17.10.2021
Wie hoch dürfen oder müssen die Bordsteine an barrierefreien Haltestellen sein – 16 oder 18 Zentimeter? Das wollte der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker, Günter Bächle, von der Stadtverwaltung mit Blick auf den Text des Nahverkehrsplans für Pforzheim und den Enzkreis wissen
Mühlacker. Wie hoch dürfen oder müssen die Bordsteine an barrierefreien Haltestellen sein – 16 oder 18 Zentimeter? Das wollte der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker, Günter Bächle, von der Stadtverwaltung mit Blick auf den Text des Nahverkehrsplans für Pforzheim und den Enzkreis wissen. „Sind die zwei Zentimeter Differenz eine Mühlacker Spezialität, denn im Enzkreis sind 16 Zentimeter üblich?“ In Mühlacker seien bisher 14 Haltestellen mit 18 Zentimeter Bordsteinen umgebaut worden. In der Antwort aus dem Rathaus heißt es nach Mitteilung der Fraktion, die Regelbordsteinhöhe für barrierefreie Haltestellen betrage derzeit mindestens 18 Zentimeter. Nur dort, wo ein Bus die Bordsteine mit der Fahrzeugfront überstreiche, solle der Bordstein nicht höher als 16 Zentimeter sein.
Die Stadt Mühlacker wird ihren Kurs nicht ändern, lässt Oberbürgermeister Frank Schneider den Stadtrat wissen. Er räumte ein, dass damit die Stadt vom Nahverkehrsplan abweiche. Dieser sehe im Enzkreis 16 Zentimeter vor. Dagegen baue auch die Stadt Pforzheim mit 18 Zentimeter hohen Bordsteinen. Mühlacker halte aufgrund der positiven Erfahrung an der Ausbauhöhe von 18 Zentimeter fest, welche im Übrigen auch der Richtlinien „Empfehlungen für Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs“ (EAÖ) entsprächen, so der OB.