Rosenau: Das Landratsamt Enzkreis bemüht sich grundsätzlich sehr, vorhandene Bäume an Straßen zu erhalten

12.07.2022

Paragraphen stehen manchen Bäumen im Weg, zeigt die Antwort von Landrat Bastian Rosenau – Problem bei Neuanpflanzungen an Straßen – Antwort auf CDU-Anfrage

Mühlacker/Enzkreis. Lässt sich verhindern, dass immer mehr Bäume an Kreis- und Landesstraßen abgesägt und nicht wieder ersetzt werden? Einst Alleen ähnlich, werden etwa die Lücken im Baumbestand an der Kreisstraße zwischen Bundesstraße 35 und Ortseingang Lienzingen oder an der Landesstraße 1134 auf der Höhe von Lienzingen in Richtung Zaisersweiher mehr und breiter, bedauert der Mühlacker Stadt- und Kreisrat Günter Bächle (CDU) in einer Kreistagsanfrage. Doch Paragraphen stehen manchen Bäumen im Weg, zeigt die Antwort von Landrat Bastian Rosenau. Und höhere Unfallgefahren.

Doch der Landrat legt ein Bekenntnis ab: „Das Landratsamt Enzkreis bemüht sich grundsätzlich sehr, vorhandene Bäume an Straßen zu erhalten.“ Er verweist in seiner Antwort an den Fraktionsvorsitzenden der CDU in Gemeinderat und Kreistag auf die enge Abstimmung von Landwirtschaftsamt und Straßenmeisterei des Amtes für Nachhaltige Mobilität bei der Pflege von – wie es amtlich heißt - Straßenbegleitgrün. So würden Bäume entlang der klassifizierten Straßen regelmäßig begutachtet, bei Bedarf durch geschulte Baumpflege-Firmen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit sowie zur Verbesserung der Vitalität ergriffen. Nur im äußersten Notfall würden Bäume gefällt.

Und die vorhandenen Lücken? Zu den von Günter Bächle angesprochenen Baumneupflanzungen schreibt Rosenau, die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) untersuche unter anderem die Auswirkungen von Bäumen an Straßen auf das Unfallgeschehen. Eine Erkenntnis aus dem Jahr 2021 sei beispielsweise, dass die Unfallschwere bei Fahrunfällen mit Abkommen von der Fahrbahn und Aufprall auf einen Baum achtmal höher sei, als bei einem Unfall ohne Aufprall. Selbst bei einer Kollision mit einer Schutzplanke sei die Unfallschwere im Durchschnitt noch dreimal höher.

Eine weitere Bestätigung gab es, so der Landrat weiter, für die Tatsache, dass die Unfallhäufigkeit mit dem Anteil der Bepflanzungen im Seitenraum der Straße steige. Er verweist auf weitere „interessante Erkenntnisse“ im Bericht "Bäume und Verkehrssicherheit an Landstraßen" bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

„Bäume beleben das Landschaftsbild, erfüllen vielfältige Aufgaben im Landschaftshaushalt und dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt“, so Rosenau. Außerdem habe Straßenbepflanzung eine positive Auswirkung auf die Straßenraumgestaltung und die Stabilität des Straßenkörpers. Die andere Seite der Medaille: Bäume im Straßenseitenraum sorgen seinen Angaben zufolge auch für eine deutliche Zunahme der Unfallhäufigkeit sowie der -schwere.

Neupflanzungen von Bäumen entlang der Straße sowie Bestandsbäume unterlägen daher einer Vielzahl von Regelwerken - unter anderem den "Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäumen" aus dem Jahr 2006 sowie den "Richtlinien zum passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" aus 2009. Es gehe weiter: Neu erarbeitet werde gerade auch das Merkblatt "Bäume an Straßen".

In diesen Regelwerken werde unter anderem der Abstand zur Fahrbahn bei Neupflanzungen geregelt. Dieser beträgt laut Rosenau im Regelfall bei Straßen außer Orts ohne Geschwindigkeitsbeschränkung 7,5 Meter. In der Regel gehörten dem Straßenbaulastträger sehr
selten solch breite Grundstücke neben der Fahrbahn, dass hier Bäume im Abstand von 7,5 m zum Fahrbahnrand gepflanzt werden könnten. „Solche breiten Grundstücke bedeuten andernfalls auch immer einen zusätzlichen Pflegeaufwand, zum Beispiel beim Mähen, der folglich auch mit Personal und Kosten verbunden ist.“

Neupflanzungen seien grundsätzlich Sache des Baulastträgers. So könne der Enzkreis lediglich im Bereich der Kreisstraßen überhaupt Neupflanzungen in Betracht ziehen. Im Bereich der Bundes- und Landesstraßen sei hierfür das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.

Private Eigentümer von Grundstücken könnten jedoch natürlich mit ausreichend Abstand zur Fahrbahn auf ihren eigenen Grundstücken neue Bäume pflanzen, zeigt der Landrat einen Weg auf. Verpflichtet werden könnten diese dazu jedoch nicht.

Zudem seien für die Pflege von Bäumen in Privatbesitz auch die Eigentümer dann selbst verantwortlich.

Dass Bäume aber schon vor 120 Jahren ein Thema des Landkreis-Vorgängers, dem Oberamt Maulbronn, und der Gemeinde Lienzingen war, belegt ein Aktenvermerk, auf den Günter Bächle in Akten aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg stieß: Ein Auszug aus den Rezessen (ortsrechtliche Regelungen) zur Oberamtsvisitation 1902. Die Themen der Visitation waren zwar bunt, betrafen auch den immer wieder von der Aufsicht kritisierten Zustand des Schulaborts in Lienzingen, doch Punkt b interessiert in diesem Zusammenhang. „Die Baumpflanzungen an der Straße von Schmie nach Lienzingen lassen zu wünschen übrig.“ Eine große Zahl von in den letzten Jahren angepflanzten Obstbäumen zeige wenig Aussicht auf gedeihliche Entwicklung, da sie wohl von Anfang an für ihren Standort zu schwach & ungeeignet gewesen seien. Ersatz wurde verlangt – aber da ging es auf den Straßen auch noch gemütlicher zu.

Aktuell: Immer mehr Lücken – vom Schützinger Sträßle aus aufgenommen. Noch lange in der Nachkriegszeit gab es an der Landesstraße auf der Höhe von Lienzingen eine fast geschlossene Reihe prächtiger Bäume. Zwar nicht ganz eine Allee, aber fast. Immer mehr Bäume verschwanden. Foto: Günter Bächlezoom
Aktuell: Immer mehr Lücken – vom Schützinger Sträßle aus aufgenommen. Noch lange in der Nachkriegszeit gab es an der Landesstraße auf der Höhe von Lienzingen eine fast geschlossene Reihe prächtiger Bäume. Zwar nicht ganz eine Allee, aber fast. Immer mehr Bäume verschwanden. Foto: Günter Bächle
 

Termine

  • Holen Sie sich ein Osterei ab

    30.03.2024, 09:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Öffentliche Veranstaltung

    heißt es bei der CDU Mühlacker gleich an zwei Orten in der Stadt – an der Drehscheibe und auf dem Wochenmarkt. Gleichzeitig besteht Gelegenheit, mit den Kandidatinnen und Kandidaten der CDU für die Kommunalwahl am 9. Juni ins Gespräch zu kommen.

Anmeldung zum Newsletter