Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe sorgt für Ärger in Mühlhausen

10.04.2022

Naturschutzgebiet Felsengärten:- Umstritten: Vorkaufsrecht wegen Wiedehopf und Großes Mausohr

Mühlacker-Mühlhausen. Gegen den Versuch des Regierungspräsidiums (RP) Karlsruhe, über das Vorkaufsrecht der oberen Naturschutzbehörde weitere Weinberge im Naturschutzgebiet Felsengärten in Mühlhausen zu erwerben, wendet sich die CDU-Fraktion im Gemeinderat von Mühlacker. In einer Videokonferenz mit dem für den Weinbau zuständigen baden-wittenbergischen Minister Peter Hauk (CDU) und dem Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum schilderte Fraktionsvorsitzender Günter Bächle das Problem und bat Hauk, sich der Sache anzunehmen, was dieser auch zusicherte.

Inzwischen liegt dem Minister eine von Stadtrat Wolfgang Schreiber zusammengestellte schriftliche Chronologie der Fälle vor. Aktueller Fall, so die CDU-Fraktion am Wochenende in einer Mitteilung: die versuchte Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Grundstücke 3214/1, 3218/1 und 3218/4, Gemarkung Mühlhausen/Enz, durch das RP.

Ein Ehepaar aus Mühlhausen/Enz hatte Ende 2021 die drei Grundstücke veräußert an einen ehemaligen Biobauern. Das BUND-Mitglieder habe die Grundstücke im Sinne der bisherigen Nutzung weiter pflegen und sich an der Natur im Enztal erfreuen wollen. Im Bekanntenkreis der Käufer gebe es weitere Interessenten, welche am Kauf von aufgelassenen Grundstücken interessiert seien.

Mit Schreiben vom 11. März 2022 habe Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim, mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem RP Karlsruhe, Höhere Naturschutzbehörde, „zum Wohle der Allgemeinheit“ das Vorkaufsrecht ausgeübt werde. Die Käufer hätten inzwischen Widerspruch eingelegt, so Schreiber.

Begründet werde der Vorgang mit der Lage im Naturschutzgebiet Felsengärten, zugleich auch FFH- und Vogelschutzgebiet. Ausschlaggebend soll das Vorkommen des Wendehalses und der Fledermausart Großes Mausohr sein. Damit sollten Störungen von Personen und durch benachbarte landwirtschaftliche Nutzung reduziert werden. Die Argumentation mit einem pestizidfreien Schutzstreifen sei obsolet, so Stadtrat Schreiber, hier greife die Verordnung zum Verbot von Pflanzenschutzmitteln im Naturschutzgebiet.

„Die Verkäufer, Bewirtschafter und Wengerter im Enztal halten diese Vorgehensweise für ein falsches, ja katastrophales Signal,“ so der Mühlhäuser Stadtrat im Einklang mit seiner Ratsfraktion. Abgesehen davon, man habe nicht einmal versucht hat, mit den Bewirtschaftern in Kontakt zu treten und nach gemeinsamen akzeptablen Lösungen zu suchen. Die Vorgehensweise werde dazu führen, dass altershalber bedingte Grundstücksverkäufe nicht mehr stattfänden, vielleicht Verpachtungen mit mehr oder weniger langer Laufzeit und Bewirtschaftungen dann nicht gesichert seien. Das von ihm befürchtete Ergebnis: Immer mehr Grundstücke werden verwildern und einer regelmäßigen Pflege entzogen. Seine ironische Frage: „Sind Wiedehopf und Großes Mausohr trotz oder wegen der Jahrhunderte langen Weinbaubewirtschaftung noch vorhanden – wenn es nach der Denkweise des RP geht, müssten sind diese aber dort längst weg sein.“

Im Schutzzweck der Naturschutzverordnung steht, wie Schreiber zitiert, Erhalt der Trockenmauern und des Terrassenweinbaus. Dem werde in dem Schreiben von amtlicher Seite an die jetzigen Eigentümer eindeutig widersprochen: Bei der Ausweisung des Naturschutzgebietes müssten zunächst die bestehenden Nutzungen akzeptiert werden, auch wenn sie nicht mit den Vorstellungen der Naturschutzverwaltung in Einklang stünden. Weiter werde ausgeführt, dass die öffentliche Hand die Pflege besser hinbekomme als die Allgemeinheit. Der CDU-Stadtrat: „Das ist wohl ein Witz.“

Der Christdemokrat wird noch deutlicher: „Als Teilnehmer bei verschiedenen Abstimmungen vor Ausweisung des Naturschutzgebiets fühle ich mich getäuscht, ja veräppelt. RP-Vertreter Dr. Aly („leider nicht mehr im Amt“) traue er diese Trickserei nicht zu, da müssten im Nachgang andere Köpfe aktiv geworden sein.

Bei der Infoveranstaltung am Donnerstagabend in Mühlhausen zum Pflanzenschutzverbot habe die Vertreterin des RP zumindest darüber nachgedacht, im konkreten Fall eine eventuelle Verpachtung der Flächen an den aktuellen Käufer zu prüfen. Schreibers Fazit: „Das passt alles nicht zusammen.“


 

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