Wir respektieren den Elternwillen

05.04.2019

Geplante Lösung (Grundschulen Lomersheim und Mühlhausen als Außenstellen der UvD-Schule) stößt auf den Widerstand der Eltern zumindest an zwei der drei beteiligten Grundschulen - CDU schlägt Lösung mit Lomersheim und Mühlhausen ohne UvD vor und fordert vom Land die umgehende Umsetzung des Konzepts des Kultusministeriums zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen (bessere Bezahlung der Rektoren auch kleinerer Grundschulen, Konrektor schon an kleineren Grundschulen wie eine gemeinsame von Lomersheim und Mühl-hausen/Ausbau der Assistenzsysteme für Schulleitungen) und appelliert an die Grünen im Landtag, auch ihr Einvernehmen mit dem Konzept des Ministeriums herzustellen

Antrag zur Gemeinderatssitzung am 9. April 2019, Punkt 1:
Schulorganisatorische Maßnahmen an der Ulrich-von-Dürrmenz-Schule, Grundschule Mühlhausen und Wendlerschule Lomersheim nach § 30 Schulgesetz

Nachdem die geplante Lösung (Grundschulen Lomersheim und Mühlhausen als Außenstellen der UvD-Schule) auf den Widerstand der Eltern zumindest an zwei der drei beteiligten Grundschulen stößt, vor allem aber nach der überraschend entschiedenen Ablehnung in der Informationsveranstaltung gestern Abend in der UvD-Schule und dem abschließenden Rat des Leiters des Staatlichen Schulamtes Pforzheim, die Außenstellen-Lösung nicht gegen den Willen der Eltern durchzusetzen, modifizieren wir unseren gestrigen Antrag hiermit und beantragen nun:

1. Vom Verwaltungsantrag werden zuge-stimmt die Punkte 1 und 2
2. Der Gemeinderat respektiert den Elternwillen
3. Es wird eine gemeinsame Grundschule Lomersheim und Mühlhausen gebildet und das Staatliche Schulamt aufgefordert, die Rektorenstelle umgehend auszuschreiben und durch einen ergänzenden (Werbe)Text der Stadt zu unterstützen
4. Gleichzeitig fordert der Gemeinderat vom Land die umgehende Umsetzung des Konzepts des Kultusministeriums zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen (bessere Bezahlung der Rektoren auch kleinerer Grundschulen, Konrektor schon an kleineren Grundschulen wie eine gemeinsame von Lomersheim und Mühl-hausen/Ausbau der Assistenzsysteme für Schulleitungen) und appelliert an die Grünen im Landtag, auch ihr Einvernehmen mit dem Konzept des Ministeriums herzustellen. (Konzept ist als Anlage Teil dieses Antrags)

Freundliche Grüße


Günter Bächle
Fraktionsvorsitzender


Konzept des Kultusministeriums


In dem Konzept zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen des Kultusministeriums, das sich derzeit noch in der politischen Abstimmung mit den Grünen befindet, sind Maßnahmen enthalten, von denen alle Schularten unabhängig von ihrer Größe profitieren sollen, und somit auch kleine Standorte. Dazu gehören auch die Zulage für kommissarische Schulleiter sowie der Ausbau der Fortbildung und Beratung. Vorgesehen ist zudem eine Absenkung der schülerzahlbezogenen Schwellenwerte bei Grundschulen und Schularten der Sekundarstufe I, die für die Besoldung maßgeblich sind. Die zentralen Bestandteile des Konzepts sind im Einzelnen:

1. Anhebung der Besoldung:
Die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat sich dafür ausgespro-chen, alle Schulleiterinnen und Schulleiter von Grundschulen - unabhängig von ihrer Größe - mindestens nach Besoldungsgruppe A 13 (aufsteigend mit zunehmender Schülerzahl) zu vergüten. (Mit dem Koalitionspartner besteht bisher jedoch kein Konsens.)

Die Analyse der aktuellen Besoldungsstruktur der Schulleitungen hat ergeben, dass diese besonders bei den Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen sowie den Grund- und Hauptschulen und den Grund- und Werkrealschulen nicht mehr den gestiegenen Erwartungen gerecht wird. Zudem leidet die Attraktivität von schulischen Funktionsstellen durch den geringen Besoldungsabstand gegenüber Lehrkräften bei diesen Schularten deutlich.

