28.12.2014
... aber sonst keine Maßnahmen gegen das Gehwegparken – OB antwortet auf CDU-Anfrage zu Bürgerbeschwerden aus Großglattbach
Mühlacker-Großglattbach. Die Stadtverwaltung antwortete jetzt auf eine Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion, die Bürgerbeschwerden aus Großglattbach wegen Gehwegparken in der Vaihinger Straße, zu schnell fahrender Autos und die zunehmende Zahl von Schwerlastern auf der Ortsdurchfahrt aufgegriffen hatte. Die Klagen waren in einem Ortstermin der Fraktion im Mai geäußert worden, in den vergangenen Monaten gab es dazu Besprechungen der Verwaltung mit der Polizei.
Regelmäßig werde auf dem Gehweg geparkt, so dass man vor allem mit Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen und sich erhöhten Gefahren aussetzen müsse, so zitierte Fraktionsvorsitzender Günter Bächle in einer Eingabe an die Stadtverwaltung aus Bürgerbeschwerden. „Zudem kam die Klage, immer mehr Schwerlaster benutzten auch die Kreisstraße zwischen Serres und Großglattbach, die dafür nicht ausgelegt ist.“
Grundsätzlich stellte Oberbürgermeister Frank Schneider in der Antwort fest, die Verkehrsbelastung in Großglattbach sei in Vergleich zu anderen Stadtteilen wie Enzberg, Lienzingen oder Lomersheim deutlich niedriger und das Unfallgeschehen in der Ortsdurchfahrt von Großglattbach unauffällig. Der Gemeindevollzugsdienst habe den ruhenden Verkehr in Großglattbach kontrolliert. Ständig zugeparkte Gehwege hätten dabei nicht festgestellt werden können.
„Bei einem Ortstermin mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe wurde keine Notwendigkeit für das Einzeichnen von Parkständen festgestellt.“ Bei der Verkehrsschau 2005 sei zur Vaihinger Straße festgehalten worden, dass dort keine weiteren Haltverbotszonen eingerichtet werden. Wenn nicht ein Verkehrsteilnehmer rechtswidrig gegenüber einem schon geparkten Fahrzeug anhält, würden sich keinerlei Probleme ergeben. Außerdem dienten ungeregelte Parkvorgänge als Geschwindigkeitsbremse.
Die Stadtverwaltung hat aber an einer Engstelle in der Vaihinger Straße zur Sicherung des Gehwegs einen Leitboy – ein kleines rotes Plastikgestell – installiert sowie in der Ortsmitte zur Sicherung eines Gebäudedaches, so der OB in der Antwort an die CDU weiter. Bis auf zwei Unfälle an dem Gebäudedach seien keine Unfälle durch das eventuelle Befahren der Gehwege verzeichnet. Bei dem Einbau von richtigen Pollern müsse jeweils ein Sicherheitsabstand von einem halben Meter zur Fahrbahn eingehalten werden, was die Nutzung der Gehwege einschränken würde.
In der Ortsdurchfahrt von Großglattbach werden mobile Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen, zitiert die CDU-Fraktion in ihrer Pressemitteilung aus der Verwaltungsantwort weiter. Die Beanstandungsquote lag demnach in den Jahren 2012 (1,3 Prozent), 2013 (2,7 Prozent) und 2014 (2,3 Prozent) weniger als halb so hoch wie die durchschnittliche Beanstandungsquote in Mühlacker. Aus Verkehrssicherheitsgründen bestehe deshalb keine Notwendigkeit einer stationären Blitzanlage. Zudem hält die Verwaltung grundsätzlich den Einsatz von mobilen Kontrollen in Ortsdurchfahrten für effektiver.
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürften nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erheblich gesteigerte Gefahrenlage bestehe. Schneider: „Unter Berücksichtigung der unauffälligen Unfalllage in Großglattbach konnte bei einem Ortstermin mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe keine erheblich gesteigerte Gefahrenlage in Großglattbach festgestellt werden, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder für eine Beschränkung des LKW-Verkehrs nicht vorliegen.“
Der Verwaltung habe keine Erkenntnisse über die Zunahme des Schwerverkehrs zwischen Serres und Großglattbach sowie über eine Ungeeignetheit der Straße für den LKW-Verkehr.