Zusammengedacht und zusammengebracht

22.03.2024

Antwort auf CDU-Anfrage: „Sozialer Zusammenhalt“ für Mühlacker nutzen - Unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erstellen

Mühlacker. Das Programm „Soziale Zusammenarbeit“ (ehemals „Soziale Stadt“) ist eines der aktuellen drei Städtebauförderprogramme des Bundes, heißt es in einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker, Günter Bächle. Die bisherigen Sanierungsgebiete der Stadt Mühlacker seien von den beiden anderen Programmen - „Lebendige Zentren“ (Ortskern Lomersheim“) und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ („Enz-/Waldenserstraße“) - unterstützt worden.

 
Für die CDU-Fraktion wollte Günter Bächle wissen, ob die Verwaltung einen Ansatzpunkt sehe, um das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ für Mühlacker zu nutzen. Er stützte sich auf eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) in Berlin. Mit dem Programm würden Bund und Länder die Kommunen bei der Herausforderung unterstützen, benachteiligte Stadt- und Ortsteile zu stabilisieren und die dortigen Lebensbedingungen zu verbessern. Ein Handlungsfeld, für das Fördermittel eingesetzt werden könnten, sei dabei die Verbesserung der Umweltqualität in den Quartieren. Benachteiligte Quartiere und damit auch Teile der Programmgebiete "Sozialer Zusammenhalt" seien neben sozialen und ökonomischen Herausforderungen auch stärker von Umweltbelastungen oder einer schlechten Ausstattung mit Umweltressourcen – insbesondere Grünflächen – betroffen.

 
Die inhaltlichen Handlungsfelder des Programms „Soziale Zusammenarbeit“ seien sehr vielfältig:
- Wohnen und Wohnumfeld, öffentlicher Raum
- Soziale und kulturelle Infrastruktur
- Bildung, Schule
- Arbeitsmarkt und Ausbildung
- Lokale Ökonomie
- Gesundheitsförderung, Sport und Bewegung
- Umweltgerechtigkeit, Klimaschutz, Klimafolgenanpassung sowie grüne und blaue Infrastruktur
- Mobilität
- Zusammenhalt, Integration, Inklusion und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen
- Barrierearmut/-freiheit
- Gender Mainstreaming/Gleichstellung der Geschlechter
- Nahversorgung/Daseinsvorsorge, Sicherheit und Image.

 
Fördervoraussetzungen seien, wie bei den anderen Städtebauförderprogrammen auch, ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt seien. Dazu gehörten auch Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Umsetzung erfolge im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts als Voraussetzung für eine Aufnahme in das Sanierungsprogramm.

 
In einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) würden alle Ziele und Maßnahmen für den jeweiligen Untersuchungsraum dargestellt, so die Stadtverwaltung weiter. „Das Querschnittsthema Umweltgerechtigkeit sollte dabei explizit im ISEK dargestellt werden.“


In den für das Thema relevanten Handlungsfeldern seien Bezüge zur Umweltgerechtigkeit herzustellen. Hierfür böten sich insbesondere folgende Handlungsfelder an:
• Lärmschutz
• Luftreinhaltung
• Freiraumentwicklung
• Klimaschutz/Anpassung an den Klimawandel
• Mobilität/Verkehr
• Umweltbildung
• umweltbezogene Gesundheitsförderung.

 
Wobei der genannte Katalog nicht abschließend zu verstehen sei.
Umweltgerechtigkeit ist, so steht in der Antwort aus dem Rathaus weiter zu lesen, ein integrativer Handlungsansatz. „Das heißt, verschiedene Themenfelder wie Quartiersplanung, Umwelt, Gesundheit, Beteiligung spielen eine Rolle.“ Sie müssten zusammengedacht und zusammengebracht werden – von einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure aus Politik, Kommunalverwaltung, Verbänden und natürlich aus den Quartieren vor Ort.

 
Nach der Festlegung des Gebietes erfolge der Aufnahmeantrag in ein Städtebauförderprogramm – wie bei den bisherigen Sanierungsgebieten von Mühlacker - über das Regierungspräsidium Karlsruhe an das Land. Die Entscheidung, welches der drei Bundesprogramme bei der Finanzierung zu tragen kommt bzw. mit welchem Anteil sich der Bund an der Finanzierung beteiligt, falle der Bund in Absprache mit dem Land. Hierauf hätten die Kommunen in der Regel keinen Einfluss.

 

Termine

  • Bilanz und Ausblick

    10.10.2024, 19:30 Uhr - 21:00 Uhr, Gasthaus Krauth, Mühlacker

    Mitgliederversammlung der CDU

Anmeldung zum Newsletter