Digitale Schulen, Entwicklungsspielraum für Unternehmen, Home-Office … eine hochleistungsfähige digitale Infrastruktur ist wichtiger Standortfaktor einer Kommune

09.11.2020

Stadtrat Johannes Bächle arbeitet Anfrage an die Stadtverwaltung aus - CDU-Fraktion beantragt Behandlung der Antwort im Gemeinderat

Antrag nach § 24,4 i.V. mit § 34,1 GemO BW

Breitbandausbau in Mühlacker


Die CDU-Fraktion beantragt,

die Antworten aus den Fragen in den Punkten 1 bis 9 zeitnah auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen.

In Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage Nummer 035 aus dem Jahr 2019 bittet die CDU-Fraktion die Stadtverwaltung Mühlacker, nachfolgende Fragen zum Thema Breitbandausbau in der Stadt und ihren Ortsteilen zu beantworten:

1. Wie steht es um die Ausbekundung der Netzbetreiber für den Netzausbau auf Minimum 30 Mbit/s? Lassen sich hier knapp eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung der Vorlage Fortschritte verzeichnen und wenn ja wie lautet der aktuelle Stand?
Hintergrund: In der angesprochenen Sitzungsvorlage wurde von einer Netzabdeckung mit Minimum 30 Mbit/s in 77,1 % aller Haushalte gesprochen. Ziel der Netzbetreiber sei es, so die Vorlage, innerhalb eines Jahres den Versorgungsgrad mit 30 Mbit/s auf 91,5 % zu erhöhen und in den drei Jahren nach der Ausbaubekundung bis gar 99,6 %.

2. Lassen sich weitere Fortschritte in der Versorgung der Haushalte in Übertragungsbereichen von 50 Mbit/s bzw. 120 Mbit/s verzeichnen?
Hintergrund: Schon heute darf kritisch hinterfragt werden, inwiefern 30 Mbit/s als Minimalziel für die Breitbandversorgung gelten sollte. Immer wieder hört man auf von hehren Zielen aus Berlin bis 2025 gar das sogenannte Gigabitziel zu verfolgen. Die flächendeckende Bereitstellung von 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 wurde aber bereits verfehlt. Uns allen sollte bewusst sein, dass eine Abdeckung von Minimum 30 bzw. 50 Mbit/s in naher Zukunft als Zwischenziel gesehen werden darf. Das Ende der Fahnenstange ist damit aber nicht erreicht, sollte Mühlacker eine leistungsfähige und zukunftsträchtige Infrastruktur bereitstellen wollen.
3. Wie ist es um die im Beschlussvorschlag in Punkt 3 angesprochene Studie zum Glasfaserausbau in der Stadt bestellt? Wird/wurde diese erarbeitet?

4. Wäre es ganz grundsätzlich wirtschaftlich/rechtlich denkbar die sogenannte „letzte Meile“ durch die Stadtwerke zu übernehmen?
Hintergrund: Die Stadtwerke beliefern die Verteilerkästen in der Stadt mit Glasfaser. Von dort aus werden die Haushalte angebunden, dieser Streckenabschnitt wird als die „letzte Meile“ bezeichnet. Diese besteht in der Regel aus Kupferkabeln, die nur eine begrenzte Geschwindigkeit aufweisen. Aus verschiedenen Gründen, meist wohl wegen wirtschaftlichen Interessen, wird dieser Abschnitt von der Telekom, die vermutlich beinahe überall der Eigentümer ist, nur selten ausgebaut. Die Frage stellt sich nun, ob es möglich wäre in näherer/ferner Zukunft, ähnlich wie bei der Übernahme des Stromnetzes in Lienzingen im Jahr 2009, die letzte Meile schrittweise von der Telekom zu übernehmen und auszubauen.

5. Wie in einer Antwort der Verwaltung von Anfang Oktober zu entnehmen ist, wird die Entscheidung gegen die eine Mitgliedschaft im Zweckverband Breitbandversorgung Enzkreis (BBIE) seitens der Verwaltung bzw. der Stadtwerke Mühlacker nochmals als richtig betont. Ist es jedoch denkbar, dass sich in Zukunft doch noch ein Nutzen für die Stadt durch die Initiative ergibt? Was muss sich hierfür verändern? Vom Zweckverbandsvorsitzenden, Bürgermeister Teply (Wurmberg), werden in einer Mitgliedschaft der Stadt Mühlacker Vorteile für beide Seiten gesehen.

6. Die Stadtverwaltung wurde bei den Beratungen des Haushaltsplanes 2020 auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Gründung eines Arbeitskreises zum Thema Breitbandausbau beauftragt – wie steht es darum?

7. Wie lange dauert noch der Vertrag zwischen Stadtwerke Mühlacker und NeckarCom bzw. NetCom BW, wann ist die rechtliche Notwendigkeit einer Ausschreibung dieser Leistungen gegeben? Ist der Verwaltung Kritik an Preisgestaltung, zeitweiser Leistungsunterschreitung (upload und download) und Service von NeckarCom bzw. NetCom bekannt?

8. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aussagen im Breitbandbericht 2020 des Landes Baden-Württemberg bezüglichMühlacker und Enzkreis? https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-veroeffentlicht-breitbandbericht-1/?&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200916_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_keyword=digitalisierung

9. Welche Änderungen an den Förderbedingungen von Bund und Land wären notwendig, damit auch die Stadt Mühlacker beziehungsweise die Stadtwerke Mühlacker in den Genuss von Fördermittel kommen?

Digitale Schulen, Entwicklungsspielraum für Unternehmen, Home-Office … eine hochleistungsfähige digitale Infrastruktur ist wichtiger Standortfaktor einer Kommune sowohl bezüglich des Wohnens als auch des Arbeitens und Lernens. Was derzeit als Heimat 4.0 bezeichnet wird, erfordert den Ausbau des Glasfasernetzes. DSL, Vectoring, Super-Vectoring etc. sind Kompromisse, aber keine Lösungen auf Dauer. Ein reines, kupferfreies Glasfasernetz deckt auch den zukünftigen Breitbandbedarf.


Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender


Johannes Bächle
Stadtrat

 

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