30.10.2025
"Werden uns vermehrt Geschwindigkeitsverstöße in einer bestimmten Straße gemeldet, können dort schnell Kontrollen durchgeführt werden", heißt es in der Antwort an CDU-Fraktionschef Günter Bächle
Mühlacker. Die Stadt Mühlacker setzt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile auf mobile Geschwindigkeitskontrollen, die vom Enzkreis im Auftrag der Stadt Mühlacker durchgeführt werden. Die Ausnahme bildet die Kreuzung Pforzheimer Straße/Ötisheimer Straße, an der in der Vergangenheit ein Unfallschwerpunkt bestand. Aus diesem Grund wurde eine feste Blitzersäule installiert, wie die Stadtverwaltung in ihrer Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, mitteilt.
Nach Ansicht der Stadtverwaltung bieten mobile Geschwindigkeitskontrollen den Vorteil, dass die überwachten Orte flexibel angepasst werden können. "Werden uns vermehrt Geschwindigkeitsverstöße in einer bestimmten Straße gemeldet, können dort schnell Kontrollen durchgeführt werden", so die Stadtverwaltung. Zudem haben mobile Kontrollen den Vorteil, dass Verkehrsteilnehmer jederzeit und überall mit Kontrollen rechnen müssen und daher eher dazu neigen, Regeln einzuhalten. Im Gegensatz dazu sind die Standorte fester stationärer Blitzer bekannt, wodurch dann nur dort entsprechend langsam gefahren wird. Sollte sich aus den Ergebnissen der mobilen Kontrollen Straßenabschnitte herauskristallisieren, welche dauerhaft eine enorm hohe Anzahl an Verstößen aufweisen und zudem dort eine zunehmende Zahl an Unfällen festgestellt werden, so kann in solchen Fällen über die Installation einer festen Blitzersäule genau an dieser Örtlichkeit nachgedacht werden, schreibt die Stadtverwaltung in der Antwort weiter.
Großglattbach: Tempo 30 in der Vaihinger Straße
In einer weiteren Anfrage reagierte Stadtrat Günter Bächle auf eine Beschwerde von Anwohnern der Vaihinger Straße in Großglattbach. Mitte September rammte ein ortsfremder Fahrer bei tiefstehender Sonne in der Nähe des Kelterplatzes in Großglattbach ein geparktes Fahrzeug so heftig, dass es über den Gehweg gegen einen Laternenmast prallte. Glücklicherweise befand sich kein Fußgänger auf dem Gehweg. Zwei Abschleppwagen und die Polizei mussten anrücken, um den Schaden zu beseitigen. Laut Bächle hätten Anwohner, die sich an ihn gewandt hatten, mit einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h den Unfall vermeiden oder zumindest abmildern können.
Die Angelegenheit wurde mit der Polizei besprochen, so die Antwort. Der Unfall war nicht auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen, sondern auf die blendende Sonne und eine nicht angepasste Fahrweise des Fahrers. Bei tiefstehender Sonne sollte die Fahrweise unabhängig von der erlaubten Geschwindigkeit angepasst werden. Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehe kein Handlungsbedarf bezüglich einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Die mögliche Einführung von Tempo 30 zur Lärmreduzierung müsse separat betrachtet werden.
„Bevorstehende Tempo-30-Maßnahmen zur Lärmminderung waren bisher nicht Teil der vorangegangenen drei Lärmaktionspläne. Jetzt ist die Einführung einer großflächigen Tempo-30-Zone im Bereich der Ortsdurchfahrt von Großglattbach in der vierten Stufe vorgesehen und wird umgesetzt."