Mehr Bürgerfragestunden in Gemeinderatssitzungen

29.08.2018

CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker schlägt Übernahme der Vaihinger Regelung vor

Der Gemeinderat möge beschließen,

§ 23, a) der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Mühlacker wird geändert in

Die Fragestunde findet am Anfang jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung statt. Ihre
Dauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.

Begründung:

Die Möglichkeit, Fragestunden einzurichten, wurde durch das Gesetz zur Änderung der Landkreisordnung und der Gemeindeordnung („Demokratisierungsnovelle“) vom 4.11.1975 in die Gemeindeordnung (§ 33 Abs. 4) eingefügt. Der Gesetzgeber wollte damit die bis dahin auf die Beiziehung zu den Beratungen (Abs. 3) beschränkte aktive Mitwirkung der Einwohner erweitern und für eine bereits in einigen Gemeinden geübte Praxis eine Rechtsgrundlage schaffen. In der Fragestunde können auch Anregungen und Vorschläge unterbreitet werden. Anregungen sind allgemeine Meinungsäußerungen, während Vorschläge auf eine konkrete Entscheidung abzielen.

In der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Mühlacker ist in § 23 a) festgelegt: Die Fragestunde findet einmal im Vierteljahr zu Beginn einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats in der Regel um 18.30 Uhr statt.

In der Praxis finden leider keine Bürgerfragestunden statt. Die CDU-Fraktion hält es für geboten, dies zu ändern und beantragt eine Regelung analog zu der der Stadt Vaihingen. Diese hat sich dort bewährt.

 

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