04.10.2024
CDU-Fraktion greift Denk-Papier aus Dürrmenz zu zweckentfremdeten Garagen und Anwohnerparken in einer Gemeinderatsanfrage auf -
Mühlacker. Falschparker, zweckentfremdet genutzte Garagen, Anwohnerparken: Drei brisante und immer wiederkehrende Themen in der Mühlacker Stadtpolitik griff der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle, auf. „Allesamt Punkte, die immer wieder an unsere Fraktion, vor allem aber auch an mich aus der Bürgerschaft herangetragen worden sind“, sagte der Christdemokrat laut Mitteilung seiner Fraktion. Eine der Beschwerden sei aus Dürrmenz.
Im weitgehend ruhigen Dürrmenz habe sich in den vergangenen Jahren ein immer größer werdendes Problem herauskristallisiert: die Parksituation. Ein engagierter Bürger machte sich auf, um die Misere zu dokumentieren und seine Ergebnisse dem CDU-Fraktionsvorsitzenden vorzulegen, der sie in einer Gemeinderatsanfrage aufgriff. Die Beobachtungen aus der Bürgerschaft zeichnen laut Bächle ein ernüchterndes Bild, das viele Anwohner nur allzu gut kennen. Seit Jahren sei die Parksituation in Dürrmenz eine Quelle der Frustration und des Ärgers. Besonders am Bischof-Wurm-Platz werde regelmäßig auf dem gesamten Gehweg geparkt, was Fußgänger zwinge, auf die Straße auszuweichen – ein gefährliches Unterfangen, besonders für Kinder und ältere Menschen. In der unteren Königsstraße blockierten Fahrzeuge den linken Gehweg, was ein weiteres Hindernis darstelle, zitiert er aus der Eingabe aus Dürrmenz.
Ein markantes Beispiel für die Parkproblematik sei eine Familie, die vier Fahrzeuge auf der Straße parke, obwohl eine Garage und eine Freifläche vorhanden seien, die leicht zwei Fahrzeuge aufnehmen könnten. Gegenüber parke eine andere Familie ihre Fahrzeuge so knapp, dass manchmal nur ein PKW, keinesfalls aber ein Rettungswagen oder die Feuerwehr durchpasse. Auch hier gebe es eine Garage und einen Vorplatz, der ein Fahrzeug beherbergen könnte. „In der Alber-Schweitzer-Straße parken teilweise drei Fahrzeuge von einem Haushalt, der aus lediglich zwei Personen besteht. Auch hier sind eine Garage und ein Vorplatz vorhanden, die jedoch nicht genutzt werden. Solche Beispiele zeigen, dass vorhandene Parkmöglichkeiten oft ignoriert werden, was zu einer übermäßigen Belastung der Straßensituation führt“, schreibt der Bürger.
Instrument: Garagenverordnung?
Diese Missstände hätten weitreichende Konsequenzen. Besucher anderer Familien fänden oft keinen Parkplatz mehr, Handwerker müssten ewig suchen und weit mit ihrem Material laufen, um in einem Haus arbeiten zu können. Dies führe nicht nur zu Frustration, sondern auch zu längeren Arbeitszeiten und höheren Kosten, zitiert der Stadtrat aus der Eingabe aus Dürrmenz. Es gebe in Baden-Württemberg und Deutschland eine Garagenverordnung, die klar festlege, was in einer Garage abgestellt werden dürfe und was nicht. „Laut dieser Verordnung dürfen in einer Garage PKW, Motorräder und Fahrräder untergebracht werden, nicht jedoch Gerümpel und Kinderspielsachen. Diese Regelungen werden jedoch oft missachtet, was zur aktuellen Misere beiträgt.“ Der Faktensammler selbst besitze sechs Fahrzeuge und zwei Anhänger, davon stehe nur eines, und das nur im Sommer, auf der Straße. Es gehe also, wenn man wolle.
