01.06.2018
Landratsamt legt Antwort auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vor – Erster Landesbeamter Wolfgang Herz: Es bleibt abzuwarten, ob durch zusätzliche, bereits umgesetzte Maßnahmen die notwendige Verbesserung erreicht werden kann
Enzkreis. Allein schon die Steigerung der Zahl von Einsätzen von Rettungsdiensten und Notärzten in den vergangenen Jahren in Pforzheim und dem Enzkreis zehrt die Bemühungen durch erweiterte Kapazitäten regelmäßig zumindest auf. Diese Entwicklung treffe im Prinzip alle Rettungsdienstbezirke im Land. Nicht umsonst habe das Innenministerium das Thema aufgegriffen, heißt es in einer Antwort des Landratsamtes auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Kreistag zur Einhaltung von Rettungsdienstfristen bei Notfällen. Die Christdemokraten hatten dieses Thema in den vergangenen Jahren immer wieder zum Inhalt kreispolitischer Initiativen gemacht.
Die Hilfsfristen für das Jahr 2017 lagen im gesamten Rettungsdienstbereich (RDB) Pforzheim/ Enzkreis bei 93,28 Prozent bei Rettungstransportwagen (RTW) und 90,87 Prozent beim Notarzt (NA), schreibt Erster Landesbeamter Wolfgang Herz dem Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle (Mühlacker). Da dadurch die doppelte Hilfsfrist von 95 Prozent nicht erreicht werden konnte und sich diese Tendenz schon unterjährig abgezeichnet hatte, sei bereits in 2017 von Seiten der Leistungs- und Kostenträger ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, das ebenfalls noch in 2017 im Bereichsausschuss vorgestellt und angenommen worden sei, zitiert die CDU-Fraktion in einer Pressemitteilung aus der Antwort. Fraktionsvorsitzender Bächle verwies darauf, das sich die Prozentsätze seit 2011 verschlechtert haben.
Als direkte Folge wurden nach Angaben von Herz zum 1. Januar 2018 ein RTW in der Stadt Pforzheim auf 24 Stunden Vorhaltezeit erweitert, um eine weitere Entlastung der im Enzkreis liegenden Rettungswachen zu erreichen sowie ein zusätzlicher RTW tagsüber im Bereich Königsbach-Stein/Remchingen und ein Notarztfahrzeug tagsüber im Raum Wurmberg/Wimsheim eingerichtet. Dadurch solle der Rettungsdienstbereich weiter gestärkt und flächenmäßig noch besser abgedeckt werden, um die sehr qualitative und gute Versorgung der Bevölkerung noch zu verbessern. Es bleibe abzuwarten, ob durch diese Maßnahmen die notwendige Verbesserung erreicht werden könne.
Unverändert gilt dabei die Aussage, so der Vize-Landrat weiter, dass der Rückgriff auf unterjährige Hilfsfristen nicht zielführend sei, da diese von vielen diversen Faktoren beeinflusst würden, zum Beispiel Wetter im Winter, Baustellen, Ferienzeiten usw. Darum fordere das Gesetz auch eine ganzjährige Ermittlung der Hilfsfristen. Ebenso gelte dies für eine auf einen Ort heruntergebrochene Hilfsfristen. Hier würde genau das passieren, was im Fall Knittlingen passiert sei. Mögliche Einsätze von außerhalb des RDB seien nicht berücksichtigt und verfälschten die Hilfsfristen deutlich.
Wolfgang Herz nennt in seiner Antwort an Bächle die Entwicklung der Anzahl der Einsätze in Pforzheim und dem Enzkreis:
Jahr RTW Notarzt
2014 23351 6129
2015 26202 7642
2016 29353 8736
2017 30332 8754
Allein schon die Fallzahlensteigerungen der vergangenen Jahre zehrten die Bemühungen durch erweiterte Vorhaltung regelmäßig mindestens auf.
Speziell hatte die CDU-Kreistagsfraktion auf Initiative ihres dortigen Kreisrats Martin Reinhardt auch die Einhaltung der Hilfefristen in Knittlingen nachgefragt. Der Bereich Knittlingen wird, so Herz, vom Rettungsdienstbereich Karlsruhe inklusive dem Notarztstandort Bretten planmäßig mit versorgt. Die Disponenten der integrierten Leitstelle Pforzheim würden das am nächsten befindliche Rettungsmittel senden - dazu gehörten auch und hauptsächlich durch ihre räumliche Nähe zu Knittlingen die Fahrzeuge aus dem Landkreis Karlsruhe. Der Erste Landesbeamte: „Eine solche Situation ist nichts Außergewöhnliches und gibt es auch in andernorts. Sollten sich diese Fahrzeuge schon anderweitig im Einsatz befinden, wird das nächste freie Fahrzeug (Mühlacker oder Pforzheim Nord) zu dem Notfall gesendet.“
Nach Medienberichten erfolgen „fünfzig Prozent aller Notarzteinsätze rund um die Fauststadt mit zum Teil erheblicher Verspätung“. Aber bei den dabei zugrunde gelegten Zahlen, die zur Auswertung der Einsatzzeiten herangezogen wurden, seien die Einsätze, die aus dem Landkreis Karlsruhe aus die Notfälle in Knittlingen versorgten, nicht mit berücksichtigt worden, so Herz. Diese den Rettungsdienstbereich übergreifende Versorgung stellt seinen Angaben zufolge in Knittlingen den weitaus überwiegenden Teil der Einsätze dar. Daher könne nicht davon gesprochen werden, dass fünfzig Prozent aller Einsätze mit Verspätung erfolgen würden und man um sein Leben fürchten müsste. „Des Weiteren ist vor Ort ein DRK-Helfer vor Ort-System etabliert, das schnell und kompetent den Rettungsdienst ergänzt und die Zeit bis zum Eintreffen gut überbrücken können.“
Info:
Höchstens zehn Minuten nach dem Hilferuf eines verunglückten Patienten sollte ein Notarzt an Ort und Stelle sein, um medizinische Hilfe zu leisten. In Ausnahmefällen lässt das Rettungsdienstgesetz auch eine Alarmierungszeit von 15 Minuten zu. Spätestens dann aber muss ärztlich versorgt werden. In einer Antwort an die CDU-Fraktion schrieb das Landratsamt 2011: Für das laufende Jahr stellen sich die Werte wie folgt dar:
RTW (Rettungswagen): 94,85% (01.01. - 23.10.11)
NEF (Notarzteinsatzfahrzeug): 94,59 % (01.01. - 23.10.11)