05.06.2017
Verkehrsverbund Pforzheim/Enzkreis will erweiterter Mobilitätsgarantie des KVV nicht folgen – Landrat an CDU-Kreistagsfraktion: Seit 2010 nur 78 Entschädigungsfälle
Pforzheim/Enzkreis. Der Verkehrsverbund Pforzheim/Enzkreis (VPE) sieht momentan keine Notwendigkeit, dem Beispiel des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) zu folgen und die Mobilitätsgarantie für Fahrgäste auszubauen, antwortete Landkreis Karl Röckinger auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Günter Bächle (Mühlacker). „Der VPE wird dessen ungeachtet weiterhin sein Augenmerk auf eine hohe Pünktlichkeit richten und bei Bedarf die Mobilitätsgarantie anpassen.“
Die Verbundgeschäftsführer in Baden-Württemberg hätten im Jahre 2009 beschlossen, allen Fahrgästen eine Mobilitätsgarantie zu geben, so der Enzkreis-Landrat. „Hauptbestandteil der Festlegungen war, dass Besitzer von Erwachsenenzeitkarten bei einer möglichen Verspätung am gewünschten Zielort von mindesten 30 Minuten eine Taxi auf Kosten der Verkehrsverbünde nehmen können.“ Damit sei ermöglicht worden, dass den ÖPNV-Kunden in Baden-Württemberg grundsätzlich eine Beförderung garantiert werden könne, auch wenn einmal die Busse und Bahnen ausfallen oder ihre Pünktlichkeit nicht einhalten können.
Auch der VPE habe eine solche Mobilitätsgarantie wie fast alle Verkehrsverbünde im Jahre 2010 schon eingeführt. Die Garantien hätten unterschiedliche Ausprägungen und seien den hiesigen Verhältnissen angepasst. So erstatte der VPE Taxikosten bis 50 Euro, der KVV bis 80 Euro, das sei der Größe der Verbundgebiete geschuldet.
Der KVV erstattet neuerdings pauschal 1,50 Euro bei einer tatsächlich eingetretenen Verspätung von mehr als 30 Minuten und bezieht bei Ausfall der letzten Verbindung des Betriebstages auch Einzelfahrscheine und Tageskarten ein, schreibt Röckinger. Der VPE halte eine solche Regelung wegen des ohnehin schon sehr preisgünstigem Tarifniveaus, den damit verbunden Verwaltungskosten und dem geringen Kundennutzen für unangebracht. So koste ein Einzelfahrschein Kurzstrecke zum Beispiel 1,30 Euro beziehungsweise als normaler Einzelfahrschein zwei Euro.
Die etwas erweiterte Mobilitätsgarantie des KVV dürfte nach Meinung des Landrats vor allem vor dem Hintergrund weiterhin teilweise massiver Verspätungen und Zugausfälle zu sehen sein, die es im Gebiet des VPE mit einem sehr hohen Anteil des regionalen Busverkehrs so nicht geben. „Die VPE-Kunden erhalten Informationen über die Mobilitätsgarantie im VPE-Tarifinfoprospekt, der 30.000-fach aufgelegt wird, in den VPE-Beförderungsbestimmungen unter Paragraf 19 Mobilitätsgarantien und Kundenrechte, im VPE-Internetauftritt und selbstverständlich bei jedem VPE-Verkehrsunternehmen.“
Wie der VPE mitteile, so Röckinger, wurden seit dem Jahre 2010 nur 78 Fälle über die Mobilitätsgarantie des VPE abgewickelt. Dies sei sicherlich ein Zeichen, wie zuverlässig der regionale ÖPNV im VPE ist. Dabei seien leider 59 Prozent der Beschwerden über das größte Verkehrsunternehmen des KVV, nämlich über die Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG). Leider sei es bisher der AVG nicht gelungen, die Pünktlichkeit ihrer Stadtbahnen so zu verbessern, dass ihr Beschwerdeanteil an den Gesamtbeschwerden im VPE geringer wurde, beklagte der Landrat abschließend in seiner Antwort an den CDU-Fraktionssprecher.
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Info: Beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) trat eine neue Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie in Kraft. Der KVV kann seinen Fahrgästen in Form der Garantie neue Entschädigungsregelungen anbieten, die verbundweit gelten.
In Anspruch genommen werden kann die neue Garantie von allen Inhaber von KVV-Monats- und Jahreskarten und Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung. Von der Garantie ausgeschlossen sind hingegen Monats- und Jahreskarten der Deutschen Bahn. Die neue Garantie gilt für alle Fahrten mit Regionalbahnen, S-Bahnen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, Busse und Anruflinientaxis, die mit einer der genannten Fahrkarten durchgeführt werden.
Die Neuregelungen der Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie im Detail:
https://www.kvv.de/aktuell/pressemitteilungen/meldungen/article/neue-mobilitaets-und-puenktlichkeitsgarantie-des-kvv-ab-1-mai-2017.html