Die Lösung des Problems liege in der Vernunft und dem Verantwortungsbewusstsein der Anwohner. Es sei notwendig, dass vorhandene Parkmöglichkeiten, insbesondere Garagen und Freiflächen, genutzt werden, um die Straßensituation zu entlasten, so das Fazit des Bürgers. Er schrieb: „Dies erfordern ein Umdenken und eine Änderung des Verhaltens, was nicht immer einfach ist, aber im Interesse der Gemeinschaft unabdingbar scheint.“ Um die Parksituation langfristig zu verbessern, könnten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Eine Möglichkeit wäre die verstärkte Kontrolle und Durchsetzung der Garagenverordnung durch die örtlichen Behörden. Dies könnte durch regelmäßige Inspektionen und gegebenenfalls Strafen für Verstöße erfolgen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Schaffung zusätzlicher Parkplätze, sei es durch den Bau neuer Parkhäuser oder die Umwandlung ungenutzter Flächen in Parkflächen. Auch die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und alternativer Verkehrsmittel wie Fahrräder könnte dazu beitragen, die Anzahl der Fahrzeuge auf den Straßen zu reduzieren, so das Denk-Papier aus Dürrmenz.
Verwaltung: Nicht in allen Fällen
Inzwischen liegt die Antwort aus dem Rathaus vor. Grundsätzlich greife die Verpflichtung zur Herstellung beziehungsweise Bereitstellung baurechtlich notwendiger Stellplätze erst bei Gebäuden, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) im Jahr 1964 errichtet wurden, heißt es in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterzeichneten Antwort der Fachämter. „Gebäude mit einem älteren Baujahr genießen Bestandsschutz. Selbst wenn sich auf den entsprechenden Grundstücken Stellplätze oder Garagen befinden, müssen diese nicht als baurechtlich notwendige Stellplätze herangezogen werden.“ Dies sei vor allem im Bereich der historischen Ortskerne von Bedeutung, da dies einen Großteil der dort vorhandenen Gebäude betreffe. Weiterhin habe der Gesetzgeber die Erweiterung oder Nutzungsänderung bestehender
Gebäude zu Wohnzwecken privilegiert und hierfür die Stellplatznachweispflicht außer Kraft
gesetzt.
Die Verpflichtung zur Errichtung baurechtlich notwendiger Stellplätze richte sich nach den
Vorgaben der Landesbauordnung, so die Stadtverwaltung weiter. Demnach sei die Erfüllung der Stellplatzpflicht durchaus betroffen, wenn eine notwendige Garage nicht mehr für das Abstellen von Kfz nutzbar ist, weil sie anderweitig vollgeräumt ist. Die Baurechtsbehörde könne in diesen Fällen die Räumung der Garage anordnen, wobei eine entsprechende Beweisführung im Vorfeld notwendig sei. Weiterhin müsse es sich in diesem Fall um eine baurechtlich notwendige Garage handeln. Wenn die Garage aber nur aus Bequemlichkeit leer stehe oder nur gelegentlich genutzt werde, könne hiergegen nicht baurechtlich eingeschritten werden. Weiterhin könne auch nicht beanstandet werden, wenn der Eigentümer notwendige Stellplätze und Garagen Dritten für das Abstellen von Kfz überlasst, zum Beispiel durch Vermietungen.
Stadtverwaltung: Anwohnerparken – in Mühlacker nicht
Und Anwohnerparken? Was dieses Kapitel Parken betreffe, so habe sich die Verwaltung einstens unnachgiebig festgelegt, diese - vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit – abzulehnen, schrieb der CDU-Fraktionsvorsitzende in seiner Anfrage weiter. Die Verwaltung solle eine Kehrtwende in dieser Frage vornehmen.
In ihrer Antwort macht die Verwaltung keine Hoffnung auf eine Änderung ihres Kurses. „Die rechtlichen Voraussetzungen in Mühlacker sind nach wie vor nicht gegeben, um
Parkraumbewirtschaftung in Form von Bewohnerparkzonen/Bewohnerparkplätzen einzuführen.“ An die Einrichtung von Bewohnerparkzonen/Bewohnerparkplätzen werde ein strenger Maßstab angelegt. Unter anderem sei die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit hätten, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Nach der Rechtsprechung seien 1.000 Meter Fußweg zwischen Parkplatz und Wohnung für körperlich nicht behinderte Bewohner zumutbar. Bereits ein erheblicher allgemeiner Parkdruck ist laut Stadtverwaltung nicht festzustellen und es ist auch nicht festzustellen, dass Bewohner regelmäßig mehr als 1.000 Meter Fußweg zwischen Parkplatz und Wohnung zurücklegen müssen.
In puncto Falschparker stellte die Verwaltung in ihrer Antwort fest: Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs finde regelmäßig in ganz Mühlacker statt, also auch in den genannten Straßen in Dürrmenz.