2. Einführung einer Zulage für kommissarische Schulleitungen
Manche Ereignisse, wie bspw. die Versetzung eines Schulleiters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, machen es erforderlich, dass eine Lehrkraft kommissarisch die Leitung einer Schule übernehmen muss. Mit der kommissarischen Schulleitung sind spezielle Anforderungen und Herausforderungen verbunden. Daher soll die kommissarische Schulleiterin bzw. der kommissarische Schulleiter für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion eine Zulage erhalten. Dies ist zum einen ein Zeichen der Wertschätzung, zum anderen kann es für eine Bewerbung auf eine Schulleitungsstelle motivieren. Lehrkräfte, die die kommissarische Schulleitung übernehmen (z. B. die dienstälteste Lehrkraft), sollten bereits ab dem 3. Monat eine Zulage erhalten. Stellvertretende Schulleiter, die die kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen ab dem 4. Monat eine Zulage erhalten. Die Gewährung der Zulage kann an die Bestellung zum kommissarischen Schulleiter geknüpft werden.


3. Ausbau der Assistenzsysteme für Schulleitungen
a) Pädagogische Assistenz durch weitere schulische Funktionsstellen
Stellvertretende Schulleitungen und Abteilungsleitungen stellen für die Schulleiterin bzw. den Schulleiter eine äußerst wichtige pädagogische Unterstützung im Schulalltag dar. Aufgaben können besser verteilt und im Team wahrgenommen werden. Diese Funktionsstellen sind abhängig von der Schülerzahl. Der Schwellenwert, ab dem allgemein bildende Schulen mit Ausnahme der Gymnasien Ansprüche auf Konrektoren haben, liegt dabei relativ hoch. Für Gymnasien besteht kein Schwellenwert für die stellvertretende Schulleitung. Die Einführung eines Konrektors bereits an kleineren Schulen, z. B. an Grundschulen schon ab einer Schülerzahl von 100 und nicht erst ab 180 Schülerinnen und Schülern, würde für die Schulleiterinnen und Schulleiter eine deutliche Entlastung und Stärkung der Schulleitung darstellen. Das Konzept sieht daher die Einführung von Konrektoren an Grundschulen, Grund- und Haupt-schulen, Grund- und Werkrealschulen ab Überschreitung eines Schwellenwertes von 100 Schülern vor, an Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Verbünden mit Realschulen, an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie SBBZ mit sonstigen Förderschwerpunkten ist kein Mindestschwellenwert mehr vorgesehen.

Eine weitere im Konzept vorgesehene Entlastungsmaßnahme ist die Absenkung des Schwellenwertes bezogen auf die Schülerzahl für einen zweiten Konrektor. An den Gemeinschaftsschulen und Realschulen sollte der Schwellenwert von 850 auf 540 gesenkt werden. Damit wäre die Parallele zu den Schulverbünden mit Realschulen gezogen, die ebenfalls einen Schwellenwert bei 540 Schülerinnen und Schülern haben. An den SBBZ Lernen sollte der Schwellenwert wieder von aktuell 425 auf 270 und an den sonstigen SBBZ von 210 auf 135 gesenkt werden.

Abteilungsleiterstellen gibt es aktuell lediglich an Gymnasien, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat und beruflichen Schulen. Damit auch große Realschulen und Gemeinschaftsschulen die Vielfalt ihrer pädagogischen Schulleitungsaufgaben auf mehrere Schultern verteilen und stärker im Schulleitungsteam arbeiten können, sollen an diesen Schularten in sehr großen Schulen (mehr als 850 Schülerinnen und Schüler) jeweils zwei Abteilungsleiterstellen installiert werden.

b) Schulverwaltungsassistenz
Der Modellversuch „Schulverwaltungsassistenz“ der letzten Jahre hat sich aus Sicht der daran Beteiligten bewährt. Die Einrichtung einer Schulverwaltungsassistenz sollte daher als generelles Angebot allen Schulen ab einer gewissen Größe gemacht werden. Dadurch könnte die Schulleitung von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Derzeit wird die Finanzierung der vom Schulträger angestellten Assistenz hälftig durch Land und Schulträger übernommen. Wegen der notwendigen Verzahnung zwischen Schule und Schulträger hinsichtlich der anfallenden Verwaltungsaufgaben soll dies beibehalten werden.

