nun vor. „Dieser bestätigt die ersten Einschätzungen zur Standsicherheit im Dezember 2022.“


Die Mängelliste auszugsweise: Das Rosten der gesamten Stahlkonstruktion habe deutlich zugenommen. Die Rollenlager an beiden Enden der Brücke seien zunehmend angegriffen. Um ein schlagartiges Absacken der Brücke zu vermeiden, werde der Einbau einer Kollapssicherung aus Hartholz empfohlen. Die Nietverbindungen seien stark gerostet. Zum Teil fehlten die oberen Nietenköpfe vollständig. Der Querträger zur Aussteifung, welche erst 1974 eingebaut sei, habe auch stark Rost angesetzt. Die Längsträger seien stellenweise stark verrostet, die Obergurte teilweise deutlich querschnittsgemindert.

 
Die Prüfung kommt laut Stadtverwaltung zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: „Eine Berechnung anhand der Einstufungsstatik aus dem Jahr 1974 hat ergeben, dass die derzeit auf 7,5 Tonnen beschilderte Tragfähigkeit bei dem ermitteltem Abrostungsgrad noch erträglich ist. Die Tragfähigkeitsbeschilderung auf 7,5 t kann somit als maßgebend gesehen werden. Aufgrund der gravierenden Schäden sollte zur Verminderung von Bauteilschwingungen zusätzlich die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit reduziert werden.“
Die Betrachtung decke einen Zeitraum von maximal drei Jahren ab, steht in der Antwort an Schreiber. Eine darüber hinaus zunehmende Abrostung führe dann zum kompletten Bauwerksverlust, da die Beanspruchung nur aus Reduktion der Fahrzeug-/Verkehrslasten nicht mehr zu kompensieren sei. Sollte der Erhalt der Brückenverbindung erforderlich sein, müsste demnach in den kommenden drei Jahren für einen Ersatzneubau gesorgt werden. Eine Überlastung sei zu vermeiden, so die Gutachter.

 
Für den anstehenden Ersatzneubau werde im Frühjahr 2023 die Zielfindungsphase beziehungsweise die Leistungsphase 0 starten. Hierzu sei die Beauftragung eines externen Planungsbüros vorgesehen. Es seien die Grundlagen der Planung und die Eckdaten für den Brückenneubau zu erarbeiten. Im Zuge dessen würden Standort, Bauweise, rechtliche Anforderungen, Fördermittel, Provisorien, Zeitplanung und so weiter vorbereitet. Ausgehend vom Prüfergebnis sei eine Fertigstellung der neuen Brücke in den Jahren 2025/2026 anzustreben.

 
Für die Zeit der Lastbegrenzungen sei dem Verkehr mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen eine Umleitungsstrecke einzurichten. Absprachen bezüglich der Andienbarkeit der Feldlage, Kläranlage, Häckselplatz, Wasserkraftwerk, Grillhütte und alten Mühle würden derzeit getroffen.

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