07.12.2016
Dann wären es sieben in Pforzheim und dem Enzkreis – CDU-Kreistagsfraktion fragt nach Einhaltung der 15-Minuten-Rettungsfrist
Enzkreis. Die Kreisverwaltung hält neben den Rettungswachen Pforzheim, Mühlacker, Tiefenbronn und Neuenbürg drei weitere Notarztstandorte für notwendig, schreibt Landrat Karl Röckinger auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle (Mühlacker). Nachdem das Land die Position der Kreise in den Bereichsausschüssen gestärkt hat, wollten die Christdemokraten wissen, wie im Enzkreis die Rettungsfristen eingehalten werden und welche Folgerungen daraus gezogen werden.
Das zuerst ausrückende Rettungsfahrzeug hat 2015 laut Angaben der Landesregierung im Bereich Pforzheim/Enzkreis die 15-Minuten-Hilfsfrist in 92,8 Prozent der Fälle eingehalten, eine leichte Verschlechterung gegenüber dem Jahr zuvor, für das 93,6 Prozent ausgewiesen werden. Beim Notarzt verbesserte sich der Wert von 92,0 auf 92,3 Prozent. Zwischen Alarm und Eintreffen beim Notfall soll höchstens eine Viertelstunde vergehen, so die staatliche Vorgabe. Drei weitere Notarztstandorte könnten dazu beitragen, dies Hilfsfristen zu verkürzen. Der Landrat kündigte an, dies auch in die Beratungen des Bereichsausschusses einzubringen, dem unter anderem die Krankenkassen als Kostenträger angehören.
Zwar habe der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst in den vergangenen Jahren wiederholt Maßnahmen beschlossen, um die Einhaltung der Hilfsfristen zu verbessern, so Röckinger. Andererseits werde die Zielerreichung zum Beispiel durch teilweise deutlich gestiegene Einsatzzahlen erschwert. „Dabei gehen wir davon aus, dass sowohl die Krankenkassen als Kostenträger als auch das DRK als Leistungserbringer im konstruktiven Dialog mit der Rechtsaufsichtsbehörde geeignete Maßnahmen vereinbaren, die zu einer nachhaltigen Sicherstellung der rechtlichen Vorgaben nach dem Rettungsdienstgesetz im gesamten Rettungsdienstbereich führen“, schreibt der Landrat dem CDU-Fraktionssprecher.
Durch die Ende 2015 erfolgte Änderung des Rettungsdienstgesetzes (RDG) wurde die Position der Stadt- und Landkreise im Bereichsausschuss nicht verändert. Sie sind nach wie vor dort nur mit beratender Stimme vertreten, so Röckinger. Gestärkt worden sei allerdings die Position der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss im Bereich Pforzheim - Enzkreis liege bei der Stadt Pforzheim. „Der Enzkreis und die Stadt Pforzheim arbeiten auch insoweit jederzeit eng und vertrauensvoll zusammen“, zitiert die CDU-Fraktion den Landrat in ihrer Pressemitteilung.