Das Konzept des Kultusministeriums geht von folgender Mindestgröße der teilneh-menden Schule aus: mind. 1.000 Schüler oder mind. 1.500 Wochenstunden oder mind. 70 Lehrkräfte (Vollzeit). Derzeit erfüllen ca. 400 Gymnasien und berufliche Schulen sowie einige weitere Schulen, Schulverbünde und Bildungszentren eine dieser Voraussetzungen.


4. Ausbau und Weiterentwicklung der Fortbildungs- und Beratungsangebote
Schulleiterinnen und Schulleiter agieren sowohl als Pädagogen als auch als Füh-rungskräfte. Um sie noch stärker zu befähigen, diese Führungsrolle zu übernehmen und erfolgreich auszuüben, sollen die bestehenden Fortbildungs- und Beratungsangebote wissenschaftlich orientiert weiterentwickelt und ausgebaut werden.

5. Erhöhung der Leitungszeit
Schulleiterinnen und Schulleiter sind pädagogische Führungskräfte mit einer be-stimmten Unterrichtsverpflichtung. Da die Menge und Komplexität an Aufgaben für Schulleiterinnen und Schulleiter in den letzten Jahren zugenommen haben, soll darauf nach dem Konzept des Kultusministeriums mit einer Erhöhung der Leitungszeit reagiert werden. Da allerdings in der aktuellen Situation der angespannten Unterrichtsversorgung bzw. Lehrergewinnung eine Erhöhung der Leitungszeit zu Lasten der Unterrichtsversorgung gehen würde, soll ein Zielbeschluss für die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen gefasst werden, in dem die konkrete Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist.

a) Leitungszeit in Abhängigkeit der Klassenzahl
Die Leitungszeit ergibt sich in Abhängigkeit von der Zahl der Klassen nach dem Organisationserlass und ist unabhängig von der Schulart. Für Schulleiterinnen und Schulleiter von Schulen mit weniger als acht Klassen beträgt die Leitungszeit 10 Wochenstunden (Sockel).
Der Berechnungsfaktor für bis zu 20 Klassen soll von 1,2 auf 1,4 Stunden pro Klasse angehoben werden. Hiervon würden alle Schulen - unabhängig von der Schulart - mit mehr als sieben Klassen profitieren. Zum 1.8.2016 wurde der Sockel der Leitungszeit für Schulen mit weniger als acht Klassen bereits von 8 auf 10 Wochenstunden angehoben.

b) Schulen mit Außenstellen
Außenstellen können insbesondere im ländlichen Raum dabei unterstützen, die Schulwege zu verkürzen. Für Schulen mit Außenstellen entsteht allerdings ein be-sonderer organisatorischer Aufwand. Dieser soll sich nun auch im Rahmen der An-rechnungsstunden für schulische Leitungsaufgaben wiederspiegeln. Jede Außenstelle wird mit einer zusätzlichen Anrechnungsstunde unterstützt. Im allgemein bildenden Bereich wären rund 310 Schulen mit einer oder mehreren Außenstellen betroffen, im beruflichen Bereich rund 40 Schulen. Dies entspricht ca. 16 Deputaten.

6. Rücknahme der Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents
Das allgemeine Entlastungskontingent (AEK) dient der Wahrnehmung von besonderen Aufgaben bzw. dem Ausgleich von Belastungen (bspw. Ausgleich für die Fachraumverwaltung, Oberstufenberatung, Verbindungslehrer SMV). Aufgrund der Einsparauflagen wurde das AEK zum 1. August 2013 um 14 % gekürzt (entsprach 230 Deputaten über alle Schularten hinweg). Die eingesparten Deputate kamen der Unterrichtsversorgung zugute.

Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich über die Vergabe und Höhe der Anrechnungsstunden im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen und darüber, wo sie bei pädagogischen und schulorganisatorischen Angeboten Schwerpunkte setzen. Durch die Kürzungen ist dies bei gleichzeitiger angestiegener Heterogenität und wachsender Herausforderungen in den Klassenzimmern in geringerem Umfang möglich. Daher soll ein Zielbeschluss gefasst werden, dass bei einer gesicherten Unterrichtsversorgung die Kürzung, ggf. stufenweise, zurückgenommen wird. Bei einer vollständigen Rücknahme dieser Kürzung ist mit einem vergleichbaren Mehraufwand (230 Deputate) zu rechnen, der alle Schularten betrifft.

7. Zeitplan
Das Konzept befindet sich nach wie vor in der politischen Abstimmung mit den Grünen. Im Zuge der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts 2020/2021 wird zu entscheiden sein, welche Bestandteile des Konzepts die Regierungsfraktionen in welchen Schritten umsetzen mö



LT-Nr. 79

In dem Konzept zur Stärkung und Entlastung von Schulleitungen des Kultusministeriums, das sich derzeit noch in der politischen Abstimmung mit den Grünen befindet, sind Maßnahmen enthalten, von denen alle Schularten unabhängig von ihrer Größe profitieren sollen, und somit auch kleine Standorte. Dazu gehören auch die Zulage für kommissarische Schulleiter sowie der Ausbau der Fortbildung und Beratung. Vorgesehen ist zudem eine Absenkung der schülerzahlbezogenen Schwellenwerte bei Grundschulen und Schularten der Sekundarstufe I, die für die Besoldung maßgeblich sind. Die zentralen Bestandteile des Konzepts sind im Einzelnen:

1. Anhebung der Besoldung:
Die CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat sich dafür ausgespro-chen, alle Schulleiterinnen und Schulleiter von Grundschulen - unabhängig von ihrer Größe - mindestens nach Besoldungsgruppe A 13 (aufsteigend mit zunehmender Schülerzahl) zu vergüten. (Mit dem Koalitionspartner besteht bisher jedoch kein Konsens.)

Die Analyse der aktuellen Besoldungsstruktur der Schulleitungen hat ergeben, dass diese besonders bei den Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen sowie den Grund- und Hauptschulen und den Grund- und Werkrealschulen nicht mehr den gestiegenen Erwartungen gerecht wird. Zudem leidet die Attraktivität von schulischen Funktionsstellen durch den geringen Besoldungsabstand gegenüber Lehrkräften bei diesen Schularten deutlich.

2. Einführung einer Zulage für kommissarische Schulleitungen
Manche Ereignisse, wie bspw. die Versetzung eines Schulleiters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, machen es erforderlich, dass eine Lehrkraft kommissarisch die Leitung einer Schule übernehmen muss. Mit der kommissarischen Schulleitung sind spezielle Anforderungen und Herausforderungen verbunden. Daher soll die kommissarische Schulleiterin bzw. der kommissarische Schulleiter für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktion eine Zulage erhalten. Dies ist zum einen ein Zeichen der Wertschätzung, zum anderen kann es für eine Bewerbung auf eine Schulleitungsstelle motivieren. Lehrkräfte, die die kommissarische Schulleitung übernehmen (z. B. die dienstälteste Lehrkraft), sollten bereits ab dem 3. Monat eine Zulage erhalten. Stellvertretende Schulleiter, die die kommissarische Schulleitung übernehmen, sollen ab dem 4. Monat eine Zulage erhalten. Die Gewährung der Zulage kann an die Bestellung zum kommissarischen Schulleiter geknüpft werden.


