CDU zum Mühlehof: Alles öffentlich entscheiden

03.03.2016

Presseerklärung zum Stand der Diskussion vor der Gemeinderatsentscheidung am 22. März

Mühlacker. Die CDU-Gemeinderatsfraktion bekräftigte bei ihrer Sitzung am Montagabend im Rathaus ihre Position, dass sowohl der Kaufvertrag mit den Investoren als auch die Namen der Mieter des geplanten Einkaufszentrums auf dem Mühlehofareal vor der Entscheidung des Gemeinderates öffentlich gemacht werden müssen. Das habe Oberbürgermeister Frank Schneider zugesagt. Sie machte laut einer Pressemitteilung der Fraktion nochmals deutlich, dass sie nicht jeden Mieter akzeptieren würden. „Billigheimer wollen wir nicht, sondern Qualitätsläden, die den Standort nachhaltig sichern.“ Hier unterscheide sich die CDU von FDP und LMU, die ebenfalls für den Abriss seien, aber die Bewertung des Branchenmix vor allem den Investoren überlassen wollen. Verwundert ist die CDU-Fraktion, dass bis jetzt der Kaufvertrag von der Stadtverwaltung nicht vorgelegt wurde, obwohl er doch schon Anfang Februar „durchverhandelt“ war, wie die Verwaltung damals erklärt habe. „Die CDU-Fraktion erwartet, dass das Papier spätestens am Wochenende mit der Einladung zur Vorberatung allen Stadträten vorliegt“, so Fraktionsvorsitzender Günter Bächle. Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass vor der Entscheidung des Gemeinderats übers so genannte Erlenbachcenter Klarheit über den CDU-Antrag zu einer neuen Stadt- und Kulturhalle geschaffen wird. Die Zurückhaltung von LMU und FDP, was eine neue Halle betreffe, werde von der Union nicht geteilt. „Uhlandbau und Stromberghalle sind auf Dauer kein Ersatz“, so die Fraktion. Auf dieses Niveau wolle man nicht zurückfallen, deshalb brauche man schon jetzt Perspektiven für die Zukunft. Zu einem eventuellen Bürgerentscheid hieß es in der Fraktionssitzung, dazu müssten aus der Bürgerschaft heraus die notwendigen Unterschriften gesammelt werden. „Wir nehmen den Gegnern des Projekts diese Arbeit nicht ab.“ Es sei Aufgabe der Stadtverwaltung, frühzeitig zu klären, ob ein Bürgerbegehren aufschiebende Wirkung für den Kaufvertrag habe oder ob der rechtskräftige Beschluss der Mehrheit des Gemeinderates von 2013 für den Abbruch und eine Folgenutzung aus Handel und Gewerbe bindend sei und einen Bürgerentscheid nicht erlaube. Hier brauche man rasch Klarheit, so die CDU. Erfreulich sie jedenfalls, so Bächle, dass die Diskussion breit geführt werde. Das liege in der Natur der Sache.

 

Termine

Keine Einträge vorhanden

Anmeldung zum Newsletter