VGH stärkt Lärmaktionspläne der Kommunen

15.10.2018

CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker greift Urteil auf

Wiederaufnahme der Beratung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Mühlacker

Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) zur Lärmaktionsplanung an Straßen werden die Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden gestärkt. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden erleichtert. - Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kommunaler-laermschutz-gestaerkt-1/

Deshalb beantragt die CDU-Fraktion die Wiederaufnahme der Beratung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Mühlacker (Lienzinger Straße, B10-OD, Kieselbronner Straße usw.) sowie abgelehnter Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierung.

Mühlacker, den 15. Oktober 2018

 

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