3. Ausbau der Assistenzsysteme für Schulleitungen
a) Pädagogische Assistenz durch weitere schulische Funktionsstellen
Stellvertretende Schulleitungen und Abteilungsleitungen stellen für die Schulleiterin bzw. den Schulleiter eine äußerst wichtige pädagogische Unterstützung im Schulalltag dar. Aufgaben können besser verteilt und im Team wahrgenommen werden. Diese Funktionsstellen sind abhängig von der Schülerzahl. Der Schwellenwert, ab dem allgemein bildende Schulen mit Ausnahme der Gymnasien Ansprüche auf Konrektoren haben, liegt dabei relativ hoch. Für Gymnasien besteht kein Schwellenwert für die stellvertretende Schulleitung. Die Einführung eines Konrektors bereits an kleineren Schulen, z. B. an Grundschulen schon ab einer Schülerzahl von 100 und nicht erst ab 180 Schülerinnen und Schülern, würde für die Schulleiterinnen und Schulleiter eine deutliche Entlastung und Stärkung der Schulleitung darstellen. Das Konzept sieht daher die Einführung von Konrektoren an Grundschulen, Grund- und Haupt-schulen, Grund- und Werkrealschulen ab Überschreitung eines Schwellenwertes von 100 Schülern vor, an Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Verbünden mit Realschulen, an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie SBBZ mit sonstigen Förderschwerpunkten ist kein Mindestschwellenwert mehr vorgesehen.

Eine weitere im Konzept vorgesehene Entlastungsmaßnahme ist die Absenkung des Schwellenwertes bezogen auf die Schülerzahl für einen zweiten Konrektor. An den Gemeinschaftsschulen und Realschulen sollte der Schwellenwert von 850 auf 540 gesenkt werden. Damit wäre die Parallele zu den Schulverbünden mit Realschulen gezogen, die ebenfalls einen Schwellenwert bei 540 Schülerinnen und Schülern haben. An den SBBZ Lernen sollte der Schwellenwert wieder von aktuell 425 auf 270 und an den sonstigen SBBZ von 210 auf 135 gesenkt werden.

Abteilungsleiterstellen gibt es aktuell lediglich an Gymnasien, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat und beruflichen Schulen. Damit auch große Realschulen und Gemeinschaftsschulen die Vielfalt ihrer pädagogischen Schulleitungsaufgaben auf mehrere Schultern verteilen und stärker im Schulleitungsteam arbeiten können, sollen an diesen Schularten in sehr großen Schulen (mehr als 850 Schülerinnen und Schüler) jeweils zwei Abteilungsleiterstellen installiert werden.

b) Schulverwaltungsassistenz
Der Modellversuch „Schulverwaltungsassistenz“ der letzten Jahre hat sich aus Sicht der daran Beteiligten bewährt. Die Einrichtung einer Schulverwaltungsassistenz sollte daher als generelles Angebot allen Schulen ab einer gewissen Größe gemacht werden. Dadurch könnte die Schulleitung von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. Derzeit wird die Finanzierung der vom Schulträger angestellten Assistenz hälftig durch Land und Schulträger übernommen. Wegen der notwendigen Verzahnung zwischen Schule und Schulträger hinsichtlich der anfallenden Verwaltungsaufgaben soll dies beibehalten werden.

Das Konzept des Kultusministeriums geht von folgender Mindestgröße der teilneh-menden Schule aus: mind. 1.000 Schüler oder mind. 1.500 Wochenstunden oder mind. 70 Lehrkräfte (Vollzeit). Derzeit erfüllen ca. 400 Gymnasien und berufliche Schulen sowie einige weitere Schulen, Schulverbünde und Bildungszentren eine dieser Voraussetzungen.


4. Ausbau und Weiterentwicklung der Fortbildungs- und Beratungsangebote
Schulleiterinnen und Schulleiter agieren sowohl als Pädagogen als auch als Füh-rungskräfte. Um sie noch stärker zu befähigen, diese Führungsrolle zu übernehmen und erfolgreich auszuüben, sollen die bestehenden Fortbildungs- und Beratungsangebote wissenschaftlich orientiert weiterentwickelt und ausgebaut werden.

5. Erhöhung der Leitungszeit
Schulleiterinnen und Schulleiter sind pädagogische Führungskräfte mit einer be-stimmten Unterrichtsverpflichtung. Da die Menge und Komplexität an Aufgaben für Schulleiterinnen und Schulleiter in den letzten Jahren zugenommen haben, soll darauf nach dem Konzept des Kultusministeriums mit einer Erhöhung der Leitungszeit reagiert werden. Da allerdings in der aktuellen Situation der angespannten Unterrichtsversorgung bzw. Lehrergewinnung eine Erhöhung der Leitungszeit zu Lasten der Unterrichtsversorgung gehen würde, soll ein Zielbeschluss für die im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen gefasst werden, in dem die konkrete Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist.

a) Leitungszeit in Abhängigkeit der Klassenzahl
Die Leitungszeit ergibt sich in Abhängigkeit von der Zahl der Klassen nach dem Organisationserlass und ist unabhängig von der Schulart. Für Schulleiterinnen und Schulleiter von Schulen mit weniger als acht Klassen beträgt die Leitungszeit 10 Wochenstunden (Sockel).
Der Berechnungsfaktor für bis zu 20 Klassen soll von 1,2 auf 1,4 Stunden pro Klasse angehoben werden. Hiervon würden alle Schulen - unabhängig von der Schulart - mit mehr als sieben Klassen profitieren. Zum 1.8.2016 wurde der Sockel der Leitungszeit für Schulen mit weniger als acht Klassen bereits von 8 auf 10 Wochenstunden angehoben.

b) Schulen mit Außenstellen
Außenstellen können insbesondere im ländlichen Raum dabei unterstützen, die Schulwege zu verkürzen. Für Schulen mit Außenstellen entsteht allerdings ein be-sonderer organisatorischer Aufwand. Dieser soll sich nun auch im Rahmen der An-rechnungsstunden für schulische Leitungsaufgaben wiederspiegeln. Jede Außenstelle wird mit einer zusätzlichen Anrechnungsstunde unterstützt. Im allgemein bildenden Bereich wären rund 310 Schulen mit einer oder mehreren Außenstellen betroffen, im beruflichen Bereich rund 40 Schulen. Dies entspricht ca. 16 Deputaten.

6. Rücknahme der Kürzung des allgemeinen Entlastungskontingents
Das allgemeine Entlastungskontingent (AEK) dient der Wahrnehmung von besonderen Aufgaben bzw. dem Ausgleich von Belastungen (bspw. Ausgleich für die Fachraumverwaltung, Oberstufenberatung, Verbindungslehrer SMV). Aufgrund der Einsparauflagen wurde das AEK zum 1. August 2013 um 14 % gekürzt (entsprach 230 Deputaten über alle Schularten hinweg). Die eingesparten Deputate kamen der Unterrichtsversorgung zugute.

Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich über die Vergabe und Höhe der Anrechnungsstunden im Rahmen der zugewiesenen Ressourcen und darüber, wo sie bei pädagogischen und schulorganisatorischen Angeboten Schwerpunkte setzen. Durch die Kürzungen ist dies bei gleichzeitiger angestiegener Heterogenität und wachsender Herausforderungen in den Klassenzimmern in geringerem Umfang möglich. Daher soll ein Zielbeschluss gefasst werden, dass bei einer gesicherten Unterrichtsversorgung die Kürzung, ggf. stufenweise, zurückgenommen wird. Bei einer vollständigen Rücknahme dieser Kürzung ist mit einem vergleichbaren Mehraufwand (230 Deputate) zu rechnen, der alle Schularten betrifft.

7. Zeitplan
Das Konzept befindet sich nach wie vor in der politischen Abstimmung mit den Grünen. Im Zuge der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts 2020/2021 wird zu entscheiden sein, welche Bestandteile des Konzepts die Regierungsfraktionen in welchen Schritten umsetzen möchte

 

Termine

  • Lokaltermin der CDU zum geplanten Windpark

    27.04.2024, 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Öffentliche Veranstaltung

    Erster Treffpunkt im Wohngebiet „Pforzheimer Weg“ Gerlinde-Beck-Ring/Ecke Willi-Baumeister-Straße. Bei gutem Wetter folgt eine zweite Station an der Windmessanlage im Wald an der Kreisstraße nach Serres

  • Frühschoppen mit MdB Gunther Krichbaum

    Frühschoppen mit MdB Gunther Krichbaum

    28.04.2024, 11:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Öffentliche Veranstaltung

    Vereinsgaststätte am Enztalweg, Roßwagerstr. 3, Mühlhausen/Enz

  • Vom Apfelbaum ins Glas

    Vom Apfelbaum ins Glas

    29.04.2024, 18:00 Uhr - 20:30 Uhr

    Öffentliche Veranstaltung

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